Norwegischer Attentäter: Breivik*offenbar*für unzurechnungsfähig erklärt

Es ist ein Schlag für die Angehörigen der Opfer: Anders Breivik war nicht zurechnungsfähig, als*er in Oslo und auf Utøya 77 Menschen*tötete. Zu diesem Ergebnis kommt laut einem Zeitungsbericht ein rechtspsychiatrisches Gutachten. Damit kann der 32-Jährige für seine Taten nicht strafrechtlich belangt werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...800607,00.html
  1. #60

    Unbekannte Universen

    "Er lebt in seinem eigenen wahnhaften Universum und seine Gedanken und Handlungen werden von diesem Universum beherrscht."

    Hmm, das dürfte auf die Braune Armee Fraktion und ihre Helfer auch zutreffen.. sind die dann jetzt auch alle unzurechnungsfähig?
  2. #61

    .

    Zitat von ratxi Beitrag anzeigen
    Wenn ich sicher bin, dass ich Cäsar bin, ist es natürlich unerträglich, dass man mir nicht glaubt.
    Deshalb will ich natürlich in Strafhaft, damit mein geliebtes Volk sehen kann, dass ich nicht bescheuert bin, sondern nur vom feindlichen System mit Gewalt festgehalten werde; und irgendwann aufsteht, mich zu befreien...

    So ungefähr könnte ich mir als Laie das Empfinden Breiviks vorstellen.
    Das Problem dabei ist dass man es sich damit zu einfach macht wenn man Gewaltbereitschaft zu einem Krankheitsbild deklariert.

    Also Breiviks Gewaltbereitschaft ist "krank" aber was wir in Syrien sehen "nur" kriminell?

    Ich glaube dass wir uns der Diskussion stellen müssen dass es Menschen in Europa (inkl. D) gibt die zur Durchsetzung ihrer Ziele Gewalt gegen Menschen befürworten.

    Was hätten wir denn mit der Zwickauer Zelle gemacht? Einfach zum Problem von Psychiatern erklärt?
  3. #62

    Unerträglich

    Da baut jemand in seinem eigenen Manifest vor, dass „sie mich für verrückt halten werden“. Er ist also in der Lage, sich selbst und seine Taten zu reflektieren, sie am Maßstab der Rechtsstaatlichkeit zu messen. Er weiß, dass er diesem Maßstab nicht entspricht, nicht entsprechen will. Also ist er voll einsichtsfähig in seine Schuld. Er hat entschieden, Menschen, die seinen Wertvorstellungen nicht entsprechen, zu töten. Und er hat diese Tötungen planvoll und grauenhaft effektiv durchgeführt.

    Und dieser Mensch ist nicht zurechnungsfähig, sprich er kann nicht für seine Taten strafrechtlich belangt werden??? Um vorzubeugen: Ich bin sicherlich nicht von primitiven Rachegedanken getrieben, wenn ich das ganz einfach unerträglich finde. All mein Mitgefühl den Hinterbliebenen!
  4. #63

