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NSU: Aussagen belasten früheren NPD-Funktionär Wohlleben

recherche-nordSechs der insgesamt 13 Beschuldigten stützen nach SPIEGEL-Informationen mit ihren Aussagen die Ermittlungen über die Terror-Zelle "Nationalistischer Untergrund". Eine zentrale Rolle soll demnach der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben gespielt haben.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...850827,00.html
  1. #1

    Raf - nsu

    Wie kann es sein, dass RAF Terroristen noch nach Jahrzehnten Verurteilt werden, obwohl sie mit der direkten Tat gar nichts zu tun haben? Auf der anderen Seite werden NSU-Terroristen die offensichtlich die Terrorgruppe unterstuetzt haben einfach freigelassen. Der Junge hat dem NSU geholfen Menschen zu toeten!!! Hallo RECHTS-staat?
  2. #2

    Schwierig?

    Zitat von bebbi72 Beitrag anzeigen
    Wie kann es sein, dass RAF Terroristen noch nach Jahrzehnten Verurteilt werden, obwohl sie mit der direkten Tat gar nichts zu tun haben? Auf der anderen Seite werden NSU-Terroristen die offensichtlich die Terrorgruppe unterstuetzt haben einfach freigelassen. Der Junge hat dem NSU geholfen Menschen zu toeten!!! Hallo RECHTS-staat?
    Wenn eine Beihilfe so geartet ist, dass eine Straftat ohne sie so wohl nicht haette ausgefuehrt werden koennen, gibt das halt Aerger.
    Wenn Sie einem zukuenftigen Taeter ein paar Mal Pommes nach Hause bringen, ist das auch eine Beihilfe---die dann aber wohl doch eben keine Anklage zur Folge hat.
    Was ich damit sagen will:
    Beihilfe ist eben nicht gleich Beihilfe.
    Ist das so schwierig?
  3. #3

    Live-Stream

    Ich bin etwas verwundert, dass der SPIEGEL eine Live-Stream zu den Verfahrensunterlagen hat. Öffentlich ist ein Verfahren normalerweise ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung. Hier sticht aber jemand fleißig die Vernehmungen durch, die die Ermittlungsbehörden erstellen. Egal ob es das BKA oder die Bundesanwaltschaft tat, es ist meines Erachtens nicht Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Auch wenn die Öffentlichkeit eine berechtigtes Interesse am Verfahrensverlauf hat, so halte ich die Kundgabe von derartigen Details für problematisch. Sie nutzen eigentlich auch nicht der Öffentlichkeit. Künftigen Verfahren jedoch werden sie schaden, da jeder damit rechnen muss, dass seine Aussagen im Detail in der Öffentlichkeit landen. Wie sich das auf künftige Aussageverhalten auswirken werden, kann sich jeder vorstellen. Kurzfristiges, auf Effekthascherei ausgerichtetes Denken wird den Ermittlungsbehörden die Arbeit nicht erleichtern.
  4. #4

    ähem..

    meiner Ansicht nach wird in der Berichterstattung viel zu wenig Wert auf die Tatsache gelegt, das laut Gesetz zu einer terroristischen Vereinigung mindestens drei Personen gehören müssen. Inwieweit der Untersuchungshäftling Beate Zschäpe in die Mordtaten der beiden Selbstmörder Mundlos und Böhnhardt verwickelt ist bleibt zur Zeit noch sehr unklar. Die Beweislage scheint sehr dürftig zu sein, mehr als ein Dutzend zwischenzeitlich als "Unterstützer" festgenommene Neonazis mussten jedenfalls unterdessen wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Es ist deshalb durchaus möglich, das Mundlos und Bönhardt Einzeltäter waren, die ihre ekelerregenden Taten aus purem Hass und purer Mordlust begangen haben. Formulierungen wie "die spätere Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) geliefert, der neben Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angehörten" haben mit journalistischer Sorgfaltspflicht nichts zu tuen, sind vorverurteilend und bestenfalls Kampagne. Nix für Ungut......


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