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Nach 400 Jahren: Köln verurteilt Hexenprozesse

DPAFast 40 Menschen wurden vor rund 400 Jahren in Köln als vermeintliche Hexen hingerichtet, ein achtjähriges Mädchen wurde verbannt. Nun hat ein Ausschuss des Stadtrates eine schärfere Distanzierung von den Untaten der Vergangenheit beschlossen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...815065,00.html
  1. #30

    Einbildung ist auch "Bildung"

    Zitat von PRhodan Beitrag anzeigen
    Das ist seit der Öffentlichmachung des weit verbreiteten sexuellen Missbrauchs Jugendlicher in dieser Sekte schon wieder eine schwere Niederlage für die katholische Kirche. Was sagt denn der Vertreter des Mittelalters und Opus Dei-Mitglied Kard. Meissner dazu?
    Die Kirchen schlossen "Hexen" und "Zauberer" aus der gemeinschaft aus; hingerichtet wurden die Opfer durch die weltliche Macht.
    Ausserdem waren damals so ziemlich 99,99% der normalen Bevölkerung ungebildet und dem Aberglauben anheim gefallen. Bei Unglücken wie Mißernten, Seuchen, Unwettern -damals recht häufig- wurden schnell dunkle Mächte vermutet.
    Heute sollten die Menschen weiter sein.
  2. #31

    ................

    Zitat von Koda Beitrag anzeigen
    Die Kirchen schlossen "Hexen" und "Zauberer" aus der gemeinschaft aus; hingerichtet wurden die Opfer durch die weltliche Macht.
    Ausserdem waren damals so ziemlich 99,99% der normalen Bevölkerung ungebildet und dem Aberglauben anheim gefallen. Bei Unglücken wie Mißernten, Seuchen, Unwettern -damals recht häufig- wurden schnell dunkle Mächte vermutet.
    Heute sollten die Menschen weiter sein.
    Klar, die einzige 'Bildung', die der Masse der Bevölkerung zuteil wurde, war die Lehre der Kirche.
    Diese Lehre war gleichzeitig Gesetz.
    Dagegen ist die heutige 'political correctness' eine lauwarme Empfehlung.

    Kalr ist auch, dass damals die weltliche von der klerikalen Macht überhaupt nicht zu trennen war.
    Noch bis kurz vor der franz. Revolution herrschten Fürstbischöfe
    wie absolute Herrscher. Sie hielten Leibeigene und entschieden über Leben und Tod.
    Die Hexenverfolgung ist nur ein Teilaspekt der damaligen Willkürherrschaft des Klerus gewesen.
  3. #32

    Quatsch

    Zitat von lupenrein Beitrag anzeigen
    Klar, die einzige 'Bildung', die der Masse der Bevölkerung zuteil wurde, war die Lehre der Kirche.
    Diese Lehre war gleichzeitig Gesetz.
    Dagegen ist die heutige 'political correctness' eine lauwarme Empfehlung.

    Kalr ist auch, dass damals die weltliche von der klerikalen Macht überhaupt nicht zu trennen war.
    Noch bis kurz vor der franz. Revolution herrschten Fürstbischöfe
    wie absolute Herrscher. Sie hielten Leibeigene und entschieden über Leben und Tod.
    Die Hexenverfolgung ist nur ein Teilaspekt der damaligen Willkürherrschaft des Klerus gewesen.
    Leibeigenschaft hat es in Deutschland nie gegeben, die große Mehrzahl der deutschen Territorien wurde vom weltlichen Adel regiert und wer damals entgegen Recht und Gesetz Leute umbrachte, kam auch als Fürst pder Bischof in Schwierigkeiten.
    Kaufen Sie sich mal ein neues Geschichtsbuch.
  4. #33

    Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft Erst mit der Bauernbefreiung Anfa

    Zitat von kasemattenbär Beitrag anzeigen
    Leibeigenschaft hat es in Deutschland nie gegeben, die große Mehrzahl der deutschen Territorien wurde vom weltlichen Adel regiert und wer damals entgegen Recht und Gesetz Leute umbrachte, kam auch als Fürst pder Bischof in Schwierigkeiten.
    Kaufen Sie sich mal ein neues Geschichtsbuch.
    Ein 'neues Gewschichtsbuch' ?
    Was wollen Sie damit sagen ?
    Hat sich die Geschichte des Mitelalters und der frühen Neuzeit
    plötzlich verändert ?
    Sind Sie vielleicht sogar der Experte ? Vielleicht gar für Kirchengeschichte ? ( Da könnte schon manipuliert worden sein.
    Die haben einiges zu vertuschen)
    Ich glaube eher . Sie haben noch nie ein seriöses Geschichtsbuch gelesen ?