    Titel hat gutes Gewissen

    Zitat von vepchi Beitrag anzeigen
    Die jüngere deutsche Geschichte (= 2. Weltkrieg) bietet genügend Beispiele für die Taten von "Wahnsinnigen". Ganz Nachkriegseuropa fragte sich immer wieder, wer denn nun eigentlich dafür verantwortlich gewesen sei. Die Täter, ihre staatlichen "Auftragsgeber" oder beide gemeinsam. Und gefragt wurde auch, wer denn nun für die Folgen der begangenen Gewaltverbrechen einzustehen habe, also die Verantwortung zu übernehmen habe. Der polnische Philosoph Roman Ingarden hat diese Diskussion 1970 zum Anlass genommen, in deutscher Sprache in Reclams-Universalbibiothek (seinerzeit für 1,20 DM zu kaufen) "Über die Verantwortung" nachzudenken. Ein Blick in seinen klar formulierten Text lohnt sich auch angesichts der Breivikschen Taten. Es kann demnach keinen Zweifel geben, dass Breivik für seine Taten voll verantwortlich war, was er ja auch selber für sich zu Recht in Anspruch nimmt, und dass er für diese Taten zur Verantwortung gezogen werden muss. Komplizierter ist es bei der Frage, ob das Land Norwegen in irgendeiner Form für die Folgen der Breivikschen Taten zuständig, d.h. verantwortlich sein könnte. Der jetzige Versuch jedenfalls der norwegischen Rechtspsychologen weist auf eine sehr gefährliche Weise in die falsche Richtung: erklärt man den eigentlich rechtlich verantwortlichen Täter für geisteskrank, ist damit auch - kurz gesgt - jede weitere Verantwortlichkeit der norwegischen Gesellschaft verneint. Jeder Schuldspruch des Täters durch ein ordentliches Gericht beinhaltet ja zugleich auch die Anerkennung der Verantwortlichkeit des rechtsprechenden Staates für die sich ergebenden Folgen. Man stelle sich in diesem Zusammenhang einmal vor, die deutsche Nachkriegsjustiz hätte sich per psychologischem Gutachten Hitler als geisteskrank und somit als nicht verantwortlich attestieren lassen und infolgedessen sämtliche freiweilligen Mithelfer aus ihrer Verantwortlichkeit für das Geschehene 'entlassen'. Es ist zu hoffen, dass das norwegische Gericht sich der Verantwortung stellt, den Täter nach den Gesetzen des Landes bestraft und der norwegische Staat sich weiterhin intensiv ebenso wie alle anderen europäischen Staaten auch, in denen das Breiviksche Gedankengut ja durchaus auch aufzufinden ist, darum bemüht, in den Köpfen seiner Bürger ein Denken zur mitmenschlichen Verantwortlichkeit zu etablieren.
    Das ist in der Tat auch mein Empfinden.
    Ich erlebe es täglich, dass überall selbst für jede Kleinigkeit unbedingt ein "Verantwortlicher" gefunden werden muss, koste es, was es wolle.
    Schon lange habe ich das Gefühl, dass kann doch nur deswegen so wichtig sein, damit man selbst "frei" ist, seine Ruhe hat, ein gutes Gewissen haben kann...
  5. #64

    Ganz so einfach ist es nicht.

    Zitat von Rodri Beitrag anzeigen
    Ich kann die Aufregung nicht verstehen. Breivik hätte bei voller Schuldfähigkeit nur maximal 25 Jahre im Gefängnis sitzen können in Norwegen, jetzt (und das war seine allergrößte Befürchtung) kann man ihn sein ganzes Leben lang wegsperren. ;) Ist doch das beste für alle !
    Das kann so laufen, muß aber nicht. Die Einweisung in so eine Anstalt bedeutet ja nicht nur, daß jemand weggesperrt wird. Es ist in erster Linie eine Heilanstalt mit dem Ziel, die Insassen zu therapieren und zu heilen. So wird nach seiner Einweisung zunächst eine genaue Diagnose erstellt - was in solchen Fällen sehr schwierig ist. Danach erfolgt zumindest der Versuch einer Therapie, deren Erfolg alle 3 Jahre überprüft wird. Wenn ein Gutachter nach 6, 9 oder 12 Jahren zu dem Ergebnis kommt, daß Breivik geheilt und nicht mehr gefährlich ist, gibt es keine Handhabe, in weiter einzusperren, nur damit eine lebenslange Haftstrafe simuliert wird. Diese Unterbringung ist keine Strafmaßnahme und hat auch keine Mindestdauer. Insofern ist es für die Angehörigen der Opfer vollkommen unklar, ob und wann Breivik wieder freikommt. Darin liegt die Problematik aus Sicht der Angehörigen.
  6. #65

    Ja natürlich, der ist ungefähr genauso "nicht zurechnungsfähig"....

