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Neues Gutachten zu Wulff-Kredit: "Grenze der Strafbarkeit eindeutig überschritten"
Ein*neues Gutachten des renommierten Staatsrechtlers von Arnim, das von Experten zusätzlich geprüft wurde, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:*Christian Wulff hätte den umstrittenen Hausbau-Kredit nicht annehmen dürfen - und hat sich*damit strafbar gemacht.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...809037,00.html
- #390 14.01.2012 12:01 von
- #391 14.01.2012 12:02 von
- #392 14.01.2012 12:02 von
Noch unglaubwürdiger sind...
all diejenigen die weiterhin die Fakten verdrehen, sogenannte
Rechtsverdreher!
Diese werden sich alsbald aus den Meinungsforen klamheimlich und
feige verabschieden.
Herr Wullf ist als Bundespräsident ab sofort nicht mehr tragbar
und eine Zumutung für Deutschland!
Frau Merkel, Seehofer und Co. bitte mit abtreten! - #393 14.01.2012 12:04 von
Sie sollten vielleicht etwas genauer lesen:
1. Er hat einen "alten Freund" mehrfach mit auf Dienstreisen als Ministerpräsident genommen; schon dies ist inakzeptebel.
2. In einem engen zeitlichen Rahmen zu einer dieser Reisen, hat er einen großen Kredit mit finanziellen Vorteilen von demselben Freund angenommen; wie will er da glaubhaft machen, in Punkt 1 unbefangen gehandelt zu haben.
3. Er gab gegenüber dem Parlament irreführend an, mit derselben Person keine Geschäftsbeziehungen unterhalten zu haben; er hatte nur eine mit der Ehegattin derselben Person, der zu unterstellen sein dürfte, dass sie im wirtschaftlichen Interesse der Person handelte.
Das alles gibt sogar Wulff offen zu. - #394 14.01.2012 12:06 von
- #395 14.01.2012 12:08 von
- #396 14.01.2012 12:10 von
- #397 14.01.2012 12:10 von
sehr richtig
ich habe im Büro die NVwZ abonniert -- so einen juristisch komplett unprofessionellen Aufsatz habe ich da noch nie drin gesehen. Selbst wenn Anwälte bestimmte Meinungen lancieren, hält man sich doch an die juristischen Gepflogenheiten. Wie kann man angesichts eines nicht feststehenden und bestrittenen Sachverhalts von "eindeutiger Strafbarkeit" sprechen?? Allein schon das Wort "eindeutig" würde jeder echte Jurist vermeiden, denn so etwas muss ich aus der Argumentation selbst ergeben, nicht aus der Behauptung.
- #398 14.01.2012 12:11 von
- #399 14.01.2012 12:11 von
Mitte Februar soll ein entsprechender Beitrag Arnims in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" ("NVwZ") erscheinen, der führenden Fachzeitschrift für öffentliches Recht. "Wegen der Aktualität und Sprengkraft der Sache", so "NVwZ"-Chefredakteur Achim Schunder, habe man den ungekürzten Text aber schon heute online gestellt.
Nur die wenigsten Menschen kennen und/oder beachten die "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht". Die Vorabveröffentlichung und Bekanntmachung in der Presse ist ein Marketinginstrument.
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