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Neue Regeln : Regierung legt Gesetz zur Beschneidung vor
DPADie Beschneidung von Jungen wird in Deutschland gesetzlich neu geregelt und soll straffrei bleiben - wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, auf den sich die schwarz-gelbe Regierung nun geeinigt hat.
Regierung legt Gesetzentwurf zur Beschneidung vor - SPIEGEL ONLINE
- #1 03.10.2012 18:28 von
Dieses Gesetz legalisiert das glasklare Delikt der Körperverletzung und tut dies gegen jede Vernunft, gegen demokratische Grundwerte, gegen die Menschenrechte, gegen das Recht auf Unversehrtheit, gegen die Geschichte dieses Landes und seine Errungenschaften; und alles nur, damit jahrhunderte langer Aberglauben auch weiterhin sein unzivilisiertes Unwesen treiben kann.
- #2 03.10.2012 18:28 von
Bedenken
Grundsätzlich richtig.
Inakzeptabel ist allerdings die Zulassung des Eingriffs durch Nichtärzte. - #3 03.10.2012 18:30 von
"Betroffene ältere Jungen sollen demnach eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff"
Ich fordere eine "Art Veto Recht" gegen die Beschneidung unseres Grundgesetzes. Ich bin schon ein "älterer Junge."
Verstehe ich das richtig: Ganze junge Jungen haben kein Vetorecht, weil sie sich nicht wehren können?
Begreifen die denn nicht den Kinderschutz insbesondere für diejenigen, die sich nicht wehren können? Und damit meine ich auch deren geistige Beschneidung.
Ich hoffe, die Religiösen drehen weiter an der Schraube "Sonderwürste", damit unsere Bürger die Schnauze endlich voll bekommen von diesen Religioten. - #4 03.10.2012 18:31 von
Nichts als ein Freibrief
Ältere Jungen sollen also ein Veto-Recht haben, während wehrlose Kleinkinder die Genitalverstümmelung im Namen "Gottes" weiterhin über sich ergehen lassen müssen. Und selbst wenn "Schmerzfreiheit" während der Operation gewährleistet sein mag, wird niemand die Betroffenen vor dem Schmerz nach dem Abklingen der Betäubung bewahren können und ebensowenig vor der Desensibilierung der Nerven in der betroffenen Zone.
- #5 03.10.2012 18:32 von
Juristisch absurd
Zitat:
Also haben jüngere Jungen (< 6 Monaten) kein Veto-Recht, weil sie:Betroffene ältere Jungen sollen demnach eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff erhalten, das auch respektiert werden muss.
1. zu jung sind
2. noch nicht NEIN sagen können
Aha! Das ist doch juristisch sowas von einfach in der Luft zu zerreissen....
Wer will das beurteilen? Fische schreien auch nicht am Haken, und bei Babies kann das natürlich ganz einfach als schmerzbefreites Gequengel abgetan werden."Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit."
Eldegar - #6 03.10.2012 18:34 von
- #7 03.10.2012 18:36 von
optional
Man amputiert einem Jungen die hochsensible Vorhaut, aber das ist keine Genitalverstümmelung, das Äquivalent bei Mädchen hingegen schon.
Sind Jungen in unserer Gesellschaft schon dermaßen benachteiligt, dass sie noch Menschen zweiter Klasse sind? - #8 03.10.2012 18:40 von
- #9 03.10.2012 18:48 von
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