Offizieller Prüfbericht: Bayerischer Trojanereinsatz war mangelhaft

dapdDer Beauftragte für den Datenschutz in Bayern hat den Einsatz von Trojanern zur Überwachung untersucht - und kritisiert die mangelhafte Software als verfassungswidrig. Die Schuld daran sieht er bei Behörden und dem Gesetzgeber.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...847832,00.html
  1. #1

    Bauäugig

    Dieser Datenschützer hat nicht daran gedacht das es wohl Absicht war Funktionen Nachzuladen und auf Erweiterbarkeit zu achten wenn es nötig sein sollte. Wie sollen wir sonst Sicherheit im inneren haben wenn wir nicht mal Demonstranten überwachen können? Über die Handys läuft das ja schon ganz gut mit der Funkzellenabfrage und bei Rechnern soll das nicht sein?. Die hohen Kosten rechnen sich nunmal nur bei längerer Einsatzdauer und bei der Halbwertszeit der Hardware ist das doch verständlich das auch Tabletts und Smartfones überwacht werden wollen. Das das alles überhaupt gegen das Grundgesetz ist interessiert doch niemanden und das wird ausgenutzt. Bürger lasst Euch nicht verarschen!.
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Beauftragte für den Datenschutz in Bayern hat den Einsatz von Trojanern zur Überwachung untersucht - und kritisiert die mangelhafte Software als verfassungswidrig. Die Schuld daran sieht er bei Behörden und dem Gesetzgeber.

    Prüfbericht: Datenschützer nimmt Bayerns DigiTask-Trojaner auseinander - SPIEGEL ONLINE
    mich würde mal interessieren wieviel der 23 Fälle schwere Kirminlalität waren..
    also bei welchen ging es um Mord, Terrorismus?
    Nur für solches war der Einsatz vom Bundesverf. gericht erlaubt.


    Kann man irgendwo nachsehen welche Fälle das waren?
  3. #3

    Zitat von funnyone2007 Beitrag anzeigen
    mich würde mal interessieren wieviel der 23 Fälle schwere Kirminlalität waren..
    also bei welchen ging es um Mord, Terrorismus?
    Nur für solches war der Einsatz vom Bundesverf. gericht erlaubt.
    Kann man irgendwo nachsehen welche Fälle das waren?
    Die sogenannten Anlasstaten wurden vom Verfassungsgericht ua. hier präzisiert:
    Das Bundesverfassungsgericht

    Es verwundert auch nicht, dass der Bericht des Datenschützers kaum auf 2 BvR 236/08 - - 2 BvR 237/08 - - 2 BvR 422/08 - eingeht.
    Der Einsatz einer Software ist demnach nicht verfassungswidrig, nur weil die Software mehr Möglichkeiten anbietet.
    Sonst wäre bei Polizisten das Tragen einer Schusswaffe auch verfassungswidrig, weil damit auch unschuldige Bürger getötet werden könnten.
  4. #4

    Das wäre möglich gewesen.

    Zitat von hanfiey Beitrag anzeigen
    Dieser Datenschützer hat nicht daran gedacht das es wohl Absicht war Funktionen Nachzuladen und auf Erweiterbarkeit zu achten wenn es nötig sein sollte.
    Das Problem war nicht die Erweiterbarkeit an sich, sondern die unbegrenzten Nachlademöglichkeiten. Wenn zum Beispiel nur signierte Binaries nachgeladen werden können, wäre das eine denkbare Absicherung. So konnte beim Bundestrojaner praktisch jeder Binaries nachladen, der die Schnittstelle kannte, auch zum Beispiel jemand, der einen anderen reinreiten will und die Behörden als Trojanisches Pferd missbraucht. Stellen Sie sich einen Informanten in der organisierten Kriminalität vor, der die Konkurrenz ausschalten will, indem er Gerüchte über terroristische Aktivitäten streut und dann über die nicht überwachte Schnittstelle Kinderpornographie nachlädt!

    (Dies ist übrigens eines der generellen Probleme mit der Quellen-TKÜ, man kann nicht wirklich unterscheiden, welche der ermittelten Daten vom Überwachten stammen und welche von außen eingepflanzt wurden. Es hat einen Fall in Großbritannien gegeben, wo ein Beschuldigter nachweisen konnte, dass sein Rechner mit einem Trojanischen Pferd verseucht war, und der deswegen erfolgreich argumentieren konnte, dass die als Beweis vorgebrachten Logfiles und Datenabzüge wertlos seien.)
  5. #5

    Ich erinnere mich vage an eine Aussage der Kripo, dass ihnen der Trojaner nicht wirklich geholfen hätte und dass die Fälle, die aufgeklärt wurden mit Hilfe des Trojaners auch ohne Ausspähen der PCs aufgeklärt worden wären.

    Dürfen PCs nicht so oder so "abgehört" werden bzw. ausgespäht? Der unangehme Teil ist wohl, dass man dafür einen richterlichen Beschluss braucht.

