dann verantwortlich, wenn so einer wieder rückfällig wird? Ich habe da wenig Verständnis für solche Sachen und die amren Opfer gehen wie üblich mit weniger Rechten weiter durchs Leben - nämllich das Recht ohne Angst zu Leben
Das Verfassungsgericht hatte bereits gewarnt: Um entlassene Sexualstraftäter zu überwachen, ist ein Gesetz nötig. Nun stoppt das Verwaltungsgericht Freiburg die Observation eines ehemaligen Sicherungsverwahrten - und kritisiert den Gesetzgeber.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-885071.html
dann verantwortlich, wenn so einer wieder rückfällig wird? Ich habe da wenig Verständnis für solche Sachen und die amren Opfer gehen wie üblich mit weniger Rechten weiter durchs Leben - nämllich das Recht ohne Angst zu Leben
Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis. Manche Menschen haben ihre Rechte in dieser Gesellschaft verwirkt. Und die Tatsache, dass er nicht kooperiert zeigt wohl deutlich, dass er keinerlei Scham und Schuldgefühle für seine Taten hegt. Wenn er dann wieder rückfällig wird, ist das Geschrei groß.
sperrt man die armen Opfer, die solche Straftaten begehen, gar nicht mehr ein. Das ist unmenschlich und bestimmt hatten sie auch keine schöne Kindheit.
Täter werden zu Opfer und die Opfer vergisst man. Aber keine Angst: unter rot-grün wird das noch schöner, vor allem mit den "Opfern", die Claudia Roth immer so gerne in Schutz nimmt.
denn er hat seine Strafe abgesessen,davon 10 Jahre unrechtmäßige Verwahrung!
Wo bleibt die zweite Chance?
Der Mann hat seine Strafe abgesessen, zusätzlich noch mehrere Jahre rechtswidrig. Wenn er so gefährlich ist muss er eben länger oder lebenslang eingesperrt werden Das dies auf Grund der Rechtslage nicht möglich ist kann dem "Entlassenen" nicht zum Vorwurf gemacht werden sondern einer "Resozialisierungslobby", die solche Zustände aus Eigeninteresse bewust und geplant herbeiführt und jegliche Verantwortung von sich weist.
es ist schon höchst bedenklich, was sich der deutsche "rechtsstaat" erlaubt. Zuerst nimmt er dem mann zu unrecht 10 jahre seines lebens und dann wird er auch noch illegal überwacht....widerlich!
im Falle einer erneuten Straftat ist natürlich, wie schon bei der ersten, der STRAFTÄTER! Wie schon angemerkt wurde, hat der Mann seine Strafe (durch die unrechtmäßige Sicherheitsverwahrung mehr als) abgesessen. Sicher wird das Geschrei wieder groß werden, sollte er wieder Verbrechen begehen. Das ändert aber nichts daran, dass er im Moment RECHTMÄßIG auf freiem Fuß ist.
Name und Adresse von diesem Typ ins Internet -damit man weiss, wer in der Nachbarschaft wohnt.
Aber bitte auf einer Website die in USA liegt, sonst könnte die von unseren Gutmenschen abgeschaltet werden. Wenn dann wieder was passieren sollte - nuja - dann war es eben ein kleiner Kollateralschaden.