Forum


 

Netzwelt-Ticker: Google geht gegen YouTube-Ripper vor

DPATonspuren ausschneiden und zum Download bereitstellen ist nicht fein, findet der Konzern und droht rechtliche Konsequenzen an. Außerdem im Überblick: US-Senator fürchtet das Ende der Privatsphäre durch Apples und Googles Kartendienste, und Facebook lässt Entwickler echtes Geld kassieren.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...839917,00.html
  1. #1

    kommgeh

    Was soll denn das jetzt ? Doppelmoral pur, Urheberrechte verletzen, die Künstler mit Peanuts abspeisen und dann auf die Barrikaden gehen weil man selbst digital beklaut wird, Google macht sich lächlich ...
  2. #2

    Google steht auf tönernen Füßen

    Es ist nach deutschem Recht definitiv nicht illegal.

    Es wird keinerlei Kopierschutz überwunden, und die Quelle ist ja auch nicht "offensichtlich rechtswidrig" (wäre sie es schon - dann hätte Google ein ziemlich großes juristisches Problem...).

    Somit ist das Herunterladen eines auf Youtube angebotenen Films nichts weiter als eine vollkommen legale Privatkopie, sofern der Herunterlader sie nicht weiterverbreitet, und maximal ein paar Freunde damit versorgt (denn auch das ist definitiv legal).

    Auch wenn Google sich auf den Kopf stellt und mit den Zehen wackelt, es ist legal! Es ist nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Daraus kann man aber keinen Rechtsbruch machen, schon gar nicht bei Nutzern, die ohne Youtube-Benutzerkonto herunterladen. Denn die haben gar keinen Nutzungsvertrag mit Google abgeschlossen... Brauchen Sie auch nicht.

    Es könnte sich höchstens die Frage ergeben, ob die Programmierer solcher Tools eventuell Nutzungsverträge mit Google haben, z.B. im Rahmen eines SDK (Software Developer's Kit) für das API (Application Programming Interface). Aber das kann dem Endanwender völlig schnuppe sein.

    Auch das Herunterladen der isolierten Tonspur ist vollkommen legal. Zumal man ja auch den ganzen Film herunterladen und anschließend mit gängigen Standardprogrammen de-muxen kann, also Bild- und Tonspuren auftrennen kann.

    Google, zum Mitschreiben: Es ist vollkommen legal. Da ist keinerlei "wirksamer Kopierschutz".

    Zumindest in Deutschland.
  3. #3

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Es ist nach deutschem Recht definitiv nicht illegal.

    Es wird keinerlei Kopierschutz überwunden, und die Quelle ist ja auch nicht "offensichtlich rechtswidrig" (wäre sie es schon - dann hätte Google ein ziemlich großes juristisches Problem...).

    Somit ist das Herunterladen eines auf Youtube angebotenen Films nichts weiter als eine vollkommen legale Privatkopie, sofern der Herunterlader sie nicht weiterverbreitet, und maximal ein paar Freunde damit versorgt (denn auch das ist definitiv legal).

    Auch wenn Google sich auf den Kopf stellt und mit den Zehen wackelt, es ist legal! Es ist nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Daraus kann man aber keinen Rechtsbruch machen, schon gar nicht bei Nutzern, die ohne Youtube-Benutzerkonto herunterladen. Denn die haben gar keinen Nutzungsvertrag mit Google abgeschlossen... Brauchen Sie auch nicht.

    Es könnte sich höchstens die Frage ergeben, ob die Programmierer solcher Tools eventuell Nutzungsverträge mit Google haben, z.B. im Rahmen eines SDK (Software Developer's Kit) für das API (Application Programming Interface). Aber das kann dem Endanwender völlig schnuppe sein.

    Auch das Herunterladen der isolierten Tonspur ist vollkommen legal. Zumal man ja auch den ganzen Film herunterladen und anschließend mit gängigen Standardprogrammen de-muxen kann, also Bild- und Tonspuren auftrennen kann.

    Google, zum Mitschreiben: Es ist vollkommen legal. Da ist keinerlei "wirksamer Kopierschutz".

