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Notkredite: Zahl der Darlehen für Hartz-IV-Empfänger steigt auf Rekordniveau
ddpHartz IV soll per Definition den Lebensunterhalt absichern - doch offenbar trifft das immer seltener zu: Im vergangenen Jahr haben so viele Bezieher von Arbeitslosengeld II Darlehen bei ihrem Jobcenter beantragt wie nie zuvor, weil sie einen "unabweisbaren Bedarf" geltend machten.
Immer mehr Hartz-IV-Empfänger brauchen Darlehen der Bundesagentur - SPIEGEL ONLINE
- #250 25.06.2012 15:18 von
Hm, lassen Sie uns gemeinsam eine Sekunde nachdenken: Wer wird eher das Geld, das er vom Staat bekommen hat, wieder zurückzahlen und noch obendrauf viele Steuern?
Der 25jährige Schulabbrecher, der dauerhaft in Hartz IV gelandet ist oder der gleichaltrige Student, der demnächst seinen Abschluss in einem gesuchten Fach macht und schon erste Jobangebote hat? Na? - #251 25.06.2012 15:21 von
- #252 25.06.2012 15:22 von
- #253 25.06.2012 15:23 von
Es lässt sich nicht fürstlich davon leben.
Allerdings läßt es sich auskömmlich leben, zumal dann, wenn man aufgrund persönlicher Umstände auch mit einer dem eigenen Können entsprechenden möglichen Tätigkeit auch nicht wesentlich mehr Geld zur Verfügung hätte.
Da dreht man sich doch morgens lieber noch einmal um.
DAS ist eines der Hauptprobleme mit HARTZ4. - #254 25.06.2012 15:23 von
Schlecht rechercheirt!
Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. Die Aufrechnung ist gegenüber den Darlehensnehmern schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Satz 1 gilt nicht, soweit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 24 Absatz 5 oder § 27 Absatz 4 erbracht werden.Die zinslosen Darlehen werden aus Steuergeldern finanziert. Nimmt ein Hartz-IV-Bezieher wieder eine Erwerbstätigkeit auf, werden Rückzahlungen der zinslosen Kredite vereinbart. - #255 25.06.2012 15:23 von
und wenn sie nebenher oder in den semesterferien arbeiten gehen, streicht ihnen das bafög-amt alles, was über 600€ ist, bzw. zahlt gar nichts mehr.
so lange, bis sie ihren verdienst wieder verfrühstückt haben.
nein, sie dürfen das alles behalten? sehen sie, das ist der unterschied zwischen H4 und bafög. - #256 25.06.2012 15:25 von
- #257 25.06.2012 15:25 von
Tja reingefallen.
Sie sollten nicht jeden Mist glauben, den Sie lesen.
Auch wenn der Forist beteuert nicht verallgemeinern zu wollen, sind es doch nur negative Extrembeispiele, die er aufzählt, in der Absicht, daß diese sich bei Leuten wie Ihnen verfangen. Eine neuere Variante des Astroturfings, mehr nicht. - #258 25.06.2012 15:25 von
- #259 25.06.2012 15:27 von
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