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Nordrhein-Westfalen: Schützenverband verbietet Auftritte schwuler Königspaare

DPAEin Schützenkönig darf gerne schwul sein, er darf seinen Lebenspartner aber nicht mit auf den Thron nehmen - so hat es der Schützenverband Nordrhein-Westfalen jetzt beschlossen. Stattdessen muss er eine Frau mit ins Amt führen, der "christlichen Tradition" wegen.

Nordrhein-Westfalen: Schützenverband verbietet Auftritte schwuler Königspaare - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
  1. #350

    Brüder ....

    Zitat von cassandros Beitrag anzeigen
    Damit hat der Schützenverband den sprichtwörtlichen Vogel abgeschossen - noch bevor die Schützenfestsaison begonnen hat.
    Wenn die "Brüder" gegen den Beschluss Verfassungsbeschwerde einlegen, dürfte der Spuk ganz schnell vom Tische sein, denn das ist eindeutig grundgesetzwidrig.
    Wieso aber irgend jemand überhaupt bei so einer reaktionären Knalltütentruppe mitmachen will, erhellt sich mir sowieso nicht.
    war das nur Übung, der Kai in Sache Bundespräsident, und folgt jetzt
    Schuß auf Schuß die Verunglimpfung von Randgruppen -bzw.
    "Randgruppen":Immer mehr schlägt ja eine Zuwendung "dazu" aus,weil
    junge Menschen, aus Kostengründen und der beschworenen "Flexibilität",keine Familie gründen !
    Und zum speziellen Thema: Beitrag "cassandros" trifft es schon, sein
    Urteil über die "Brüder"....
  2. #351

    Herrlich...

    Zitat von achmed1 Beitrag anzeigen
    mal die klare und deutliche netscheidung akzeptieren... peng...
    aber nein, dieser SLV, der eine erschreckende Minderheit vertritt, meint , seinen Hals immer laut und deutlich aufreißen zu müssen.

    Kann man als ganz normal veranlagter Mensch, Mann der .......
    1. Wie geht denn Hals aufreissen bitte?
    2. "Normal veranlagt"? Das ist doch schon so lange geklärt, "Achmed1". Natürlich noch nicht in ihrem Kulturkreis.
    3. Klar kann jede/r Heterosexuelle auch Vorsitzende/r des LSVD werden. Wieso nicht? Versuchen sie´s doch einfach mal! ;)
    4. Die Ehe hat eine dicke Lobby. Und wir sagen halt nun mal, dass da, wo Kinder sind, Verantwortung übernommen wird und gegenseitig füreinander eingestanden wird, Partnerschaft ist.
    5. "Die Schwulen" (und Lesben/Transgender btw.) haben höchstens eine exaltierte oder andere Meinung - extrovertiert kann eine Meinung nicht sein - ist sie ja explizit sowieso. Sonst wär´s ja ein Gedanke.
    Aber Orthographie und Wortschatz sind ja sowieso nicht so ihr Ding.
  3. #352

    Zitat von cassandros Beitrag anzeigen
    ...Wenn die "Brüder" gegen den Beschluss Verfassungsbeschwerde einlegen, dürfte der Spuk ganz schnell vom Tische sein, denn das ist eindeutig grundgesetzwidrig...
    Warum das denn? Es heißt doch Schützenkönig und Schützenkönigin.
  4. #353

    Was soll die ganze Aufregung?

    Hier wird nur eine Frauenquote von 50% bei den Schützenkönigspaaren eingeführt.
    Man wird sich dagegen genausowenig wehren können wie gegen Quoten in Vorständen oder sonstwo...
  5. #354

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Schützenkönig darf gerne schwul sein, er darf seinen Lebenspartner aber nicht mit auf den Thron nehmen - so hat es der Schützenverband Nordrhein-Westfalen jetzt beschlossen. Stattdessen muss er eine Frau mit ins Amt führen, der "christlichen Tradition" wegen.

    Nordrhein-Westfalen: Schützenverband verbietet Auftritte schwuler Königspaare - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Reduzieren wir es doch auf die Fakten:

    Angenommen, der bislang im Jahr 2000 ermittelte maximale Anteil der Bevölkerung von rd 30% sei schwul und lesbisch und beziehen wir das auf die 400.000 Mitglieder des Schützenverbandes NRW, dann betrifft das 120.000 mögliche Betroffene. Dieser Anteil würde sich sicherlich verringern, wenn man weiter berücksichtigt, dass nicht jeder beim Schießen mitmachen will bzw nicht jeder Schwule trifft und damit auch nicht König werden kann. Wir haben also wieder eine typische Diskussion. Die einschlägig bekannten Wichtigtuer und Selbstdarsteller namens Beck (Die Grünen) und der Schwulen - und Lesbenverband wollen sich nicht vorstellen, dass bei einer solchen Nebensächlichkeit ein Verein das beschließen soll, was er für richtig hält. Eine jahrhundertealte Tradition muss unbedingt gekippt werden, weil eine Minderheit es will, obwohl ja nicht die Teilnahme verboten, sondern lediglich die Repräsentation anders geregelt wurde. Welch ein Skandal! Dieselben Leute, die bei jeder Gelegenheit für sich reklamieren, dass sie der Mittelpunkt des Universums sind, bringe ein Thema zur allgemeinen Diskussion, das mit den echten Problemen unserer Gesellschaft so viel zu tun hat, wie Politik mit Realität.
  6. #355