    Quelle Leibeigenschaft
    Erst mit der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts ging die Verbreitung der Leibeigenschaft zurück. Die Forschung ist sich weitgehend darüber einig, dass die Forderungen nach Befreiung von der Leibeigenschaft nicht wegen der Verpflichtungen der Leibeigenen erhoben wurden. Vielmehr widersprach die Vorstellung einer persönlichen Bindung dem Menschenbild der Aufklärung. Deshalb wurde die Leibeigenschaft in vielen deutschen Staaten zwischen dem Ende des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts aufgehoben. In Württemberg erfolgte die Aufhebung 1817 sogar entschädigungslos. In Ostdeutschland wurde die Leibeigenschaft 1807 durch Erlass des Königs von Preußen mit Wirkung zum Martinstag 1810 abgeschafft
  5. #34

    Zitat von RDetzer Beitrag anzeigen
    Hat denn jemand außer in seiner Einbildung tatsächlich heraus gefunden, warum es Hexenprozesse gegeben hat.
    Oftmals war es ganz profan. Was würden Sie tun wenn Sie die Nachbarn, die einem sowieso schon lange ein Dorn im Auge sind, auf den Scheiterhaufen schicken könnte?

    Zumal in einer Zeit, wo der Glaube an die Realität schwach und der Glaube an Märchenbücher stark war? Die Kuh ist eingegangen? Die Nachbarin wars! Ganz einfach, denn wo Gott alles mögliche machen kann, wo es den Teufel gibt, wo es sowieso so viele Dinge gibt die nur in kranken Hirnen spuken, da gibt es bestimmt auch Hexen ...

    Zitat von RDetzer Beitrag anzeigen
    daß wir gar nicht in der Lage sind, die damalige Rechtslage ausreichend beurteilen zu können. Wir tun so aufgeklärt und aufgeschlössen, dabei sind wir die größten Selbstbelüger seid Menschengedenken. Hat denn jemand außer in seiner Einbildung tatsächlich heraus gefunden, warum es Hexenprozesse gegeben hat.
    Ich habe etwas viel wichtigeres herausgefunden! halten Sie sich fest, sie werden es nicht glauben: Es gibt gar keine Hexen!!!! Unglaublich, oder?

    Keine Hexen, kein Grund, also eigentlich keine Strafe. Es sei denn, man glaubt an Trolle, Einhörner und den Weihnachtsmann oder man hat einen spitzen Hut auf und hört göttliche Stimmen (wobei man hier sagen muss, das Kirche schon genug mit dem Verbrennen derjenigen zu tun hatte, die einfach nicht den Leib Christi so futtern wollten wie von einem ausgewählten Spitzhut vorgeschrieben)
  6. #35

    Zitat von lupenrein Beitrag anzeigen
    Ein 'neues Gewschichtsbuch' ?
    Was wollen Sie damit sagen ?
    Hat sich die Geschichte des Mitelalters und der frühen Neuzeit plötzlich verändert ?
    Sind Sie vielleicht sogar der Experte ? Vielleicht gar für Kirchengeschichte ? ( Da könnte schon manipuliert worden sein.
    Die haben einiges zu vertuschen)
    Ich glaube eher . Sie haben noch nie ein seriöses Geschichtsbuch gelesen ?

    Quelle Leibeigenschaft

    Die Gleichsetzung von Leibeigenschaft mit der Eigenhörigkeit, die Wiki hier (unter Berufung auf eine holsteinische Quelle) vornimmt, wird Ihnen kaum ein moderner Historiker unterschreiben.
    In Deutschland galt seit der Frankenzeit das System der Eigenhörigkeit, Eigenhörige sind aber nie eine unterdrückte und rechtlose Unterschicht gewesen, wie der Begriff der Leibeigenschaft suggeriert, sondern die Eigenhörigkeit war eine Verbindung mit gegenseitigen einklagbaren Rechten und Pflichten.
    Die Bedingungen wurden zwischen Herrn und Eigenhörigem individuell ausgehandelt, mit Wirkung für die Nachkommen vertraglich vereinbart und bestand in der leichtesten Form aus der Wachszinsigkeit, d.h. der jährlichen Verpflichtung, dem Herrn einige Pfund Bienenwachs zukommen zu lassen.
    Eigenhörigkeit ist für viele Bauern, aber auch kleinere Adelige regelmäßig wirtschaftlich derart attraktiv gewesen, dass sich bis zur Aufgabe der Eigenhörigkeit immer neue ehemals Freie in dieses Abhängikeits- und Schutzverhältnis begaben.
    Die Aufgabe der Eigenhörigkeit im 18. und 19. Jahrhundert hatte dann (außer vielleicht in den ostelbischen Gebieten) kaum noch praktische Bedeutung, denn in weiten Teilen Deutschlands unterschied sich die Rechtstellung eines Eigenhörigen schon ab dem 15. Jahrhundert kaum noch von der eines freien Bürgers.
    Es war auch möglich, sich aus dieser Eigenhörigkeit freizukaufen, aber davon machten selbst die reichen Eigenhörigen bezeichnenderweise kaum jemals Gebrauch.
    Leibeigenschaft im Sinne von Sklaverei, wie Sie das geschildert haben, war das Eigenhörigenwesen also bestimmt nicht.
    Und es bleibt dabei, dass auch der Willkür der damals Herrschenden enge, gesetzliche Grenzen gesetzt waren.


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