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Neonazi-Terroristen: Land Berlin soll wichtige Informationen zurückgehalten haben

Hätte die Terrorzelle NSU schon 2002 aufgespürt werden können? Dem Land Berlin soll damals ein Hinweis auf den möglichen Aufenthaltsort der Mitglieder vorgelegen haben. Die Information sei aber nicht weitergeleitet worden, beklagt nun der zuständige Untersuchungsausschuss.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...855614,00.html
  1. #1

    Schön langsam könnte man den Verdacht kriegen, daß die ganze NSU-Terrorzelle sogar von den Geheimdiensten in Deutschland mitgesponsert wurde, damit endlich mal wieder ein richtiger Feind im Inland dem dummen Volk gezeigt werden kann.

    Höchste Zeit die gesamte deutsche Geheimdienstorganisation in Bund und Ländern neu zu überdenken, zuvor jedoch sämtlich auch nur irgendwie Beteiligte zu entlassen und vor Gericht zu stellen, den Paragraphen im StGB gibt es ja, nämlich Unterstützung einer kriminiellen Vereinigung.

    Dann wäre Stuttgart Stammheim auch wieder mal gut gefüllt.
  2. #2

    so sieht

    lückenlose und nachhaltige Aufklärung aus ! Wurden nicht zich Gremien dafür gegründet ?
  3. #3

    Es existiert ein Staat im Staate Deutschland und niemand weiss was.
  4. #4

    Land Berlin?

    Wieso kommt das jetzt erst ans Tageslicht? Anscheinend haben die Neonazis schon längst Ihre Leute überall untergracht. V-Leute mal selbst plaziert? Aber jetzt wird ja alles anders. Wers glaubt, wird seelig.
  5. #5

    Was wir hier sehen ist keine Verschwörung sonde die.ganz normale Unfähigkeit der Behörden. Warum.sollen Leute, die an einem Mekdegesetz schreitern, bei der Jagd auf Kriminelle erfolgrwich sein?
  6. #6

    Was wir hier sehen ist keine Verschwörung sondern die ganz normale Unfähigkeit der Behörden. Warum sollen Leute, die an einem Meldegesetz schreitern, bei der Jagd auf Kriminelle erfolgreich sein?
  7. #7

    Zitat von prince62 Beitrag anzeigen
    Schön langsam könnte man den Verdacht kriegen, daß die ganze NSU-Terrorzelle sogar von den Geheimdiensten in Deutschland mitgesponsert wurde, damit endlich mal wieder ein richtiger Feind im Inland dem dummen Volk gezeigt werden kann.

    Höchste Zeit die gesamte deutsche Geheimdienstorganisation in Bund und Ländern neu zu überdenken, zuvor jedoch sämtlich auch nur irgendwie Beteiligte zu entlassen und vor Gericht zu stellen, den Paragraphen im StGB gibt es ja, nämlich Unterstützung einer kriminiellen Vereinigung.
    Dem ersten Absatz stimme ich zu. Man kann noch die ganzen parlamentarischen Kontrollgremien hinzufügen.
    Beim zweiten Absatz halte ich die Rechtsgrundlage für falsch: Für viel schlimmer halte ich es, daß Behörden sich anmaßen, Akten von Bürgern über 17 Jahre aufzuheben, obwohl eine Vernichtungsvorschrift fünf Jahre vorsieht. Anscheinend wurden die Akten für eine eventuelle Tiefenprüfung zurückgelegt, um dann die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern. Und was will dieser Untersuchungsausschuß? Er besteht nicht etwa auf sofortiger Vernichtung, sondern darauf, diese Akten auch noch zu lesen.
  8. #8

    Frühverrentungsprogramm

    Zitat von stiller_genießer Beitrag anzeigen
    Dem ersten Absatz stimme ich zu. Man kann noch die ganzen parlamentarischen Kontrollgremien hinzufügen.
    Und was will dieser Untersuchungsausschuß? Er besteht nicht etwa auf sofortiger Vernichtung, sondern darauf, diese Akten auch noch zu lesen.
    Was der Ausschuss will: Zum einen wollen die Ausschussmitglieder möglichst oft im Fernsehen zu sehen sein - das erhöht die Chancen auf einen Wiedereinzug in den nächsten Bundestag.
    Dann sollen möglichst viele möglichst hochrangige Behördenchefs oder Minister zurücktreten. Davon erhofft man sich, das möglichst noch etwas Dreck an den jeweiligen Ministerpräsidenten/der Bundeskanzlerin hängenbleibt.
    Dumm nur, dass das derzeit inflationäre Auftreten von "Skandalen" und "Eklats" in Verbindung mit der Nichtigkeit der Anlässe beim Publikum für Abstumpfung sorgt. Auch an die bekannten Verschwörungstheorien hat man sich ja gewöhnt.

    Und die zurückgetretenen Behördenchefs brauchen sich auch nicht zu grämen: Wer als leitender Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird erhält ja weiter sein volles Beamtengehalt ohne etwas dafür tun zu müssen.
  9. #9

    Zitat von stiller_genießer Beitrag anzeigen
    Dem ersten Absatz stimme ich zu. Man kann noch die ganzen parlamentarischen Kontrollgremien hinzufügen.
    Beim zweiten Absatz halte ich die Rechtsgrundlage für falsch: Für viel schlimmer halte ich es, daß Behörden sich anmaßen, Akten von Bürgern über 17 Jahre aufzuheben, obwohl eine Vernichtungsvorschrift fünf Jahre vorsieht. Anscheinend wurden die Akten für eine eventuelle Tiefenprüfung zurückgelegt, um dann die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern. Und was will dieser Untersuchungsausschuß? Er besteht nicht etwa auf sofortiger Vernichtung, sondern darauf, diese Akten auch noch zu lesen.
    Woher soll die von Ihnen genannte Frist von fünf Jahren stammen, welche Vernichtungsvorschrift bzw. welches Gesetz meinen Sie ?
    Für einen Hinweis wäre ich dankbar.


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