Die hätten den Flieger besse nach Düsseldorf umgeleitet, da kann man ohne die Gefahr einer Strafe die ganze Nacht hindurch landen.
dapdWegen schlechten Wetters konnte ein Flugzeug nicht wie geplant in Zweibrücken landen. Die Maschine wurde spät abends auf einen Ausweichflughafen umgeleitet. Die Landung in Frankfurt verstieß jedoch gegen ein Gesetz - jetzt droht eine hohe Geldstrafe.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-880204.html
Die hätten den Flieger besse nach Düsseldorf umgeleitet, da kann man ohne die Gefahr einer Strafe die ganze Nacht hindurch landen.
Genau diese Leute gehören mit aller Härte des Gesetzes bestraft, was solls das das Wetter schlecht war und deshalb der Flieger umgeleitet werden mußte, sollen sich nicht so haben und wenn der Zielflughafen nicht anfliegbar ist, dann können sie ja immer noch auf einem abgelegenen Feld landen oder sie müssen halt oben warten, bis das schlechte Wetter vorbei ist...
...muss doch in Frankfurt im Tower gesessen haben und der Maschine Landerlaubnis erteilt haben? Der Pilot ist doch nicht einfach so gelandet :D
Also wenn der Fluglotse das versemmelt hat ist der doch Schuld?!?
... ab mit seinem Kopf :D
Angeblich arbeiten doch gerade in diesen hochprofessionalisierten Bereichen absolute, sehr gut entlohnte Experten. Da fragt man sich schon, wie man da entsprechende Regulierungen einfach mal vergessen kann.
@_Trips_ seit wann das denn??? In NRW herrscht eine Rot-Grüne-Landesregierung, die das Nachtflugverbot auf biegen und brechen durchsetzt. Selbst erlebt habe ich das im Oktober, als mein Flug nach Köln/ Bonn umgeleitet wurde, obwohl wir er ca. 5 Minuten zu spät war. Die Verspätung kam zustande, weil der Flughafen Ddorf an diesem Tag eine Systemunstellung durchführte. Nun hätten die Verantwortlichen auch im Voraus auf die Idee kommen können, für die Zeit der Umstellung eine Lockerung des Nachtflugverbots zu beantragen, denn große Systemumstellungen klappen nie reibungslos - haben sie aber nicht und auch eine direkte Anfrage der Airline nach einer Ausnahmegenehmigung für diesen einen Flug wurde vom Verkehrsministerium abgelehnt..
Dass es darum überhaupt nicht geht, haben Sie aber schon bemerkt, oder? Es geht um das Fehlen einer Ausnahmegenehmigung, die völlig problemlos zu bekommen ist, wenn eine Notlage vorherrscht. Und dass diese notwendig sind, ist auch gut so - sonst landet demnächst jeder Hinz und Kunz um halb 3 Uhr morgens, was soll's.
Da mußten die doch die Maschine, Fluggäste und Gepäck zur Geisterstunde abgefertigt werden, und das ohne Genehmigung der Gewerkschaft.
Leute, geht's noch? Natürlich hätte man den Flieger 300 km weiter landen lassen können, aber hatte der noch genügend Spritreserven? So hat man der Umwelt immerhin einige Tonnen CO2 erspart, und die Passagiere mußten nicht nach Zweibrücken gekarrt werden. Die Anwohner von FRA haben sich auf die andere Seite gedreht und weitergepooft. Und so etwas wird in der Presse hochgespielt.