Neues Gutachten zu Wulff-Kredit: "Grenze der Strafbarkeit eindeutig überschritten"

Ein*neues Gutachten des renommierten Staatsrechtlers von Arnim, das von Experten zusätzlich geprüft wurde, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:*Christian Wulff hätte den umstrittenen Hausbau-Kredit nicht annehmen dürfen - und hat sich*damit strafbar gemacht.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...809037,00.html
  1. #390

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Wir haben auch den Vielflieger Rau und seien WestLB Connection problemlos überstanden, wir haben echt andere Probleme.
    Das ist ja das praktische an Problemen: Entdeckt man eines, gibt es immer andere, auf die man ablenken kann!
  2. #391

    Nein, natürlich nicht.

    Zitat von CableLeo Beitrag anzeigen
    Es geht doch gar nicht um die Formulierungen im Gutachten. Es geht um die Nachricht des Staatsrechtlers von Arnim. Und die wurde von weiteren Professoren bestätigt:
    Hier könnte ein Tatbestand vorliegen. Das sollte überprüft werden.
    Wollen Sie den Überbringer der Nachricht für die Tat verantwortlich machen?
    Nur heisst die Nachricht "könnte...möglicherweise...vielleicht"
    Überschrieben ist sie mit "eindeutig".
    Wie soll man das deuten?
  3. #392

    Noch unglaubwürdiger sind...

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Dazu müsste ein Weisung der Justizbehörden aus Niedersachsen vorliegen, was bisher niemand auch nur behauptet hat, nicht einmal Heini von Arnim. Bitte nur noch Fakten bringen, keine Hypothesen.

    all diejenigen die weiterhin die Fakten verdrehen, sogenannte

    Rechtsverdreher!

    Diese werden sich alsbald aus den Meinungsforen klamheimlich und

    feige verabschieden.

    Herr Wullf ist als Bundespräsident ab sofort nicht mehr tragbar

    und eine Zumutung für Deutschland!

    Frau Merkel, Seehofer und Co. bitte mit abtreten!
  4. #393

    Zitat von tageskolumne Beitrag anzeigen
    Herr von Arnim, der sich ja selber gerne in der Presse sieht und bei jeder Sensationsgeschichte dabei sein möchte, argumentiert hier schon ziemlich fadenscheinig. Ein Privatkredit ist vollkommen legal und in Ordnung. Und eine Geschäftsbeziehung mit diesem Herrn Geerkens kann er auch in keinem Fall nachweisen. Ebenfalls kann von Vetternwirtschaft keine Rede sein, sofern Herr Wulff nicht direkt ein Geschäft für seinen Freund vermitteln hat. Hat er aber nicht. Auch dieses Gutachten ist Teil der bösen kampagne, aber es beweist gar nichts.
    Sie sollten vielleicht etwas genauer lesen:
    1. Er hat einen "alten Freund" mehrfach mit auf Dienstreisen als Ministerpräsident genommen; schon dies ist inakzeptebel.
    2. In einem engen zeitlichen Rahmen zu einer dieser Reisen, hat er einen großen Kredit mit finanziellen Vorteilen von demselben Freund angenommen; wie will er da glaubhaft machen, in Punkt 1 unbefangen gehandelt zu haben.
    3. Er gab gegenüber dem Parlament irreführend an, mit derselben Person keine Geschäftsbeziehungen unterhalten zu haben; er hatte nur eine mit der Ehegattin derselben Person, der zu unterstellen sein dürfte, dass sie im wirtschaftlichen Interesse der Person handelte.

    Das alles gibt sogar Wulff offen zu.
  5. #394

    Sie meinen also

    Zitat von psycheciety Beitrag anzeigen
    Wenn Wulff sich wirklich korrekt verhalten hätte, DANN WÄRE AUCH NICHTS "PASSIERT" !!!
    Oder??????
    psy
    man könnte in unserer Gesellschaft nicht für Nichtigkeiten ins Gerede kommen?
    Wo leben Sie? Da will ich auch hin!)
  6. #395

    Zitat von thetruth77 Beitrag anzeigen
    Wulff ist der beste Bundespräsident den wir jeh hatten - weil er für die Bürger und gegen die Entdemokratisierung kämpft.
    Indem er freie Medien bedroht und beschimpft? Da habe ich Putin wohl falsch eingeschätzt.
  7. #396

    Bild und Spiegel

    Zitat von pkeszler Beitrag anzeigen
    Warum lesen Sie dann den Spiegel? Es gibt Leute, die lesen lieber die BILD. Man sucht sich immer die Medien aus, die die eigenen Ansprüche erfüllen.
    sind doch mittlerweile
    einer Meinung...so what?
  8. #397

    sehr richtig

    Zitat von matbhmx Beitrag anzeigen
    Ich habe mit Interesse und Zeile für Zeile mit zunehmenden Amüsement zur Kenntnis genommen, wie sich hier ein Staatsrechtler juristisch selbst deklassiert. Und erkennbar ist der politische Hintergrund von Arnims!

    Einfach nur lächerlich!
    ich habe im Büro die NVwZ abonniert -- so einen juristisch komplett unprofessionellen Aufsatz habe ich da noch nie drin gesehen. Selbst wenn Anwälte bestimmte Meinungen lancieren, hält man sich doch an die juristischen Gepflogenheiten. Wie kann man angesichts eines nicht feststehenden und bestrittenen Sachverhalts von "eindeutiger Strafbarkeit" sprechen?? Allein schon das Wort "eindeutig" würde jeder echte Jurist vermeiden, denn so etwas muss ich aus der Argumentation selbst ergeben, nicht aus der Behauptung.
  9. #398

    Zitat von turekat Beitrag anzeigen
    Ich habe keinen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt gestellt ;)
    Aber wie Sie sicher gelesen haben, berichtete ein Forumskollegen, dass es laut Monitor angeblich keinen Grundbucheintrag gibt. Ich kann Ihnen leider nicht sagen was jetzt zutrifft, aber das wird sich bestimmt alles noch aufklären. Ich hüte mich jedenfalls davor, hier leichtfertig ein Urteil zu fällen.
    Können Immobilien ohne Grundbucheintrag als dingliche Sicherheiten dienen?
  10. #399

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    staatsanwälte lachen bestimmt nicht drüber, wenn mehrere jura-professoren einen fachartikel in einer absolut rennommierten fachzeitschrift veröffentlichen. das ist nicht "die presse", wie zb die bildzeitung, sondern das ist ein fach-organ. faktisch hat von arnim allenfalls bewiesen, dass die staatsanwälte juristische laien sind und eigentlich abgelöst gehören.
    Mitte Februar soll ein entsprechender Beitrag Arnims in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" ("NVwZ") erscheinen, der führenden Fachzeitschrift für öffentliches Recht. "Wegen der Aktualität und Sprengkraft der Sache", so "NVwZ"-Chefredakteur Achim Schunder, habe man den ungekürzten Text aber schon heute online gestellt.

    Nur die wenigsten Menschen kennen und/oder beachten die "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht". Die Vorabveröffentlichung und Bekanntmachung in der Presse ist ein Marketinginstrument.