»Durch den Schritt aus dem Elternhaus würden die Studenten auch deutlich selbstständiger, sagt Studienberater Reiner Mund von der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Geld sollte keine Rolle spielen: "Es gibt ja Bafög und Wohngeld."«
Wohngeld. Ah ja. Kann der Herr Studienberater mal erklären, wie ein Mensch im Erststudium direkt nach Abitur bzw. irgendwelchen Freiwilligendiensten Wohngeld bekommen soll? In einem BAföG-förderungswürdigen Studiengang gibt es Wohngeld nämlich nur dann, wenn man persönlich prinzipiell gar keine Chance hat, dass der BAföG-Antrag inhaltlich bearbeitet wird. Sondern wenn er aus formalen Gründen abgelehnt wird: Höchstförderungsdauer überschritten (oder unerlaubter Fachrichtungswechsel). Mit einer solchen Negativbescheinigung hat man eine Chance auf Wohngeld. Aber als Student(in) mit BAföG-Bescheid zwischen Höchstfördersatz und Förderbetrag Null Euro bekommt man kein Wohngeld.
Oder ist das in den Thüringer Bergen anders?
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