    Aber so ein Trojaner ist eine feine Sache. Da sucht man nach Beweisen für einen Mord, dann findet man noch "Raub"kopien und falsche Steuererklärungen... Da kann schön alles gleichzeitig auf den Tisch bringen. Macht dann auch nichts, wenn man keine Morddrohungen findet.
  6. #6

    Zitat von -mowgli- Beitrag anzeigen
    Die sogenannten Anlasstaten wurden vom Verfassungsgericht ua. hier präzisiert:
    Das Bundesverfassungsgericht

    Es verwundert auch nicht, dass der Bericht des Datenschützers kaum auf 2 BvR 236/08 - - 2 BvR 237/08 - - 2 BvR 422/08 - eingeht.
    Der Einsatz einer Software ist demnach nicht verfassungswidrig, nur weil die Software mehr Möglichkeiten anbietet.
    Sonst wäre bei Polizisten das Tragen einer Schusswaffe auch verfassungswidrig, weil damit auch unschuldige Bürger getötet werden könnten.
    Sie vergleichen hier Äpfel mit Pferdeäpfeln!
    Natürlich ist der Einsatz einer solchen Software "mit mehr Möglichkeiten" verfassungswidrig - weil der Gesetzgeber und das BVerfG natürlich sicherstellen wollen das Grundrechte prinziell nicht durch das Vorhalten von "Möglichkeiten" verletzt werden können!

    Für Schusswaffen der Polizei gelten ebenfalls Regeln des "Nicht vorhalten dürfens" so darf zb. die Polizei nur genau speziefierzierte Munition Kaufen, Lagern oder Verteilen - und schon das "besorgen" zb: von Dummdumm oder Explosivgeschossen ist ein Verstoß gegen die Verfassung und deren Auslegung!

    Der Staat DARF NICHT sich Möglichkeiten besorgen - um im beliebigen Falle einfach mal diese Möglichkeiten dann doch einzusetzen - den das würde naürlich jeder Despoten wieder nur die Steigbügel halten!
    Ansonsten - Wasserwerfer kann man mit Chemischen Kampfmitteln betreiben - dann gibt es passende Munition aller Arten für Handfeuerwaffen , man könnte ja auch mal ein paar Sturmgewehre sich ins Auto legen . und vielleicht noch das eine oder andere vernichtungsmittel gegen Demonstranten!

    Der Besitz einer solchen Software ist durchaus mit dem "Vorhalten" von Kriegswaffen in Polizeihänden vergleichbar - Und ganz offensichtlich laufen bei einigen Polizeibeamten und Richtern und Politkern die Vorbereitung auf einen Kriegseinsatz gegen das eigene Volk auf vollen Touren , sonst hätte es noch nicht mal einen solche Auftrag und eine solche Herstellung gegeben!
  7. #7

    Zitat von silverhair Beitrag anzeigen
    Sie vergleichen hier Äpfel mit Pferdeäpfeln!
    Natürlich ist der Einsatz einer solchen Software "mit mehr Möglichkeiten" verfassungswidrig - weil der Gesetzgeber und das BVerfG natürlich sicherstellen wollen das Grundrechte prinziell nicht durch das Vorhalten von "Möglichkeiten" verletzt werden können!
    Hierzu widerspricht Ihnen das Verfassungsgericht:
    Auch die durch § 100a Abs. 4 StPO geschaffenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei der
    Telekommunikationsüberwachung genügen sowohl auf der Erhebungsebene als auch in der Auswertungsphase den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
    Andererseits müssen - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer - Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen aber nicht schon deshalb von vornherein unterlassen werden, weil auch Tatsachen mit erfasst werden, die auch den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts berühren. Ein entsprechendes umfassendes Erhebungsverbot würde die Telekommunikationsüberwachung in einem Maße einschränken, dass eine wirksame Strafverfolgung gerade im Bereich schwerer und schwerster Kriminalität nicht mehr gewährleistet wäre. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist in diesen Fällen durch einen hinreichenden Grundrechtsschutz in der Auswertungsphase sicherzustellen.
    Das Bundesverfassungsgericht

    Also ist der Einsatz einer Software mit erweiterten Möglichkeiten nicht verfassungswidrig!
    Entscheidend ist die Auswertungsphase, dass dabei unzulässige Daten gelöscht werden.
  8. #8

    Zitat von Sique Beitrag anzeigen
    So konnte beim Bundestrojaner praktisch jeder Binaries nachladen, der die Schnittstelle kannte, auch zum Beispiel jemand, der einen anderen reinreiten will und die Behörden als Trojanisches Pferd missbraucht. Stellen Sie sich einen Informanten in der organisierten Kriminalität vor, der die Konkurrenz ausschalten will, indem er Gerüchte über terroristische Aktivitäten streut und dann über die nicht überwachte Schnittstelle Kinderpornographie nachlädt!
    Woher beziehen Sie Ihr Wissen über den Bundestrojaner?
    Oder meinen Sie den Trojaner, der vor einigen Jahren vom Land Bayern eingesetzt wurde?
    Bei der Überwachung der Telekommunikation ist es ohnehin unerheblich, welche Daten der Überwachte gespeichert hat, oder bei ihm durch Dritte gespeichert wurden.
    Das wäre nur für die Onlinedurchsuchung wichtig, für die allerdings ganz andere Hürden bestehen.
    Und gerade da, könnte ein Landestrojaner sogar entlastend für den Überwachten zählen, sofern die angeblichen Schwachstellen in der Software nicht schon längst beseitigt wurden.
    Aber da genügt auch ein "handelsüblicher" Trojaner, um jemanden etwas unterzuschieben.