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Niederlande: Legalisierung führt nicht zu mehr Sterbehilfe

REUTERSDie Erlaubnis zur aktiven Sterbehilfe führt einer niederländischen Studie zufolge nicht dazu, dass mehr Menschen durch die Hand eines Arztes sterben. Während mobile Sterbehelfer in Holland jedoch schon Hausbesuche machen, ist in Deutschland auch die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin verboten.

http://www.spiegel.de/gesundheit/dia...844005,00.html
  1. #1

    ===

    "Die Erlaubnis zur aktiven Sterbehilfe führt einer niederländischen Studie zufolge nicht dazu, dass mehr Menschen durch die Hand eines Arztes sterben."

    Stimmt. Denn den meisten Ärzten ist der juristische Weg zu kompliziert. Es ist viel einfacher, dem Patienten eine Überdosis Schwerzmittel zu verschreiben. Die Menschen sterben dann eben durch die Hand der Krankenpflerinnen und -pfleger.

    "Zahlen aus den Niederlanden legen diesen Verdacht nahe, die Zahlen für Euthanasie stagnieren, die für "palliative Sedierung" steigen stark.

    Quelle: Deutsches Ärzteblatt: Der Einsatz von Morphium: Zwischen Pflicht und Strafe (25.03.2011)

    "Eine jüngere Untersuchung von Murray et al. im British Medical Journal zeigt, dass zwischen 2001 und 2005 die Zahl der im Rahmen einer terminalen Sedierung in den Niederlanden Verstorbenen zu- und die an aktiver Sterbehilfe Verstorbenen abnahm. Dies legt nahe, dass die terminale Sedierung zunehmend als Alternative zur Sterbehilfe angesehen wird."

    Quelle: Terminale Sedierung
  2. #2

    Hilfe benötigt - dringend

    Wer sein Leben beenden will, bedarf der Hilfe. Erst einer ärztlich/psychologisch/sozialen Beratung und dann geeigneter Medikamente. Es sollte nämlich vermieden werden, dass Sterbenswillige Brücken oder Züge suchen, um sich ihren letzten Lebenswunsch zu erfüllen...
  3. #3

    Zitat von Originalaufnahme Beitrag anzeigen
    Stimmt. Denn den meisten Ärzten ist der juristische Weg zu kompliziert. Es ist viel einfacher, dem Patienten eine Überdosis Schwerzmittel zu verschreiben. Die Menschen sterben dann eben durch die Hand der Krankenpflerinnen und -pfleger.
    Sie missinterpretieren die Zahlen.

    Es ist heutzutage einfach so, dass wir die Therapie früher beenden, also nicht mehr den 95jährigen noch versuchen zu retten, nur weil man irgendwann mal damit angefangen hat.
    Dann beginnen wir Morphin zu geben, aber nicht mit dem Ziel das Sterben zu verschnellern, sondern mit dem Ziel dass wir 100%ig sicher sind, dass der Mensch keine Schmerzen, auch wenn er sich nicht mehr äußern kann.

    Was den Menschen dann umbringt ist nicht das Morphin, sondern die Einstellung der Therapiemaßnahmen. Würden wir das Morphin geben und weiterhin Therapie betreiben, würde der Mensch trotz der Morphin-gabe nicht sterben, hätte halt dann andere Probleme mit der hohen Opioid-Dosis (Übelkeit,Verstopfung). Würde man die Therapie fortsetzen, würde man die Opioide niedriger dosieren, um sich nicht diese zusätzlichen Probleme einzuhandeln. Da man aber eh weiß dass der Mensch ohne Therapie bald stirbt, ist so eine Nebenwirkung wie eine Verstopfung für uns dann nicht mehr relevant, sondern es zählt eher das auf Nr.Sicher gehen bei den Schmerzen. Gerade weil sich diese MEnschen dann oft nicht mehr äußern können und die restlichen Anzeichen von Schmerzen (Atem- und Herzfrequenz, Blutdruck) unsicher werden in der terminalen Phase.
    Ich bin ein Pfleger auf einer neurologischen Intensivstation, 1/3 der Deutschen sterben am Schlaganfall und dessen Spätfolgen. Was sie hier thematisieren ist mein tägliches Brot, und nur weil wir beim Therapieende auf Morphin umsteigen, betreibe ich noch lange keine Sterbehilfe unter der Hand.

