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Neuerungen 2013: Die neuen Führerschein-Regeln im Überblick
dapdDen Führerschein gibt es nicht mehr unbefristet, Trike-Fahrer müssen künftig den Motorradführerschein machen - das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Änderungen am Fahrerlaubnisrecht ab 2013. Auch langjährige Führerscheininhaber müssen sich auf Neues einstellen.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/n...-a-865665.html
- #260 28.11.2012 07:01 von
Irrtum
Sie Irren, es gibt es zwar eine Pflicht für über 18 jährige voll Geschäftsfähige Bürger einen Pero zu besitzen, diesen aber mitzuführen ist definitv keine Pflicht. In anderen Ländern ist Pflicht die Sozialversicherungskarte mitzuführen, das wäre bei uns die Gesundheitskarte mit Bild. In den USA gilt der Führerschein als Personendokument mangels Perso.
Ich hab noch den alten FS in Rosa, der genügt. Da steht noch in 1,2,3 drin welche Fahrzeuge ich bewegen darf, die Axxx Bezeichnung verwirrt nur. - #261 28.11.2012 07:51 von
Aha. Wieviel sind die Unterhaltskosten fuer ein Kompaktauto denn so gestiegen in den letzten 20 Jahren?
MIT SICHERHEIT nicht so sehr wie die Preise fuer einen "2er", den sich mittlerweile kein Privatmann mehr leisten kann.
Ich habe vor ungefaehr 20 Jahren meine Fahrerlaubnisse gemacht und fuer Auto.und Motorrad ZUSAMMEN 1000 Mark bezahlt.
Der "2er" hat in der Ferienfahrschule auch noch mal nen tausender gekostet.
Diese Fuehrerschein"ausstattung" kostet Sie heute wohl 10.000 Euro. Wenns ueberhaupt reicht.
Das ist ein bisschen heftig finde ich.
Vor allem und im speziellen wenn man vergleicht was die Fuehrerscheine in unseren Nachbarlaendern kosten. - #262 28.11.2012 08:10 von
- #263 28.11.2012 09:28 von
Neu ist das aber nicht, die EU Richtlinie wurde 2003 erlassen und hier in D ab 2008 bzw. 2009 für FS Neuerwerbungen umgesetzt.
Und da steht nirgends das die fahrerlaubnis wegfällt sondern nur das man im gewerblichen Güterverkehr alle 5 Jahre einen Fortbildungslehrgang nachweisen muß.
Zitat BAG: "Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen."
Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
BAG - Qualifikation und Weiterbildung
Alle die noch den grauen Führerschein haben 50 Jahre und älter sind brauchen sich um die Klasse 2 keine Gedanken mehr zu machen, die ist nämlich somit bereits eh erloschen...
Daher bestand ja für LKW- und Busfahrer bzw Leute die den 2er behalten wollten ja eh schon ne Umtauschpflicht in den Scheckkartenführerschein. - #264 28.11.2012 09:36 von
AM Begrenzung
Wichtig wäre es gewesen die unsägliche Beschränkung von 45 km/h bei AM aufzuheben oder anzuheben auf meinetwegen 55.
Ob 45 oder 50 macht für den Rollerfahrer und nachfolgende Autos einen riesigen Unterschied: Dutzende riskante Überholmanöver würden wegfallen. - #265 28.11.2012 09:38 von
PKW-Klassen und Anhänger
Die Beschreibung der zulässigen Anhängelasten versteht man leider erst, wenn die Inhalte schon bekannt sind. Nach kurzer Recherche ergibt sich folgendes Bild zu den neuen Regelungen:
Klasse B:
1. Variante:
< 4250kg zulässige Gesamtgewicht (zG) aus PKW (3500kg zG) Anhänger ( - #266 28.11.2012 09:40 von
- #267 28.11.2012 09:50 von
Ein Bekannter von mir macht ihn gerade für private Zwecke. er hat sich ne alte amerikanische Feuerwehr gekauft und will die auch selbst mal fahren.
CE kostet ihn mit allem, wenn man nicht mehr als die 14 Pflichtstunden braucht, noch keine 5000 €, reiner C ist günstiger da weniger Pflichtstunden.
Wenn man bedenkt das ein BE heute auch schon locker an den 2000 € kratzt ggf sogar schon etwas mehr... - #268 28.11.2012 11:58 von
Korrekt, zuvor jedoch müssten die Beamten den kontrollierten Bürger sowie dessen mitgeführte Gegenstände wie Taschen oder Pkw erst nach mitgeführten Ausweisdokumenten durchsuchen.
Wonach sich bei ergebnisloser Suche nach nicht vorgezeigten oder versteckten Ausweisdokumenten die Durchsuchung nach gefährlichen Gegenständen aus Eigensicherungsgründen anschließt.
Tatsache - eine Mitführpflicht des Ausweises/Reisepasses existiert nicht. Jedoch erspart das Mitführen und Vorweisen eben dieser Dokumente unangenehme Folgemaßnahmen... - #269 28.11.2012 18:39 von
optional
"Zitat": Ein aktuelles Foto ist doch immer immer im Perso - und es ist Pflicht, den dabeizuhaben. "Zitat Ende"
Woher kommt diese Erkenntnis? Meines Wissenes gibt es in DE Keine Ausweis Pflicht oder welche §§ sagen was dazu?
Das mit dem F-schein ist echt Sch..., denn - wenn die heute 15 Jahre Verwaltungsakt angeben, heisst das in 15 Jahren erneute Prüfung oder sonst was. Wir werden nur mit kleinen Brocken zum Kotzen gebracht ;-)
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