Null-Toleranz-Strategie: Neue Razzien gegen Rocker

DPAIn Potsdam und Nordrhein-Westfalen ist die Polizei erneut gegen Mitglieder der Hells Angels vorgegangen. Spezialeinsatzkräfte durchsuchten Privatwohnungen, einen Treffpunkt sowie einen Swinger-Club. Festgenommen wurde niemand.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...837255,00.html
  1. #1

    Aktionissmus, purer...

    Jetzt werden mit viel Radau Rockerkneipen durchwühlt. Was erwartet man noch zu finden? Die Tatverdächtigen wissen schon Monate bescheid. Wer was zu Verbergen hat, wird sicher aufgeräumt haben. Was jetzt gemacht wird, ist Bevölkerungsverar***e. Und der Rechtsstaat wird von den Ermittlern mit Füßen getreten.
  2. #2

    Kanzlei Fromberg & Schröder?

    Zitat von No_Name Beitrag anzeigen
    Und der Rechtsstaat wird von den Ermittlern mit Füßen getreten.
    Dem Rechtsstaat wird von Zuhältern, Menschenhändlern, Drogendealern, Schlägern und Schutzgelderpressern ans Schienbein getreten.
  3. #3

    Kriminelle Geschäfte werden gestört

    Zitat von No_Name Beitrag anzeigen
    Jetzt werden mit viel Radau Rockerkneipen durchwühlt. Was erwartet man noch zu finden? Die Tatverdächtigen wissen schon Monate bescheid. Wer was zu Verbergen hat, wird sicher aufgeräumt haben. Was jetzt gemacht wird, ist Bevölkerungsverar***e. Und der Rechtsstaat wird von den Ermittlern mit Füßen getreten.
    Wenn hier irgendetwas mit Füßen getreten wird, dann ist es das Rechtssystem und somit alle anständigen Bürger dieses Landes, die keiner kriminellen Vereinigung angehören und nicht von Straftaten leben.
    Wenn Durchsuchungen in Wohnungen, Kneipen oder Bordellen stattfinden, dann finden diese Durchsuchungen entsprechend den bestehenden Gesetzen statt. Aber wenn man Kriminelle zu seinen Vorbildern zählt bzw. selbst dazu gehört, dann sind alle Maßnahmen gegen diese Kriminellen ntürlich eine furchtbare Sache, da dann die kriminellen Geschäfte gestört werden.
  4. #4

    -

    Zitat von pauschaltourist Beitrag anzeigen
    Dem Rechtsstaat wird von Zuhältern, Menschenhändlern, Drogendealern, Schlägern und Schutzgelderpressern ans Schienbein getreten.
    Nur finden die Durchsuchungen bei VERDÄCHTIGEN statt. Diese sind nunmal als "unschludig" zu betrachten bis dass man das Gegenteil beweisst. Die Durchsunchungen sind schwerwiegende Eingriffe in die Privatspäre Verdächtiger und bedürfe somit ein er guten Begründung: der Beweissicherung. Da diese Aktionen schon Wochen bekannt wahren, schon der SPIEGEL die Rocker über diese Aktionen informierte, kann man wohl davon ausgehen, dass mögliche Beweise vernichtet oder beseitigt wurden. Somit ist eine quasi angekündigte Durchsuchung sinnlos (man wird keinen Beweise finden). Dann kann mans auch gleich lassen. Denn so sind die Durchsuchungen nur Schickanen bei Menschen, die bis zum Ende der Prozesse nunmal unschuldig im Sinne des Gesetztes sind.

    Zitat von redwed11 Beitrag anzeigen
    Wenn hier irgendetwas mit Füßen getreten wird, dann ist es das Rechtssystem und somit alle anständigen Bürger dieses Landes, die keiner kriminellen Vereinigung angehören und nicht von Straftaten leben....
    Ja. Nur besteht halt nur der VERDACHT auf dieses Verbrechen. Die Durchsuchungen dienen der Sicherung von Beweisen und Indizien. Ohne diesen Zweck stellen Durchsuchungen einen nicht verhältnissmäßigen eingriff in die Bürgerrechte der Verdächtigen dar. Und da die Durchsunhungen schon monatelang angekündigt wurden, sind diese rechtsstaatlich bedenklich: Der Zweck wird kaum erfüllt werden.