    Ich bin eher der Meinung dass eine gute palliative Versorgung des Patienten, also Schmerzen zu beenden, keine Luftnot zuzulassen, für das psychische Wohlergehen zu sorgen, eine Sterbehilfe eher unnötig werden lassen. Die Menschen haben doch nicht Angst vor dem Tod, sondern vor einem Sterben mit Leid. Palliativmedizin kann aber das Leid extrem senken, wenn nicht gar komplett ausschalten, und dann kann der Sterbende diesen Vorgang auch ganz anders wahrnehmen. Ich seh keinen Grund diesen Vorgang zu verschnellern.
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Erlaubnis zur aktiven Sterbehilfe führt einer niederländischen Studie zufolge nicht dazu, dass mehr Menschen durch die Hand eines Arztes sterben. Während mobile Sterbehelfer in Holland jedoch schon Hausbesuche machen, ist in Deutschland auch die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin verboten.

    Sterbehilfe in Holland: Legalisierung führte nicht zu mehr Sterbehilfe - SPIEGEL ONLINE
    Ich bin zwar erst Anfang 30, hoffe aber inständigst, dass dieses leidige Thema auch in Deutschland bald dahingehend gelöst wird, dass jeder darf wie er will. Zwei konsultierende Ärzte und ein prüfendes Amt, so wie der Artikel die Zustände in den Niederlanden beschreibt, das sollte doch wirklich reichen, um artikulationsfähigen Individuen ihre Überlebensrechte zu sichern. Sollte Alzheimer irgendwann zuschlagen, will ich ehrlich gesagt nicht erleben, wie ich sterbe, während der Körper, schmerzfrei und quietschvergügt, noch ein paar Jahre ohne mich weitermacht.
  5. #5

    Beihilfe zum suizid ist in Deutschland straffrei!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Erlaubnis zur aktiven Sterbehilfe führt einer niederländischen Studie zufolge nicht dazu, dass mehr Menschen durch die Hand eines Arztes sterben. Während mobile Sterbehelfer in Holland jedoch schon Hausbesuche machen, ist in Deutschland auch die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin verboten.

    Sterbehilfe in Holland: Legalisierung führte nicht zu mehr Sterbehilfe - SPIEGEL ONLINE
    Mir ist unerklärlich, wie der "Spiegel" zu dieser Aussage kommt: die "Beihilfe zur Selbsttötung" ist in Deutschland definitiv straffrei, sie existiert juristisch nicht: Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB) sind nur möglich bei einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat, wie sich schon unmittelbar aus dem Gesetzestext ergibt. Der Suizidversuch ist in Deutschland aber definitiv nicht strafbar (der vollendete Suizid naheliegenderweise sowieso nicht - man kann keine Leiche bestrafen), und einen eigenen Tatbestand der "Suizidbeihilfe" bzw. "Anstiftung zum Suizid" gibt es nicht. Somit sind auch Anstiftung und Beihilfe zum Suizid straffrei. Strafbar ist in Deutschland allenfalls die Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB, die sich aber grundlegend von Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung unterscheidet.
  6. #6

    Prozentrechnung...

    ... nicht die Stärke der Autoren zu sein:

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Weniger als drei Prozent aller Menschen, die im Jahr 2010 in den Niederladen starben, kamen demnach durch aktive Sterbehilfe oder ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung ums Leben - in absoluten Zahlen waren das 475 von 6861 Todesfällen. Dies entspreche dem Verhältnis vor der Legalisierung im Jahr 2002.
    475 von 6861 Todesfällen sind bei weitem nicht weniger als 3%, sondern 6,9%.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    wie sich im Jahr 2005 zeigte, als nur 1,7 Prozent der Verstorbenen durch aktive Sterbehilfe oder assistierte Selbsttötung ums Leben kamen (294 von 9965 untersuchten Fällen).
    294 von 9965 sind 3% und nicht 1,7%.

