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Not der BER-Pächter: Die Ladenhüter
Getty ImagesImbissküchen verstauben, Shuttle-Busse und Verkaufsinventar stehen herum: Durch die erneuten Verzögerungen beim Airport Schönefeld geraten die Mieter der Läden in arge Bedrängnis. Sie ringen um Schadensbegrenzung - auf Hilfe der Verantwortlichen warten sie vergeblich.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...-a-876559.html
- #1 10.01.2013 10:56 von
Unverstaendlich!!
Wieso inverstieren Geschaeftsinhaber in eine Baustelle??
Es haette doch gereicht 14 tTage vor offizieller Eroeffnung! - #2 10.01.2013 11:04 von
Vorlaufzeit
Sie haben anscheinend keine blasse Ahnung davon, wieviel Vorlaufzeit eine Geschäftseröffnung benötigt, wenn man nicht nur in Kreuzberg in einem alten, besetzten Gammel-Ladenlokal einen Second-Hand-Klamottenladen aufmachen will (mal etwas klischeehaft übertrieben). Natürlich versuchte jeder, so früh wie möglich Mietverträge abzuschließen und das benötigte hochwertige Equipment (z.B. Küchen) und die Ware zu ordern, damit am versprochenen Eröffnungstag auch sofort der Ladenbetrieb hätte aufgenommen werden können. Wenn Sie glauben, dass man sowas wie bei Ikea aus dem Katalog bestellt und 3 Tage später wird es frei Haus geliefert, dann fehlt Ihnen da offensichtlich ein bisschen Detailwissen...
- #3 10.01.2013 11:08 von
Vertragsbedingungen?
Ich frage mich bei den Thema immer wieder, warum den Mieter dieser Läden für die Leistungsstörung durch den Flughafenbetreiber kein Schadenersatz zusteht. Oder ob eine Klausel in deren Verträgen geschickterweise entsprechende Ansprüche ausschließt?
- #4 10.01.2013 11:10 von
Gut gemacht, BRAVO
Schlecht geplant, noch schlechter umgesetzt und, typisch Berlin, an angeberischer Protzigkeit kaum zu überbieten. Irgendwie der Hamburger Elbphilharmonie sehr ähnlich, nur noch teurer.
- #5 10.01.2013 11:10 von
optional
Ich kann ja verstehen, daß das einige in ihrer Existenz bedroht. Andererseits... haben die keine Verträge geschlossen? Nicht nur was den Pachtvertrag selbst angeht, aber für die Haftung für Folgekosten, sollte der ursprünglich vereinbarte Termin nicht eingehalten werden. Da kann man doch als selbständiger Unternehmer nicht so blauäugig sein und sein Geld auf gut Glück da rein pulvern. Und dann sollte es für die Anwälte doch ein leichtes sein, den Flughafenbetreibern das letzte Geld aus dem Hemd zu klagen.
- #6 10.01.2013 11:14 von
- #7 10.01.2013 11:15 von
- #8 10.01.2013 11:15 von
- #9 10.01.2013 11:17 von
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