    Es stände dem rechtsstaat gut zu Gesicht, sich an die eigenen Spielregeln zu halten. So sind die Ermittlungsbehörden kein gutes Vorbild. Wieso soll ich von "Rockern" gesetzetreu verhalten, wenn es schon unsere Behörden nicht tun?
  5. #5

    Alles ist rechtmäßig

    Zitat von No_Name Beitrag anzeigen
    Nur finden die Durchsuchungen bei VERDÄCHTIGEN statt. Diese sind nunmal als "unschludig" zu betrachten bis dass man das Gegenteil beweisst. Die Durchsunchungen sind schwerwiegende Eingriffe in die Privatspäre Verdächtiger und bedürfe somit ein er guten Begründung: der Beweissicherung. Da diese Aktionen schon Wochen bekannt wahren, schon der SPIEGEL die Rocker über diese Aktionen informierte, kann man wohl davon ausgehen, dass mögliche Beweise vernichtet oder beseitigt wurden. Somit ist eine quasi angekündigte Durchsuchung sinnlos (man wird keinen Beweise finden). Dann kann mans auch gleich lassen. Denn so sind die Durchsuchungen nur Schickanen bei Menschen, die bis zum Ende der Prozesse nunmal unschuldig im Sinne des Gesetztes sind.

    Ja. Nur besteht halt nur der VERDACHT auf dieses Verbrechen. Die Durchsuchungen dienen der Sicherung von Beweisen und Indizien. Ohne diesen Zweck stellen Durchsuchungen einen nicht verhältnissmäßigen eingriff in die Bürgerrechte der Verdächtigen dar. Und da die Durchsunhungen schon monatelang angekündigt wurden, sind diese rechtsstaatlich bedenklich: Der Zweck wird kaum erfüllt werden.

    Es stände dem rechtsstaat gut zu Gesicht, sich an die eigenen Spielregeln zu halten. So sind die Ermittlungsbehörden kein gutes Vorbild. Wieso soll ich von "Rockern" gesetzetreu verhalten, wenn es schon unsere Behörden nicht tun?
    Durchsuchungen dienen dem Auffinden von Beweismittelt. Sie sind dann zulässig, wenn zu v e r m u t e n ist, dass Beweismittel aufgefunden werden. Dabei kann keiner vorher wissen, ob solche Beweismittel gefunden werden oder nicht. Voraussetzung ist, dass der Betroffene als Verdächtiger gilt. Somit ist Ihr Verweis auf die Unschuldsvermutung in diesem Fall gegenstandslos, da die strafprozessualen Maßnahmen gerade der Beweissicherung dienen. Durchsuchungen finden somit immer bei noch nicht Verurteilten, also Leuten, für die die Unschuldsvermutung gilt, statt.
    Somit haben die Strafverfolgungsbehörden bei den Durchsuchungen, wenn ein Verdacht vorliegt und zu vermuten ist, das Beweismittel aufgefunden werden, völlig rechtmäßig gehandelt.
    Da diese Personen sich in einem hochkriminellen Umfeld bewegen und von diesen Gruppen schwerwiegende Straftaten ausgehen, wird bei den Durchsuchungen durch den anordnenden Richter bestimmt genau geprüft, ob eine Durchsuchung gerechtfertigt ist und den o.g. Voraussetzungen entspricht. So kann man nicht von Schikane reden, sondern von erforderlichen und notwendigen Maßnahmen zur Zerschlagung dieser kriminellen Vereinigungen entsprechend den bestehenden Gesetzen.
  6. #6

    quälerei

    in der praxis werden druchsuchungen gerne benutzt, um den verdächtigen "auf den schlips zu treten", nicht weil man ernsthaft ergebnisse erhofft. so auch hier
  7. #7

