Norwegischer Attentäter: Breivik*offenbar*für unzurechnungsfähig erklärt

Es ist ein Schlag für die Angehörigen der Opfer: Anders Breivik war nicht zurechnungsfähig, als*er in Oslo und auf Utøya 77 Menschen*tötete. Zu diesem Ergebnis kommt laut einem Zeitungsbericht ein rechtspsychiatrisches Gutachten. Damit kann der 32-Jährige für seine Taten nicht strafrechtlich belangt werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...800607,00.html
  1. #1

    Unglaublich

    Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt.

    Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein?
    Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
  2. #2

    Wahnsinn

    Jemand der so eine Tat begeht ist per Definition Wahnsinnig. Daraus folge das man Amokläufer eigentlich nie verurteilen kann. Ergo sollte man auch Unzurechnugsfähige für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und sei es nur für die Hinterbliebenen.
  3. #3

    Ein Schlag ?

    Was ist daran ein Schlag ?
    Geistesgestörte kann man länger wegschließen als Straftäter.
  4. #4

    Gute Entscheidung

    Das Breivik nicht ganz normal sein kann ist ja offensichtlich und mit diesen Diagnosen ist es jetzt wenigstens möglich, den wahnsinnigen Massenmörder für ewig in die Forensik einzuweisen. Eine Haftstrafe hätte schließlich ein Ende gehabt und Breivik müsste irgendwann freigelassen werden. Das kann man nun verhindern.
  5. #5

    Re

    Zitat von Reflektionen Beitrag anzeigen
    Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt.

    Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein?
    Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
    Sind Sie Arzt?
    Für mich ist das nicht überraschend. Die Art, wie er z.B. mit Helm auf dem Kopf vom Tatort davonlief, wirkte schon ziemlich verrückt; wie auch der Rest.
    Wir haben es also mit einem psychisch Kranken zu tun. Da kann man wenig machen.
  6. #6

    .

    Zitat von Reflektionen Beitrag anzeigen
    Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt.

    Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein?
    Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
    ob jetzt knast oder psychiatrische anstalt, wichtig ist, das der der typ nie wieder rauskommt.

    für sein selbstbild wird die diagnose unzurechnungsfähig eh ein schwerer schlag, das wollte er ja allen berichten nach unbedingt vermeiden- er hät sich ja selber sicher für ein genie.
  7. #7

    Werden sie ja auch

    Zitat von infohub Beitrag anzeigen
    Jemand der so eine Tat begeht ist per Definition Wahnsinnig. Daraus folge das man Amokläufer eigentlich nie verurteilen kann. Ergo sollte man auch Unzurechnugsfähige für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und sei es nur für die Hinterbliebenen.
    Das ist doch auch so. Es ist ein Trugschluss, dass die Leute dann nicht "bestraft" werden. Oft sind die Strafen sogar härter, weil es zumindest in Deutschland häufig wirklich Lebenslänglich und nicht bloß 15 Jahre sind.
    Eine geschlossene Psychatrische Unterbringung für Straftäter unterscheidet sich nicht stark von einem Gefängnis. Die Regeln sind eher härter und die Freiheiten geringer.
  8. #8

    Unzurechnungsfähige zur Verantwortung ziehen??

    Ich schliesse mich meinem Vorredner NICHT an.. dann wären wir bald wie die USA wo auch gern mal Geistig behinderte hingerichtet werden..

    Und dass der Täter unzurechnungsfähig ist schützt ihn ja vor Strafe nicht.. statt im Knast wird er den Rest seines Lebens in einer geschlossenen Anstalt verbringen..
  9. #9

    "erklärt"

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein Schlag für die Angehörigen der Opfer: Anders Breivik war nicht zurechnungsfähig, als*er in Oslo und auf Utøya 77 Menschen*tötete. Zu diesem Ergebnis kommt laut einem Zeitungsbericht ein rechtspsychiatrisches Gutachten. Damit kann der 32-Jährige für seine Taten nicht strafrechtlich belangt werden.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...800607,00.html
    Ich frage mich,
    was für unzurechnungsfähig "erklärt" bedeutet!
    Würde je ein Zurechnungsfähiger eine solche Tat begehen?!