Zitat von
stiller_genießer
Dem ersten Absatz stimme ich zu. Man kann noch die ganzen parlamentarischen Kontrollgremien hinzufügen.
Beim zweiten Absatz halte ich die Rechtsgrundlage für falsch: Für viel schlimmer halte ich es, daß Behörden sich anmaßen, Akten von Bürgern über 17 Jahre aufzuheben, obwohl eine Vernichtungsvorschrift fünf Jahre vorsieht. Anscheinend wurden die Akten für eine eventuelle Tiefenprüfung zurückgelegt, um dann die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern. Und was will dieser Untersuchungsausschuß? Er besteht nicht etwa auf sofortiger Vernichtung, sondern darauf, diese Akten auch noch zu lesen.