Entwicklungsminister Dirk Niebel will die FDP-Politikerin Gabriela Büssemaker anheuern, nun hagelt es Kritik an der Postenvergabe. Kein Wunder, die frühere Bürgermeisterin von Ettlingen fiel in der Vergangenheit vor allem durch Skurrilitäten und Negativschlagzeilen auf.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...811842,00.html
Dass sind die Sozialschmarotzer dieses Landes die die Milliardenschulden verursachen, diese Möchtegern und Tunichtgut Politiker, Beamte, die es im Leben zu nichts gebracht hätten und der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, nie Steuern gezahlt aber mit vorne dabei wenn es ums absahnen geht. Es bleibt in Deutschland nur noch der radikale Schnitt und der wird mit Sicherheit kommen.
Ist das Strafverfahren gegen Frau Büssemaker nun wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden, oder ist es durch einen Strafbefehl abgeschlossen worden, der eine Geldstrafe verhängt hat? Das ist ein wichtiger Untschied!
... sollte die Frau diesen Job jetzt nicht antreten? Wegen der Sache mit der Bohrinsel? Unser Bundespräsident macht doch vor wie man mit sowas umgeht und es aussitzt. Für alle kommenden Fälle von Vorteilsnahme im Amt ist er doch jetzt der Präzedenzfall.
Viel schlimmer finde ich dass es diesen neuen Posten überhaupt gibt. Überflüssig wie ein Kropf, die gesamte Bundesverwaltung ist doch eh schon ein aufgeblähter Wasserkopf. Dazu bleibt es ja nicht bei der einen Stelle, da kommt ja noch Referent, Sprecher, Fahrer, Sekretärin usw. dazu... Wollte die FDP nicht vor der letzten Wahl sogar das Entwicklungshilfeministerium einstampfen? Komisch...
So einen Posten braucht man nicht, wie viele andere auch nicht.Trotz Rekord-Steuereinnahmen macht Schäuble dieses Jahr trotzdem 20 Mrd Miese und muss Kredite aufnehmen. Schluss damit! Sparen. Wenn wir Überschuss hätten kann man in der Verwaltung Stellen schaffen, aber so NICHT. Unsere Politik soll zuerst mal mit dem Steuergeld auskommen was sie hat, die Einnahmen sind üppig, damit kann man auskommen!
Stellt sich die Frage, wie macht man als Frau am schnellsten in der Politik Karriere?
"Gegen Büssemaker wurde von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Vorteilsannahme eingeleitet, sie ließ sich auf die Bezahlung eines Strafbefehls ein. Nach der Zahlung von 3000 Euro an eine karitative Einrichtung wurde das Verfahren wegen geringer Schuld schließlich eingestellt."
Wenn das Strafverfahren "wegen geringer Schuld" eingestellt worden ist, dann kann ein Strafbefehl nicht ergangen, sondern allenfalls vermieden worden sein. Dann ist das Verfahren - sehr diplomatisch - von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (wegen geringer Schuld) nach § 153 a StPO eingestellt worden.
StPO - Einzelnorm
Das ist nicht gerade ein Freibrief, zugleich erfolgte keine Tatsachenfeststellung etc.
Na ja.
Hier noch die Vorschriften zum Strafbefehl § 407 ff. StPO):
StPO - Einzelnorm
Das ist etwas anderes...