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Norwegischer Attentäter: Breivik*offenbar*für unzurechnungsfähig erklärt
Es ist ein Schlag für die Angehörigen der Opfer: Anders Breivik war nicht zurechnungsfähig, als*er in Oslo und auf Utøya 77 Menschen*tötete. Zu diesem Ergebnis kommt laut einem Zeitungsbericht ein rechtspsychiatrisches Gutachten. Damit kann der 32-Jährige für seine Taten nicht strafrechtlich belangt werden.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...800607,00.html
- #1 29.11.2011 11:50 von
Unglaublich
Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt.
Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein?
Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben. - #2 29.11.2011 11:50 von
Wahnsinn
Jemand der so eine Tat begeht ist per Definition Wahnsinnig. Daraus folge das man Amokläufer eigentlich nie verurteilen kann. Ergo sollte man auch Unzurechnugsfähige für ihre Taten zur Verantwortung ziehen und sei es nur für die Hinterbliebenen.
- #3 29.11.2011 11:51 von
Ein Schlag ?
Was ist daran ein Schlag ?
Geistesgestörte kann man länger wegschließen als Straftäter. - #4 29.11.2011 11:53 von
Gute Entscheidung
Das Breivik nicht ganz normal sein kann ist ja offensichtlich und mit diesen Diagnosen ist es jetzt wenigstens möglich, den wahnsinnigen Massenmörder für ewig in die Forensik einzuweisen. Eine Haftstrafe hätte schließlich ein Ende gehabt und Breivik müsste irgendwann freigelassen werden. Das kann man nun verhindern.
- #5 29.11.2011 11:55 von
- #6 29.11.2011 11:55 von
.
ob jetzt knast oder psychiatrische anstalt, wichtig ist, das der der typ nie wieder rauskommt.
für sein selbstbild wird die diagnose unzurechnungsfähig eh ein schwerer schlag, das wollte er ja allen berichten nach unbedingt vermeiden- er hät sich ja selber sicher für ein genie. - #7 29.11.2011 11:57 von
Werden sie ja auch
Das ist doch auch so. Es ist ein Trugschluss, dass die Leute dann nicht "bestraft" werden. Oft sind die Strafen sogar härter, weil es zumindest in Deutschland häufig wirklich Lebenslänglich und nicht bloß 15 Jahre sind.
Eine geschlossene Psychatrische Unterbringung für Straftäter unterscheidet sich nicht stark von einem Gefängnis. Die Regeln sind eher härter und die Freiheiten geringer. - #8 29.11.2011 12:00 von
Unzurechnungsfähige zur Verantwortung ziehen??
Ich schliesse mich meinem Vorredner NICHT an.. dann wären wir bald wie die USA wo auch gern mal Geistig behinderte hingerichtet werden..
Und dass der Täter unzurechnungsfähig ist schützt ihn ja vor Strafe nicht.. statt im Knast wird er den Rest seines Lebens in einer geschlossenen Anstalt verbringen.. - #9 29.11.2011 12:00 von
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