Ohrfeige ja, Schlagring nein - vor Gericht in Celle versucht Prinz Ernst August das Prügel-"Geständnis" zu korrigieren, das sein Ex-Anwalt vor Jahren ohne Absprache präsentierte. Der Fall wird klären: Wie weit darf ein Verteidiger sich aus reiner*Prozesstaktik von den Wünschen seines Mandanten entfernen?
http://www.spiegel.de/panorama/justi...784938,00.html
gute Mann (ob nun von und zu oder was auch immer) steht aber nunmal im Focus der Öffentlichkeit, was ihn ja nicht weiter von anderen "Promis" unterscheidet. Auch diese (Sportler, Schauspieler, Politiker usw.) würden in der gleichen Situation wahrscheinlich auch beim Pi... fotografiert und in der BI.. abgebildet werden.(gab es da nicht mal ein Bild von einem Mitglied des engl. Königshausese?)
Das ist der Preis der Berühmtheit! Aber wenn ich das weiß - na, dann benehme ich mich halt in der Öffentlichkeit dementsprechend!
Otto Normalverbraucher wird i.d.R. dabei nicht fotografiert, kann sich aber u.U. eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses einfangen.
Wurde er denn explizit wegen seines Adelstitels verurteilt?
Das glaube ich nicht.
Er wurde durchaus wie "Fritzchen Müller" vor Gericht behandelt.
Und "Fritzchen Müller" hat eben nicht das Recht, überall sein Revier zu markieren. Oder irgendwelchen Leuten Ohrfeigen zu geben. Und dafür wird man hier in Deutschland auch bestraft, denn es ist nicht nur ein Fall mangelnder Moral. Soetwas können Sie auch durchaus in einigen Tageszeitungen nachlesen.
Diese Damen und Herren haben nur das Glück, nicht Gegenstand des "öffentlichen Interesses" zu sein.
Und das habe ich gemeint.
Wenn die "Journaille" in jeden noch so miesen Blatt darüber berichtet, ist das nur eine Seite.
[QUOTE=calido46;8680737
Otto Normalverbraucher wird i.d.R. dabei nicht fotografiert, kann sich aber u.U. eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses einfangen.[/QUOTE]
Dann gucken Sie mal auf youtube und anderen Oline-Plattformen, bei was sich Leute alles ungetraft ablichten lassen. Von denen ist nur kein Geld zu erwarten und man kommt nicht ins Fernsehen, wenn man gegen sie klagt.
Das Verhalten des Herren und seine Bereitschaft, darüber ausgiebig vor Gericht zu streiten, haben hoffentlich eine aufklärende Wirkung auf jene Zeitgenossen, die in Ernst August oder seinen "Standesgenossen" immer noch Vorbilder sehen wollen. Ein öffentliches Interesse besteht höchstens insofern, als er mit der Thronfolgerin (solange Albert keinen Nachwuchs produziert) eines Marionettenstaats verheiratet ist.
Ihr Beitrag, lieber SPON, ist in sich nicht richtig.
Beim Prozeß in Celle geht es nicht um Ohrfeige oder Schlagring, sondern um die Prozeßtaktik des RA Heidemeier.
Alles andere wurde schon im Wiederaufnahmeverfahren und im späteren Hauptverfahren beim LG in Hildesheim geklärt.
Nämlich: ein Schlagring war nicht im Spiel.
EA will eine Schadenersatzforderung von RA Heidemeier.
Und das ist auch richtig so.
Ein RA kann doch nicht von sich aus behaupten, dass EA betrunken war.
Gerade das von RA Heidemeier, den ich persönlich kenne, und der gerne auch Alkoholika zu sich nimmt.
Heidemeier ist sehr gut mit dem Fürst aus Bückeburg bekannt.
Nö. Absolut nicht. Weder Ernst-August noch Otto Normalbürger.
"Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§183a StGB) setzt immer eine sexuelle Handlung voraus:
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Die Östereicher haben es uns vorgemacht, wie man die blaublütigen zur Raisson bringt. Der deutsche Michel
zieht immer noch den Hut, dank der gelben Blätter.