    Zitat von redwed11 Beitrag anzeigen
    Wenn hier irgendetwas mit Füßen getreten wird, dann ist es das Rechtssystem und somit alle anständigen Bürger dieses Landes, die keiner kriminellen Vereinigung angehören und nicht von Straftaten leben.
    Wenn Durchsuchungen in Wohnungen, Kneipen oder Bordellen stattfinden, dann finden diese Durchsuchungen entsprechend den bestehenden Gesetzen statt. Aber wenn man Kriminelle zu seinen Vorbildern zählt bzw. selbst dazu gehört, dann sind alle Maßnahmen gegen diese Kriminellen ntürlich eine furchtbare Sache, da dann die kriminellen Geschäfte gestört werden.
    Ich kann mich noch an Bilder erinnern von Nazi Schlägern die Polizisten angegriffen haben und die Polizei sich durch das ziehen von Schusswaffen verteidigen mussten.

    Ich halte es für normal, dass so ein Verhalten zu Bestrafungen führt, zumindest bei bei Normalbürgern.

    Genau wenn solche Schläger, mit Baseballschlägern durch die Straßen stürmen, das sind Bedrohungen, die der Staat nicht hinnehmen darf. Es darf nicht zweierlei Recht geben. In Köln bezahlt man 35€ Strafe für einen ausgespuckten Kaugummi, und gegen einen Schlägerverein weiss man kein Mittel, das ist ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat.

    MfG. Rainer
  8. #8

    Zitat von redwed11 Beitrag anzeigen
    Sie sind dann zulässig, wenn zu v e r m u t e n ist, dass Beweismittel aufgefunden werden. Dabei kann keiner vorher wissen, ob solche Beweismittel gefunden werden oder nicht. Voraussetzung ist, dass der Betroffene als Verdächtiger gilt.
    Mist. Ich habe 2 Harleys auf meinen Namen angemeldet und dazu auch noch eine Glatze.
    Da stehe ich bei Rasterfahndungen natuerlich sowohl bei den Nazis als auch bei den Rockern ganz oben. Da ist es natuerlich legitim dass man bei mir ab und an "mal nachschaut". Ich gelte ja als Verdaechtiger.

    Ich bin ABSOLUT dagegen dass wegen Vermutungen irgendwelche Haeuser durchsucht werden.
    Zudem bin ich absolut dafuer dass Opfer von unberechtigten/-begruendeten Hausdurchsuchungen FUERSTLICH entschaedigt werden.
  9. #9

    Steht in der Strafprozessordnung

    Zitat von dale_gribble Beitrag anzeigen
    Mist. Ich habe 2 Harleys auf meinen Namen angemeldet und dazu auch noch eine Glatze.
    Da stehe ich bei Rasterfahndungen natuerlich sowohl bei den Nazis als auch bei den Rockern ganz oben. Da ist es natuerlich legitim dass man bei mir ab und an "mal nachschaut". Ich gelte ja als Verdaechtiger.

    Ich bin ABSOLUT dagegen dass wegen Vermutungen irgendwelche Haeuser durchsucht werden.
    Zudem bin ich absolut dafuer dass Opfer von unberechtigten/-begruendeten Hausdurchsuchungen FUERSTLICH entschaedigt werden.
    Ob Sie nun dagegen sind oder nicht. Die Voraussetzungen für Durchsuchungen beim Verdächtigen stehen im § 102 der Strafprozessordnung. Aber da scheinen Sie mit Ihren Freunden von den HA eines gemeinsam zu haben, auch diese Leute richten sich nicht nach geltenden Gesetzen.
    Übrigens ist Ihre Befürchtung mit der Rasterfahndung völlig unbegründet. Die Mitglieder der HA sind bekannt. Die Durchsuchungen dienen nur dem Auffinden von Beweismitteln, damit man die von diesen Leuten begangenen Straftaten auch beweisen kann und eine Verurteilung erfolgt.