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein Schlag für die Angehörigen der Opfer: Anders Breivik war nicht zurechnungsfähig, als*er in Oslo und auf Utøya 77 Menschen*tötete. Zu diesem Ergebnis kommt laut einem Zeitungsbericht ein rechtspsychiatrisches Gutachten. Damit kann der 32-Jährige für seine Taten nicht strafrechtlich belangt werden.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...800607,00.html
    ...wie die Islamisistischen Fanatiker, die in Baghdad andauernd Leute in die Luft sprenge, oder wie die Zwickauer Neonazi Terrorzelle ! Okay, ja Breivik ist nicht ganz dicht dort oben, aber jemand der solch eine Tat jahrelang geplant hat und dann schafft 77 Menschen umzubringen ist auf jeden Fall zurechnungsfähig ! Aber da sieht man mal wieder, was passiert wenn bestimmte Leute der Rechten Liga ihre Finger im Spiel haben ! Ist nähmlich der gleiche Grund warum die Zwickauer Terrorzelle und ihre Taten erst nach 13 Jahren ans Licht gekommen ist. Bestes Indiz, der Neonazi, der Mitglied der CDU in Hessen war.
  7. #66

    .

    Eine gute Entscheidung!

    Ein ausgewiesener klinischer Irrer eignet sich nicht als Märtyrer der rechten Szene. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er jemals entlassen wird, also faktisch wohl lebenslänglich unter Medikamenten.

    Eine größere Strafe gibt es für einen Selbstdarsteller wie B nicht: ihm wurde die Zurechnungsfähigkeit aberkannt. Damit wird sein gesamtes ideologisches Konstrukt als Irrsinn bloßgestellt und keiner ist mehr gezwungen, sich damit in langen Verhandlungen auseinander zu setzen. Man verweigert B damit seinen größten Wunsch: sich vor Gericht als rechter Volksheld in Szene zu setzen.

    Ich glaube, dass es auch für die Angehörigen der Opfer ein Trost sein kann, dass zumindest dem politischen Anliegen B's auf diese Weise maximal geschadet wird.

    Bravo Norwegen!
  8. #67

    Gut so

    Das Beste, was man mit solchen Typen machen kann. Bei uns sollte man auch die gewaltbereiten Rechtsextremisten plus NPD-Kader in die Anstalt sperren. Ein paar Pillen zum Beruhigen und dann gibt es noch einige DVD-Dokumentationen aus dem Weltbild-Verlage zum Angucken (z.B. Der Zwei*te Welt*krieg - Stu*kas: Eine Le*gen*de). Irgendwie muss man den Tag ja herumkriegen. Nur Bier gibt´s nicht mehr. Ist ja schließlich eine medizinische Einrichtung.
  9. #68

    Rechtssystem

    Zitat von Reflektionen Beitrag anzeigen
    Der Typ hat die Tat über lange Hand geplant, sie mehr oder weniger angekündigt.

    Wie knn er da nicht zurechnungsfähig sein?
    Das Rechtssystem ist doch vollkommen daneben.
    Ich kann ihre Wut verstehen.

    Trotzdem gehört das Norwegische Rechtssystem mit Abstand zu den besten und wirksamsten Systemen, die es gibt.
  10. #69

    Hetzer und Gewalttäter

    An der psychischen wie zivilisatorischen, schlicht an der menschlichen Zurechnungsfähigkeit von jemandem, der soviele Menschen tötet, ist ohnehin zu zweifeln - egal inwieweit das nun noch durch Mediziner bestätigt wird oder nicht.
    Viel wichtiger an dieser Katastrophe scheint mir, wie sehr gerade politische Hetzer aller Coleur, darunter eben auch die sattsam bekannten islamophoben Hetzer Gefahr laufen, bei solchen extremistischen Irren soweit auf offene Ohren zu stoßen, dass sie deren Hetze in solche Massenmorde umsetzen. Zwischen Hetze und Terror besteht m.M. ein direkter Zusammenhang.