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Neues Gesetz in den USA: Kalifornien lässt autonome Pkw auf die Straßen
AFPWer im Westen der USA unterwegs ist, muss sich wohl an einen besonderen Anblick gewöhnen: Auto ohne Fahrer. Der Bundesstaat Kalifornien hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von autonomen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr zulässt.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/n...-a-857988.html
- #30 26.09.2012 12:18 von
Die Haftungsfrage lässt sich - jedenfalls für D - ganz einfach mit einem Blick ins Gesetz beantworten. Gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet immer erstmal der Halter. Die Haftung kann sich reduzieren oder entfallen, wenn der Geschädigte selbst (Mit-) Schuld am Unfall hat. Aber technische Defekte etc. entlasten den Halter nicht - ob nun ein Mensch oder ein Computer am Steuer saß. Das ganze ist so, weil der Halter mit dem Auto eine vom Gesetzgeber per so als gefährlich eingestufte Sache betreibt (und nennt sich daher auch "Betriebsgefahr"). Deswegen gibt es auch eine Versicherungspflicht.
Wenn ein Fabrikationsfehler o.ä. Grund für den Unfall war, dann kann der Halter sich wiederum an den Hersteller wenden. Aber gegenüber dem Unfallgeschädigten bleibt der Halter ersatzpflichtig. Es wäre jemandem, der von einem Lada Niva überrollt wird auch kaum zumutbar, Lada verklagen zu müssen, weil der Halter behauptet, das Auto habe einen Kosntruktionsfehler. - #31 26.09.2012 12:29 von
- #32 26.09.2012 12:31 von
- #33 26.09.2012 12:34 von
Sicher?
*die Schuldfrage.
Zu hoffen wäre es, aber wieso gehen sie davon aus so felsenfest aus? Wir haben z.B. in Deutschland die Vorschrift, dass man ein Auto nur mit geeignetem Schuhwerk fahren darf. Was genau geeignet ist, wird dabei nicht definiert. Es ist also eher davon auszugehen, dass der Halter laut Gesetz nur ein "ausreichend sicheres" Autonomes Auto auf die Menscheit loslassen darf.
Und das finde ich unverantwortlich, während der Hersteller eines fehlerhaften Produktes mit Millionen an Schadenersatzforderung zu rechnen hat, kommt der Verfasser eines unpräzisen Gesetzes ungeschoren davon. - #34 26.09.2012 13:04 von
Schuldfrage
Ich dachte daran, dass der Halter immer dann die A-Karte zieht, wenn sich der Fahrer nicht feststellen läßt. Aber Sie haben Recht, sollte das Computerauto einen Unfall bauen, so muss ein Systemfehler vorliegen, bzw. das System hat zumindest in diesem Moment versagt. Eine Frage der Produkthaftung. Möglicherweise. Wir werden dann also endlich mal ein paar neue Gerichtsurteile erleben.
Eigentlich sollte so ein Auto aber wesentlich sicherer unterwegs sein als mit Fahrer. Denn es hat viel mehr Sensoren für die Wahrnehmung zur Verfügung, kann in alle Richtungen gleichzeitig gucken und hat eine Reaktionsfähigkeit nahe Null. - #35 26.09.2012 13:06 von
Was wollen Sie da in einem Gesetz präzisieren?
In der StVO ist nicht einmal von geeignetem Schuhwerk die Rede.
Dieses ist lediglich für Berufskraftfahrer in den Unfallverhütungsvorschriften aufgeführt.
Wollen Sie ggf., dass der Gesetzgeber ganz bestimmte Schuhe fürs Autofahren vorschreibt?
Oder lange Brandschutzhosen Hosen für Raucher, falls die Glut abfällt? - #36 26.09.2012 13:09 von
Zweifellos eine interessante Frage. Wie ist denn die Haftung geregelt, wenn zum Beispiel die Bremsen versagen und es liegt kein fahrlässiges Verhalten des Halters vor, der alle Inspektionen regelmäßig absolviert hat. Muss er sich das zurechnen lassen, wenn es ein Einzelfall ist und keine Serie?
- #37 26.09.2012 13:29 von
Bereits heute haftet der Halter alleine aufgrund der "Inverkehrbringung"
Was sollte sich daran ändern?
Der Hersteller stellt das Fahrzeug lediglich zur Verfügung.
Aber den "Knopf", der das Fahrzeug in Bewegung versetzt, "betätigt" jedoch der Halter. Die Entfernung seiner Person vom Zündschalter war dabei noch nie ein relevanter Teil der Rechtsprechung - gleich ob in Armreichweite, oder remote am anderen Ende der Welt.
Dem Halter steht es frei, dies zu lassen, oder genau damit das Fahrzeug "in den Verkehr zu bringen". Inklusive und untrennbar verbunden mit dem gleichzeitigen Beginn der Haftung.
Bereits in der heutigen Praxis geht die Halterhaftung sogar über dieses "in Bewegung setzen" hinaus, und schließt die ruhende Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, beispielsweise parkend, selbstverständlich ein. - #38 26.09.2012 14:04 von
...
Der Knopf verschiebt nicht die Verantwortung. Das macht der Tritt aufs Gaspedal. Und genau deshalb funktionieren die Einparkhilfen (soweit ich weiss) nur bei gedruecktem Gaspedal.
Aber ein autonomes Fahrzeug erfordert den Tritt aufs Gaspedal nicht, das kann auch fahren, ohne das jemand drinsitzt. Und wer beim Unfall nicht dabei war, kann ihn auch nicht verursacht haben.
Was das Beispiel "verkehrswidrig abstellen" angeht, das ist nicht vergleichbar, dann da habe ich beim Abstellen die Verkehrsregeln ignoriert. Aber wenn ich dem Auto simse "fahr zu Adresse x", hab ich nichts verkehrswidriges getan, daher ist im Unfall-Fall das Problem, dass ein Teil des Fahrzeuges kaputt ist, und zwar ein Teil, bei dem ich mich im Gegensatz von Reifen oder Bremsen nicht vor Fahrantritt von der Fahrtauglichkeit überzeugen konnte.
Wenn ich die Verantwortung für etwas hab, dass ich nicht kontrollieren kann, kann ich das Ding auch nicht betreiben. Eine "Zulassung" schliesst das Betreibungsrecht aber ein, also muss ich es betreiben können, ohne an vollautomatisch verursachten Unfällen schuld zu sein. - #39 26.09.2012 14:56 von
Wie schon andere Foristen schrieben:
Generell hat der Halter die Betriebsgefahr zu versichern und nicht nur die eigene Schuld.
Anders wäre es auch schlimm für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Weder ein Halter eines gestohlenen Kfz, noch der Herzinfakterleider am Steuer hat eine juristische Schuld an einem Unfall.
Ggf. nicht einmal der Fahrer mit 2,5 Promille..., da ja unzurechnungsfähig..
Egal ob Einzelfall oder Serie: Sowohl Halter, als auch Versicherung können sich danach am Schuldigen schadlos halten.
Aber erst einmal hat die Versicherung zu zahlen.
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