Nach Moeglichkeit? Also nach altem Recht noch 'Fahrerlaubnisinhaber' koennte dann, unter Umstaenden, evtl., Fahrerlaubnisnichtinhaberaufzeit (tm) werden?Diese Grenzfälle sollen nach Möglichkeit zu Gunsten des jeweiligen Betroffenen ausgelegt werden, heißt es.
Seit wann geht so etwas, in unserer Bananna-Republik-Deutschland?
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