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Neues Gesetz: Wenn Papa sich nicht sorgen darf

dapdDer Bundestag wird nach der Sommerpause über die Reform des Sorgerechts abstimmen. Es verspricht Vätern von unehelichen Kindern, auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen zu können. Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...846657,00.html
  1. #1

    Hach

    Es löst das Problem zwar sicher nicht immer aber doch zumindest oft:

    Anspruch auf Kindesunterhalt besteht nicht sofern es aufgrund der Verweigerung der Mutter kein gemeinsames Sorgerecht gibt.

    Tada ich wette ca. 80% aller unwilligen Frauen würden es sich anders überlegen.

    Geld ist immer der beste und einfachste Ansatzpunkt.
  2. #2

    Zitat von return33 Beitrag anzeigen
    Es löst das Problem zwar sicher nicht immer aber doch zumindest oft:

    Anspruch auf Kindesunterhalt besteht nicht sofern es aufgrund der Verweigerung der Mutter kein gemeinsames Sorgerecht gibt.

    Tada ich wette ca. 80% aller unwilligen Frauen würden es sich anders überlegen.

    Geld ist immer der beste und einfachste Ansatzpunkt.
    Das wird leider nicht funktionieren, denn das Kind hat ja den Unterhaltsanspruch.

    Ich würde eher folgendes vorschlagen:
    - gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
    - Möchte einer von beiden das alleinige Sorgerecht, so muss er das entsprechend gerichtlich regel, bis dahin bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen.
    - Aufenthaltsrecht wird per Losverfahren ermittelt außer eine von beiden Seiten verzichtet von vornherein darauf.
  3. #3

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die Reform des Sorgerechts abstimmen. Es verspricht Vätern von unehelichen Kindern, auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen zu können. Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen.

    Juristen und Väter halten Sorgerechtsreform für misslungen - SPIEGEL ONLINE
    Ist doch auch wieder nur Pfusch. Es sollte gleich bei der Geburt das gemeinsame Sorgerecht geltend.

    Und nur, wenn das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist - natürlich mit strenger Untersuchung - sollte das Sorgerecht an die Mutter oder den Vater übergehen.

    MfG
  4. #4

    Vater in Deutschland

    Geschiedene Väter in Deutschland dürfen weiterhin nur zwei Dinge !

    Die Klappe halten und jeden Monat mal ein paar Hunder Euro zahlen.

    Alles weitere liegt in den Händen der Mütter ! Im zweifelsfall wird das Kind so gegen den Vater aufgehetzt dass es von sich auch sagt, es möchte nichts mehr von Vater wissen.

    Und da fragen sich Frauen warum Männer in Deutschland keine Kinder mehr zeugen möchten.

    Im schlimmsten Fall 25 Jahre Unterhalt zahlen für ein Kind das man nicht sehen darf bzw. den eigenen Vater ablehnt.
  5. #5

    Nette Idee return33

    Nette Idee, return33, aber der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht der Mutter. Und das Kind verweigert ja den Umgang erstmal nicht. Und selbst wenn, ist die Ursache dafür fraglich. Auch wenn ich dir im Prinzip recht gebe, das würde wirken.
  6. #6

    So siehts aus..

    Wobei es nicht nur ans gemeinsamme Sorgerecht geknüpft sein sollte, sondern auch an die Bereitschaft der Mutter dieses zu ermöglichen. In meinem Bekanntenkreis habe ich verschiedenste Fälle erlebt.. selbst im Falle eines zum Zeitpunkt der Geburt verheiratetem Paar, hat die Mutter es problemlos und trotz gemeinsamen Sorgerecht ohne Konsequenzen geschafft, Vater und Sohn über ein Jahr lang voneinander zu trennen. Geld wurde trotzdem immer kassiert.. Das Jugendamt ist im Bezug auf das durchsetzen der väterlichen Rechte gegen die Mutter.. absolut zahnlos, mögliche Strafen werden nciht durchgesetzt. Lustig ist auch der seltene Fall.. wo die Kinder beim Vater leben und die Frau unterhaltspflichtig wird.. da wird überhaupt nichts durchgesetzt.
    Das ganze Familienrecht in dieser Hinsicht ist totaler Mist, es fördert das Prinzip, Kinder machen lassen.. nicht arbeiten und gut von den Alimenten leben.
  7. #7

    Och Joh!

    Zitat von spiegelleser_1981 Beitrag anzeigen
    Geschiedene Väter in Deutschland dürfen weiterhin nur zwei Dinge !

    Die Klappe halten und jeden Monat mal ein paar Hunder Euro zahlen.
    ......
    Im schlimmsten Fall 25 Jahre Unterhalt zahlen für ein Kind das man nicht sehen darf bzw. den eigenen Vater ablehnt.
    27 Jahre Unterhalt bzw. bis zum Ende der Ausbildung. Im übrigen ist das Kind auch voll erbberechtigt und kann auch eine vorzeitige Auszahlung beantragen.
  8. #8

    Spache formt das Denken...

    Erst, wenn wir überall, wo das Wort "Sorgerecht" vorkommt, es automatisch gegen Sorgepflicht ersetzen, ändert sich wirklich etwas.
    Machen Sie mal den Anfang und lesen den Artikel mal unter diesem Vorzeichen!
  9. #9

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die Reform des Sorgerechts abstimmen. Es verspricht Vätern von unehelichen Kindern, auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen zu können. Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen.

    Juristen und Väter halten Sorgerechtsreform für misslungen - SPIEGEL ONLINE
    Pech für Pappa ist sehr flapsig und unangemessen.
    Früher stand jahrzehntelang im Gesetz: die Mutter entscheidet über den Umgang des Vaters mit dem Kind. Heute nicht mehr. Aber geändert hat sich so gut wie nichts. Bösartige Frauen können immer noch schalten und walten, wie sie wollen. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern.
    Ich finde es albern, darauf hinzuweisen, daß, wenn sich die Eltern einig sind, z.B. das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, sie das heute können.
    Aufgabe des Gesetzgebers ist vielmehr, im Interesse des Kindes eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die bösartigen Frauen unmöglich macht, sich zur Alleinherrscherin des Kindes aufzuwerfen. Dieser häufigste Konfliktfall bedarf einer eindeutigen gesetzlichen Regelung.
    Stichwort Unterhaltspflichtverletzung der benachteiligten Väter:
    Wenn man sein Kind mit betreuen darf, zahlt man auch.


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