    Zumindest in Deutschland.
    Google will ja auch nicht die User verklagen sondern die Betreiber.
    Seh aber ein ähnliches Problem, AGB != Gesetze.
  4. #4

    |||||

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    (..)Auch wenn Google sich auf den Kopf stellt und mit den Zehen wackelt, es ist legal! Es ist nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. Daraus kann man aber keinen Rechtsbruch machen, schon gar nicht bei Nutzern, die ohne Youtube-Benutzerkonto herunterladen. Denn die haben gar keinen Nutzungsvertrag mit Google abgeschlossen... Brauchen Sie auch nicht.
    Es geht nicht um Tools mit denen Sie sich das Video herunterladen. Es geht um Websites wie YouTube-MP3.org die diesen Dienst online anbieten und damit gegen die Nutzungsbedingungen verstossen (eben weil sie wie Sie schreiben die API missbräuchlich verwenden)...
  5. #5

    Selbst ist der Mann

    Mit Hilfe dieser Angebote können Nutzer die Tonspuren aus Video-Clips extrahieren und die Audiofiles dann auf ihre Festplatte herunterladen.
    Warum so umständlich? Es gibt Browser-Addons, mit denen sich Flash-Videos speichern lassen, Tonspuren lassen sich anschließend mit einem beliebigen Konverter extrahieren. Auch der VLC-Mediaplayer kann Videos direkt von einer beliebigen URL abspielen und als Audiodatei speichern.

    Das ist alles kein Problem, denn was man im Internet sieht, wurde ja bereits auf den eigenen Rechner kopiert, um es anzeigen zu können. die wahre Kunst ist es, YouTube-Videos mit halbwegs akzeptabler Audioqualität zu finden...
  6. #6

    optional

    in Deutschland ist es nicht illegal, wenn es technisch nicht unterbunden wird. Und jedes Audio-Tool kann den internen Audio-Verkehr von Windows abhören und aufnehmen. Da müßten sie schon die Line In Buchse verbieten... und mit jedem Flash update kommen 20 Updates von Tools die die Streams speichern können.
  7. #7

    Die Vergabe-Aktion für neue Internetadressen ist erfolgreich über die Bühne gegangen, auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia konnte sich einige zusätzliche Domains sichern. Dazu gehören Adressen wie voyagewiki.com oder wikiholiday.org.
    Interessant .... Aber was hat die Registrierung neuer Domains durch die Wikimedia Foundation mit der Vergabe neuer Top Level Domains zu tun?
    Zu youtube mp3 : Da ist durchaus einiges zu beachten. Zum einen sind alle Werke auf Youtube Urheberrechtlich geschützt. Bei einem Fanvideo oder ähnlichem ist sogar zum einen das Musikstück selbst urheberrechtlich geschützt, zum anderen aber auch das Gesamtwerk. Es gibt nirgendwo echte Lizenzbedingungen zu jedem einzelnen Werk, aber es sollte definitiv nicht im Interesse der Urheber liegen, Ton und Bild wieder getrennt anzubieten. Zum anderen die Nutzungs/Verwertungrechte an den Werken die sowas verbieten können(räumt man google durch das hochladen alle Verwertungsrechte ein?)

    Natürlich gilt das eben nur für diese Webseiten. Dass man selbst speichern kann, und dann seine Kopie verändern kann wie man will(solange man sie nicht wieder veröffentlicht) ist meiner Meinung nach durch das Recht auf Privatkopie gedeckt. Nur Anbieter, die die Werke verändern und dann anbieten sind rechtlich problematischer.
  8. #8

    "Fliegende Kameras", Google, Apple und ein demokratischer Politiker...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    ... In einem offenen Brief an Apple und Google äußerte der Politiker die Sorge, die nächste Generation der fliegenden Kameras werde dermaßen detailliertes Bildmaterial liefern, dass sowohl die Privatsphäre der Bürger als auch die nationale Sicherheit bedroht sein könnten. ...
    Wow, was für eine Perle des Populismus!

    Weder Google, noch Apple setzten bisher überhaupt "fliegende Kamera-Drohnen" ein; Apple verfügt nicht einmal über einen entsprechende Dient, wie (z.B.) Google Streetview, und die Überflugsansichten im kommenden iOS 6 sind 3D-Animationen (!): Da wird wohl kaum die Gattin des mediengeilen Politikers im Bikini zu sehen sein...
  9. #9

    Zitat von dontcare Beitrag anzeigen
    Google will ja auch nicht die User verklagen sondern die Betreiber.
    Seh aber ein ähnliches Problem, AGB != Gesetze.
    Erklären Sie das mal Google und Facebook. ;-)


TOP



TOP