Generell gibt es die Pflicht nicht!
Allerdings kann ab und zu der § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme - StVZO greifen, wenn Radbolzen, Achsteile oder z.B. Freilaufnarben von Allradfahrzeugen eine Gefährdung darstellen können.
"§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."

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