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Nazi-Raubkunst: Görings Schatz
Getty ImagesEr baute die Gestapo auf, ließ Konzentrationslager errichten - und häufte geraubte Kunst an: Der NS-Funktionär Hermann Göring nahm mehr als 4000 Werke in seinen Besitz, darunter Bilder von Rubens und Matisse. Jetzt stellt das Deutsche Historische Museum ein Archiv zur Sammlung online.
http://www.spiegel.de/kultur/gesells...840025,00.html
- #1 20.06.2012 17:56 von
- #2 20.06.2012 18:39 von
- #3 20.06.2012 18:49 von
Wenn ich da an die Alt-Nazis denke, die auf die untadligen Politiker, der Wehrmacht verweisen und gleichzeitig persönliche Bereicherung betrieben, in größten Ausmaßen und Kameradendiebstahl mit dem Tode bestraften, ein ganz verlogenes Volk und viele, viele Gläubige, die diese Säcke noch 70 Jahre verteidigen, als gäbe es an der Lauterkeit keine Zweifel.
MfG. Rainer - #4 21.06.2012 08:11 von
Was wollen Sie implizieren?
Das Thema 'Beutekunst' auf allen Seiten des Krieges ist, entgegen Ihrer Aussage, eben keine Geheimlehre. Und daher auch nicht sonderlich spannend.
Es ist doch schön, dass kulturelle Werte eines besiegten Landes durch die Sieger erhalten wurden.
Was weit spannender ist, ist dass die Leute, die Juden ermordet haben trotzdem deren 'entartete Kunst' gesammelt haben. Diese Ambivalenz zeigt kranke Hirne. - #5 21.06.2012 09:12 von
Märchen
"Der Yankee" hat schon vor Jahrzehnten, relativ bald nach Kriegsende, strenge Gesetze zur Rückgabe von Beutekunst erlassen, die von den US-Gerichten auch rigoros umgesetzt werden, zum Bedauern beispielsweise mancher US-Museen, die nichtsahnend solche Werke auf dem US-Kunstmarkt erworben haben und rückübereignen müssen. Was die alten Bundesländer angeht, dürfte das relativ weit gediehen sein, akut ist es derzeit bei den großen Sammlungen der Vorkriegszeit in den neuen Bundesländern, weil sich vermutlich die DDR nicht darum gekümmert hat.
Aber Hauptsache, mal wieder über die USA Märchen verbreitet. - #6 21.06.2012 10:22 von
Und
gute Besserung wünsche ich Ihnen , Gesetze erlassen und ihre Umsetzung sind wie vielleicht auch Sie wissen 2Paar Stiefel . Siehe Freikauf des Quedlinburger-Kirchenschatzes . Aberkennung von Restitutionsanspruch einer jüdischen Besitzerin .(Letze Woche in den USA). Im Übrigen lassen Sie " Privatbesitzer " in ihrem Beitrag aussen vor wohlwissend ,dass in solchem Fall kein Gesetz greift ,weil da der nicht rechtmässige Besitz im "Keller" verschwindet ! Punktuell ist das keine Ami-Problematik ,sonder betrifft alle Besatzer/Siegermächte . Oder glauben Sie etwa nur die Deutschen hätten sich im Krieg " bedient " ?
- #7 21.06.2012 11:16 von
Sie WERDEN umgesetzt. Warum streiten Sie das ab?
Daß es gelaufen ist, wie es gelaufen ist, heißt nicht, daß es nicht besser und wesentlich schneller hätte erledigt werden können. Darüberhinaus hat der Kunstdieb genau gewußt, daß schon nach damaligem US-Recht verboten war, was er tat.Siehe Freikauf des Quedlinburger-Kirchenschatzes .
Dennoch werden mitunter "Entschädigungen" gezahlt. Aus Anreiz, nicht aus Rechtspflicht, sondern um zeitaufwendige und teure Prozesse zu vermeiden, die - nebenbei - weitaus teurer werden könnten.
jepp. (Ohne zu wissen, worauf genau Sie anspielen, wenngleich ich es ahne) - so kann es gehen, wenn man früheren Besitz nicht nachweisen kann. Nicht mal für die in dieser Richtung eher "großzügigen" US-Richter reicht die Behauptung "Ich bin Jüdin, und das und jenes hat mal meinen Vorfahren gehört" als alleiniger Nachweis und entsprechenden Restitutionsanspruch aus.Aberkennung von Restitutionsanspruch einer jüdischen Besitzerin .(Letze Woche in den USA). I
doch, der ist genau so von dem Gesetz betroffen - diese "Privatbesitzer" sind es sogar in doppelter Hinsicht. Einmal, weil diese privat Hortung von Kunstschätzen durch GIs von den US-Behörden verboten war und diese sichergestellt wurden, zum anderen, weil es gegen die Restitutionsverpflichtung verstoßen hat.m Übrigen lassen Sie " Privatbesitzer " in ihrem Beitrag aussen vor wohlwissend ,dass in solchem Fall kein Gesetz greift ,weil da der nicht rechtmässige Besitz im "Keller" verschwindet !
Nicht bekannte und irgendwo versteckte Kunstschätze fallen selbstverständlich auch unter das Gesetz. In dem Moment, in dem sie aus Gründen des Erbfalls oder so ans Tageslicht kommen (gar nicht so selten vorgekommen), und es irgendwer berufenes mitbekommt, weil sie etwa in den Handel kommen und ein Kunsthändler darauf kommt, daß ein Angebot "Beutekunst" sein könnte, nimmt die Sache ihren Lauf.
und was will und das in dem Zusammenhang sagen?Punktuell ist das keine Ami-Problematik ,sonder betrifft alle Besatzer/Siegermächte .
habe ich das irgendwo geschrieben? Schon die alten Römer frönten der Beutekunst. Durchaus ein Segen übrigens, denn etliche Kunstwerke antiker griechischer Meister sind nur deren römische Kopien auf uns gekommen...Oder glauben Sie etwa nur die Deutschen hätten sich im Krieg " bedient " ?
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