Die Strafverfolgung der Nazitäter findet ein Ende mit dem natürlichen Tod der Beteiligten, die bislang überlebt haben.
Was nach wie ungesühnt ist, ist die Strafvereitelung durch grosse Teile der Justiz der jungen Bundesrepublik. Angefangen von den Staatsanwaltschaften, die Ermittlungen nicht aufnahmen und Spuren nicht nachgingen hin zu Richtern, die den Nazi-Juristen schlicht einen Persilschein ausstellten. Dies änderte sich erst als es um das ungleich weniger grosse Unrecht der DDR-Juristen ging. Diese sollten natürlich mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden.
Die Strafvereitelung mag verjährt sein - die Pensionen der schrecklichen Juristen vor und nach dem Ende des Dritten Reichs fliessen jedoch weiter.
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