    Im Jahr 2005 hatte es nach Angaben der Forscher in den von ihnen untersuchten Stichproben 45 Patienten (0,8 Prozent) gegeben, deren Leben ohne ihre ausdrückliche Zustimmung beendet worden war, im Jahr 2010 waren es 13 (0,2 Prozent).

    Legt man als Stichprobengröße die ZAhlen aus den obigen Abschnitten zugrunde, ergibt sich für 2005: 48 / 9965 = 0,5% (und somit nicht 0,8%).
    Für 2010 haben die Autoren einen Zufallstreffer gelandet - bravo!
  7. #7

    Prozentrechnung...

    ... nicht die Stärke der Autoren zu sein:

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Weniger als drei Prozent aller Menschen, die im Jahr 2010 in den Niederladen starben, kamen demnach durch aktive Sterbehilfe oder ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung ums Leben - in absoluten Zahlen waren das 475 von 6861 Todesfällen. Dies entspreche dem Verhältnis vor der Legalisierung im Jahr 2002.
    475 von 6861 Todesfällen sind bei weitem nicht weniger als 3%, sondern 6,9%.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    wie sich im Jahr 2005 zeigte, als nur 1,7 Prozent der Verstorbenen durch aktive Sterbehilfe oder assistierte Selbsttötung ums Leben kamen (294 von 9965 untersuchten Fällen).
    294 von 9965 sind 3% und nicht 1,7%.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Im Jahr 2005 hatte es nach Angaben der Forscher in den von ihnen untersuchten Stichproben 45 Patienten (0,8 Prozent) gegeben, deren Leben ohne ihre ausdrückliche Zustimmung beendet worden war, im Jahr 2010 waren es 13 (0,2 Prozent).
    Legt man als Stichprobengröße die Zahlen aus den obigen Abschnitten zugrunde, ergibt sich für 2005: 48 / 9965 = 0,5% (und somit nicht 0,8%).
    Für 2010 haben die Autoren einen Zufallstreffer gelandet - bravo!
  8. #8

    Keine Unbeteiligten mitreißen!

    Zitat von BettyB. Beitrag anzeigen
    Wer sein Leben beenden will, bedarf der Hilfe. Erst einer ärztlich/psychologisch/sozialen Beratung und dann geeigneter Medikamente. Es sollte nämlich vermieden werden, dass Sterbenswillige Brücken oder Züge suchen, um sich ihren letzten Lebenswunsch zu erfüllen...
    Volle Zustimmung! So werden wenigstens Unbeteiligte geschont. Gerade bei den angedeuteten Lokführern wird duch einen Suizid vor ihrem Zug eine persönliche Kriese ausgelöst.
  9. #9

    Schön gesagt

    Zitat von gourge Beitrag anzeigen
    Mir ist unerklärlich, wie der "Spiegel" zu dieser Aussage kommt: die "Beihilfe zur Selbsttötung" ist in Deutschland definitiv straffrei, sie existiert juristisch nicht:
    ...
    Ja ich merke Sie sind auf dem besten Wege ein Jurist zu werden. (lassen sie mich raten, 6. Semester?)
    Wenn Sie den Artikel tatsächlcih gelesen hätten, wäre ihnen Aufgefallen das SPON hier das Lead ein wenig in BILD-Manier verkürzt und dramatisiert hat, denn weiter unten ist zu lesen

    Selbst die Beihilfe zum Suizid, die nach dem Gesetz straffrei bleibt, ist Ärzten hierzulande seit einem umstrittenen Beschluss des letzten Deutschen Ärztetags berufsrechtlich nicht mehr erlaubt.
    Im Lead (die verkürzte Einleitung die Sie so auf die Palme gebracht hat) zu schreiben
    "In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid zwar straffrei, da es schon an einer rechtswidrigen Haupttat fehlt. Allerdings haben sich die Ärzte nach ihrem Standesrecht offensichtlich eine ein standesrechtliches Verbot zur Beihilfe am Suizid auferlegt."

    hätte die Einleitung vielleicht etwas überfrachtet.








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