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Neues Gesetz: Betriebe müssen Verbraucher besser informieren

Wer will, kann sich künftig schneller informieren: Der Bundestag hat entschieden, dass Behörden Verbraucheranfragen umfassender und günstiger beantworten müssen. Kritikern geht das Gesetz nicht weit genug, Händler fürchten dagegen, unverschuldet in Verruf zu geraten.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...801403,00.html
  1. #1

    Niedlich, einfach nur niedlich, diese Heuchelei!

    Ich betrachte den Austausch von "Artigkeiten" zwischen dem Handelsverband und Frau Aigner als eine lustige Alibi-Veranstaltung, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, Frau Aigner hätte tatsächlich und ausnahmsweise richtigen Verbraucherschutz betrieben.

    Lieber Handelsverband, sorgen Sie sich nicht. Sie wissen sehr wohl, dass alles, was für die Öffentlichkeit bestimmt ist, im Ermessen des Verbraucherschutzministeriums liegt. Es gibt für Sie deshalb keinen Grund für einen allzu heuchlerischen Angriff auf Frau Aigner. Sie ist Ihnen hörig, wird den Bürgern nichts Vertrauliches über Ihre Lobby bwz. Ihre Praktiken verraten - auch dann nicht, wenn die Gesundheit der Allgemeinheit massiv bedroht ist.

    Es reicht, wenn die Öffentlichkeit vom Verbrauchsministerium verschaukelt wird. Sie müssen die Verschaukelung nicht noch toppen, wir Bürger wissen eh Bescheid.
  2. #2

    wie bitte?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wer will, kann sich künftig schneller informieren: Der Bundestag hat entschieden, dass Behörden Verbraucheranfragen umfassender und günstiger beantworten müssen. Kritikern geht das Gesetz nicht weit genug, Händler fürchten dagegen, unverschuldet in Verruf zu geraten.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...801403,00.html
    he Leute es ist nicht der 1.April,sondern der 2.Advent.Soll ich jetzt lachen oder mich kneifen?WERS GLAUBT WIRD SEELIG-
    Amen und Halleluja -Urbi et Orbi und tralala etc.pp.
    Ich würde sagen das ist wieder so eine Totgeburt unserer Regierung (Ilse Aigners Wunschtraum)
  3. #3

    Betriebsgeheimnis

    Die zuständigen Behörden sollen künftig Kontrollergebnisse veröffentlichen, bei denen laut Gesetz "der hinreichende Verdacht besteht", dass gegen Grenzwerte oder Vorschriften verstoßen wurde.[...] Stephan Tromp, verbraucherpolitischer Experte des HDE kritisierte dies. Der Schutz des Betriebsgeheimnisses spiele bei einem solchen Vorgehen nur noch "eine untergeordnete Rolle".
    Das verstossen gegen geltendes Recht fällt also unter das Betriebsgeheimnis?
  4. #4

    Ja wo ist denn denn das Gesetz oder die Verordung, was steht denn da drin, komisch, noch nicht gesehen.

    .. Na ja Europäisch.
    Weiß auch keine Sau wo das herkommt und welchen Sinn das macht.
  5. #5

    Unverschämtheit

    "Der Schutz des Betriebsgeheimnisses spiele bei einem solchen Vorgehen nur noch "eine untergeordnete Rolle"."

    Zum Glück leben wir nicht in einer (Wirtschafts-) Diktatur. Unternehmer , die sich über solches beschweren, können gern nach China auswandern !
  6. #6

    Gesetz zum besseren Information

    Solche Gesetze wird es immer geben, solange es Politiker gibt. Auch Gesetze zur "besseren" Kontrolle und zur "besseren" Bestrafung der Gesetzesbrecher. Geschummelt wird aber nach wie vor ungehindert. Scheinbar ohne sonderlichen Schaden anzurichten, denn die Lebenserwartung ist mal wieder gestiegen. Weil die Alten nicht "abdanken", muß wohl bald wieder das Rentenalter erhöht werden.
  7. #7

    Schön wäre es, wenn der HDE folgendes gesagt hätte:

    Stephan Tromp, verbraucherpolitischer Experte des HDE:

    Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass ein Verdacht begründet war, "so hilft das dem Verbraucher meist wenig, die Probleme sind dann schon in der Welt",

    Der Schutz der Gesundheit spiele bei einem solchen Vorgehen nur noch "eine untergeordnete Rolle".

    Man darf ja mal träumen, gelle:
    "Deshalb fordert der HDE, dass die Unternehmen sofort bei Problemen auf Ihrer Website und die Behörden informieren."
  8. #8

    Nein...

    Zitat von no_panic Beitrag anzeigen
    Das verstossen gegen geltendes Recht fällt also unter das Betriebsgeheimnis?
    nicht doch.
    Betriebsgeheimnisse stehen über dem Gesetz.
    Und Grundsätzlich sind das alles doch "NUR EINZELFÄLLE".
  9. #9

    .

    Nanu, erst vor kurzem war auf SPON zu lesen, dass Frau Aigner die Möglichkeit der Bürger, sich bei den Behörden wegen der Angebote vom Gammelfleisch zu informieren, eingeschränkt statt erleichtert hatte. Die Anfragen seien zudem gebührenpflichtig, stand in dem Artikel. Diese lobbyfreundliche Einschränkung, obwohl sie möglicherweise gesundheitsschädliche Folgen in der Bevölkerung haben könnte.

    Diese Ministerin bringt NICHTS Verbraucherfreundliches zustande, so viel steht fest. Noch nicht einmal gibt eine einheitliche, leicht verständliche Verordnung für die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe der Lebensmittel. Das System ist beliebig, zum Teil absurd kompliziert, mit dem offensichtlichen Ziel, den Konsumenten irre zu führen. Aber die Dame hat offensichtliche keinerlei Absichten, daran etwas zu ändern. Nicht ernst zu nehmen, diese Ministerin.








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