    Zitat von eduardschulz Beitrag anzeigen
    Der schwule Schützenkönig betreibt hier knallharte Frauendiskriminierung. Seit jeher war es üblich, dass eine Frau in den Rang einer Königin gestellt wird. Er will das vermutlich aus frauenfeindlichen Gründen ändern.
    Sonst ist bei Ihnen aber alles in Ordnung, oder?
  7. #356

    Zitat von eduardschulz Beitrag anzeigen
    Der homosexuelle Schützenkönig soll eben gar nichts anders machen als ein verwitweter oder lediger Schützenkönig auch. Er soll sich eine Schützenkönigin suchen. Eine Frau. Kapieren Sie und die anderen Homophobie witternden Diskutanten das nicht?
    Nee, das kapieren wir nicht, dafür sind wir nicht dumm genug.
  8. #357

    Grundgesetz

    Zitat von loeweneule Beitrag anzeigen
    Nein.
    Ein Grundgesetz dient der Aufrechterhaltung der Ordnung für eine besetztes Gebiet, gemäß der Haager Landkriegsordnung. Dementsprechend wurde das GG von den alliierten Besatzungsmächten geschrieben und genehmigt. Dies war bis 1990 unstrittig.
    Weshalb das GG jetzt auf einmal eine "Verfassung" sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
    Selbstverständlich sind Sie klüger als das Bundesverfassungsgericht (warum heißt es wohl nicht "Bundesgrundgesetzgericht"),[/QUOTE]

    Nein, nicht klüger - aber ehrlicher!!!
    Den Beweis liefern Sie selbst (ich wollte ihn sonst selbst anführen): Das BVerfG nennt sich selbst - und zwar auch schon vor 1990!!! - "Bundesverfassungsgericht" und NICHT "Bundesgrundgesetzgericht".
    VOR 1990 war das Grundgesetz unstreitig (!) keine Verfassung, sondern nur ein von den alliierten Besatzern geschaffenes Instrument der Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß Haager Landkriegsordnung, und die Bundesrepublik (alt) war unstreitig kein souveräner Staat, sondern ein von den Besatzern geschaffenes Instrument zur Verwaltung der Bizone bzw. Trizone ("Vereinigtes Wirtschaftsgebiet", s. Art. 133 GG). Im Klartext: Bis 1990 hat des BVerfG schon mit seinem Namen gelogen - oder es schützte eine ganz andere "Verfassung" (im übertragenen Sinne) als das GG: nämlich die alliierten Besatzungsgesetze.
    Wenn überhaupt, dann kann das GG ab 1990 eine Verfassung geworden sein - aber durch welchen Akt? Gab es eine Volksabstimmung? Wurde Art. 146 GG gestrichen? Eben.

    das in einem Urteil über eben dieses Grundgesetz schreibt:

    >> Mit diesem Normenkomplex zielt die deutsche Verfassung, auch ausweislich ihrer Präambel, darauf, die Bundesrepublik Deutschland als friedliches und gleichberechtigtes Glied in eine dem Frieden dienende Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft einzufügen. <<

    Quelle: 2 BvR 1481/04 vom 14. Oktober 2004, Absatz-Nr. 33
    Totaler Humbug!
    Allein schon deshalb, weil die BRD (neu) kein souveräner Staat ist (praktisch alle Besatzungsgesetze gelten weiter) und schon gar kein "gleichberechtigtes" Glied der Völkergemeinschaft (andauernde Besatzung + Art. 53, 107 UN-Charta).
  9. #358

    Schwule Schützen

    Zitat von konvexspiegel Beitrag anzeigen
    Reduzieren wir es doch auf die Fakten:

    Angenommen, der bislang im Jahr 2000 ermittelte maximale Anteil der Bevölkerung von rd 30% sei schwul und lesbisch und beziehen wir das auf die 400.000 Mitglieder des Schützenverbandes NRW, dann betrifft das 120.000 mögliche Betroffene. Dieser Anteil würde sich sicherlich verringern, wenn man weiter berücksichtigt, dass nicht jeder beim Schießen mitmachen will bzw nicht jeder Schwule trifft und damit .....
    Nun, die Diskriminierung von Schwulen ist doch am Beispiel dieses Schützenvereins politische Realität, und mit Sicherheit die Spitze eines Eisberges! Deshalb stimme ich Ihnen an der Stelle zu: Das ist ein Skandal!
  10. #359

    Zitat von Friedrich Wilhelm Preuß Beitrag anzeigen
    Es ist wider die Natur, daß ein Mann und ein Mann oder eine Frau und eine Frau eine Ehe führen wollen: zwei Männer können mit einander kein Kind zeugen, zwei Frauen können es auch nicht. Es können nur ein Mann und eine Frau ein Kind zeugen und deswegen gibt es die Ehe.

    Die Ehe ist eben mehr als die Freundschaft zweier ......
    Da machen Sie sich mal keine Sorgen, es wird immer genug Heterosexuelle geben! Übrigens, zur Not können auch ein Schwuler und eine Lesbe Kinder machen - die Sippe und das Volk sind also nicht in Gefahr!








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