Nicht bei allen - nur denjenigen, die Andersartigkeit nicht ertragen, und die sollten sich vom Internet ohnehin generell fernhalten.Die Entscheidungen von Facebook sorgen immer wieder für Unverständnis bei Nutzern.
Was das modifizierte Foto angeht frage ich mich, ob die Beschwerdeführerin deutlich gemacht hat, dass es sich um ein Bild von ihr handelt. Das macht nämlich einen deutlichen Unterschied bei der Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit.
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