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Netzwelt-Ticker: Microsoft stopft gefährliche Sicherheitslücke

REUTERS26 Sicherheitslücken stopft Microsoft mit aktuellen Updates - doch eine wichtige Windows-Ausbesserung liefert der Konzern nach. Außerdem im Überblick: Spotify dudelt jetzt auch ohne Facebook und Kabel Deutschland schreibt Traffic-Bremse für Filesharer in seine Nutzungsbedingungen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...838578,00.html
  1. #1

    Korrektur: Spotify ist WIEDER ohne Facebook Account nutzbar. Und auch das ist nur die halbe Wahrheit, denn man konnte es ohne Facebook Account nutzen, wenn man seinen Spotify Account vor der Facebook Pflicht eingerichtet hatte.

    Bei KDG stellt sich mir die Frage: Was ist denn, wenn die 10GB nicht durch Filesharing verursacht wurden?
  2. #2

    Google-Sicherheitstechnikern

    lol? sind das die gleichen die wlan daten mitschneiden und sich nun ncicht mehr rausreden können mit den floskeln "programmierfehler"

    der schnüffelverein nr.1 gibt also wertvolle tipps. danke. wie wäre es wenn google mal das malware problem bei android angeht?
  3. #3

    Zitat von marthaimschnee Beitrag anzeigen
    Bei KDG stellt sich mir die Frage: Was ist denn, wenn die 10GB nicht durch Filesharing verursacht wurden?
    Genau das habe ich mich auch gefragt :D
    Denn es gibt mittlerweile genügend Plattformen von Anbietern, bei denen man die bezahlten Spiele downloaden kann.
    Also legal, wie z.B. Steam oder Blizzard-Battlenet.
    Einmal WoW erneut laden und schwupps sind auch locker 15GB oder weit mehr drin. ^^
  4. #4

    Danke Kabel Deutschland, der Kunde zahlte ja nur monatlich für eine bestimmte Bandbreite und ihm ist sicher nicht zuzutrauen darüber zu bestimmen was sie damit anfangen.
    Hat da vielleicht jemand Kohle zugesteckte bekommen?

    Was die Trolle angeht sind die Teil des Internets und die effektivste Methode gegen sie ist immer noch sie zu ignorieren.
  5. #5

    Kabel Deutschland

    Weiß jemand, ob man durch die Änderung der AGB irgendein Sonderkündigungsrecht hat?
    Ich sehe es eigentlich nicht ein, dass ich nicht frei über meine bezahlte Bandbreite verfügen kann. Man kann schließlich auch einiges an legalem Content über Bittorrent etc. herunterladen.
  6. #6

    Super

    Shogun 2 Total War gekauft über Steam, 15,8 GB download.

    Nur mal zum Mitschreiben der Kunde bezahlt für einen schnellen Internetzugang um eben in der Lage zu sein zügig in den Genuß seiner bei Steam (als Beispiel) erworbenen Spiele zu kommen und nun geht man hin und zeigt ihm/ihr den Finger: Ätsch den Monatsbeitrag kassieren wir aber du Idiot warte mal schön 1, 2 Tage länger auf deine legal gekaufte Software.

    Patches können auch schon mal 3-4 GB groß sein.


    Bravo Kundenverarsche par exelance.
  7. #7

    Onlinespiele

    Zitat von queenbuzzo Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, ob man durch die Änderung der AGB irgendein Sonderkündigungsrecht hat?
    Ich sehe es eigentlich nicht ein, dass ich nicht frei über meine bezahlte Bandbreite verfügen kann. Man kann schließlich auch einiges an legalem Content über Bittorrent etc. herunterladen.
    Eine Vielzahl von Online-Spielen bieten ihren Client/Updates/Expansions völlig legal über Bittorrent an.
  8. #8

    Zitat von queenbuzzo Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, ob man durch die Änderung der AGB irgendein Sonderkündigungsrecht hat?
    Ich sehe es eigentlich nicht ein, dass ich nicht frei über meine bezahlte Bandbreite verfügen kann. Man kann schließlich auch einiges an legalem Content über Bittorrent etc. herunterladen.
    Im Moment sieht es noch nicht so aus, dass KD die neuen Nutzungsbedingungen schon aktiv verfolgt. Ich kann immer noch so viel laden wie ich will, ohne dass meine Verbindung beschränkt wird. Laut KDGforum wird die Regelung auch nicht über filehoster aktiv, sondern "nur" bei p2p Verbindungen und dann auch nur wenn das Segment in dem sich der Nutzer befindet überlastet ist.
    Das ist technisch auch nicht so einfach anders lösbar, da filehoster ganz normal über Port 80 laufen, wie wen man eine Homepage besucht. Blacklists aller Filehoster werden dann wohl hoffentlich doch nicht eingeführt.
    Sollte sich das mal ändern werde ich auf jeden Fall sofort kündigen, wofür brauche ich dann einen 100 MBit Anschluss, mit dem ich 10 GB in unter einer Stunde herunterladen kann, wenn ich ihn nicht nutzen darf? Zum normalen surfen reicht mir auch ein 16.000 Kbit Anschluss.
  9. #9

    ...

    Zitat von rucksacksepp Beitrag anzeigen
    Laut KDGforum wird die Regelung auch nicht über filehoster aktiv, sondern "nur" bei p2p Verbindungen und dann auch nur wenn das Segment in dem sich der Nutzer befindet überlastet ist.
    Dieses vermaledeite "Traffic Shaping" kann leider auch in anderen Bereichen Ärger verursachen.
    Beim Online-Rollenspiel von Herr der Ringe hatten viele Engländer Probleme weil deren Anbieter p2p ausbremste. Im Spiel wurden zwar nur geringe Daten übertragen, aber es nutzte wohl ein ähnliches System, beziehuhngsweise wurde vom Provider als solches erkannt und verlangsamt. Dadurch gab es Spielabbrüche oder man konnte sich erst gar nicht einloggen.

    Zum Glück habe ich damals meine KDG-Bestellung noch widerrufen und bin zur Konkurrenz. Ein Bekannter hat, als Mitarbeiter von Sky, alles was sie an Programmen zu bieten haben. Eigentlich. Denn KDG lässt "wegen Bandbreite" nicht alles durch. Zuletzt wollten sie das Sperren der Kanäle sogar noch zusätzlich in Rechnung stellen "weil das so aufwendig ist"!
    *Pffff*


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