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Muslime fühlen sich kriminalisiert

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar - dieses Urteil des Landgerichts Köln stößt auf scharfe Kritik. Die Religionsgemeinschaft des Islam sieht darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit, ebenso wie der Zentralrat der Juden.

Islamische Religionsgemeinschaft kritisiert Beschneidungsurteil - SPIEGEL ONLINE
  1. #20

    Was geht vor

    Und was ist mit den Indern? Wenn die die Witwenverbrennung einführen wollen. Es wird sicher auch bald Religionsgemeinschaften geben, die Kindesmißbrauch predigen.

    Sie lachen? In USA hat eine Schülerin einen Prozess gewonnen. Sie war trotz Verbots der Schule mit Piercings zum Unterricht gekommen. Sie konnte vor Gericht erfolgreich geltend machen, dass sie Mitglied in der "Church for Body Modification" ist. Und ja, die gibt es tatsächlich (-> googeln)

    Mal im Ernst. Hier zeigt sich, ob die Aussage für alle gilt das Strafrecht und die Verfassung letztendlich Lippenbekenntnis war oder ob im Zweifelsfall eben doch irgendwann die Scharia gilt.

    Ich finde es ist KEIN Eingriff in die Religionsfreiheit. Jeder kann sich freiwillig beschneiden lassen. Fraglich halt ab welchem Alter man das zuläßt. Ich würde mindestens 16 Jahre vorschlagen.

    Auch bezeichnend finde ich, dass alle unisono empört sind, wenn es um Mädchenbeschneidung geht. Aber bei Jungs kommen bei den Grünen wieder muslimische Schutzreflexe hoch. Auch die Beschneidung von Jungs kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere sexuele Empfindsamkeit haben.

    Außerdem finde ich es eine Frechheit mit Hygiene zu kommen. Ich bin nicht beschnitten und halte mich trotzdem unten rum sauber.
  2. #21

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar
    Ich finde das Urteil merkwürdig - v.a. die Begründung. Was ist denn mit Beschneidung aus "nicht-religiösen" (sondern z.B. aus hygienischen und praktischen) Gründen wie sie in vielen Ländern routinemäßig praktiziert wird?

    Bei mir wurde das z.B. ganz automatisch nach der Geburt gemacht (ich bin nicht in Deutschland zur Welt gekommen). Dass es sich dabei um Körperverletzung handeln könnte, kam mir bisher nicht Sinn. Ich war bisher eigentlich immer ganz froh darüber. Bei einem Erwachsenen ist ein solcher Eingriff ja doch nicht ganz unproblematisch.
  3. #22

    Abgesehen davon...

    Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Nachweislich gut? Quelle?
    Aus Amerika kenne ich das Argument, dass das gut ist weil es Selbstbefriedigung erschwert!!

    Es ist definitiv Körperverletzung und dazu haben die Eltern kein Recht.
    ...eine Beschneidung als Schutz vor HIV darzustellen ist ja schon sehr vermessen. Es verringert die Warscheinlichkeit, Glücksspiel bleibt es trotzdem. Es gibt zuverlässige Methoden, etwa HIV-Tests unter neuen Partnern oder eben das Kondom. Desweiteren glaube ich nicht das Schutz vor HIV bei einem Kleinkind eine dringende Frage darstellt.
  4. #23

    Hinkender Vergleich

    Zitat von rolandjulius Beitrag anzeigen
    Vollkommen in Ordnung, doch sollte man im gleichen Zuge die Kindstaufe verbieten. Denn hiermit wird die Religionsfreiheit
    des Heranwachsenden in gleicher Weise beschnitten.
    Richtig, da wird etwas beschnitten, nämlich die "Religionsfreiheit", aber immerhin wird nichts abgeschnitten. Soweit ich weiß, wird einem Kind bei einer Taufe "nur" irgendein Zeug über den Kopf geschüttet.
    Ergo: Ein hinkender Vergleich.
  5. #24

    Wo verläuft die Grenze der Religion ?

    Speziell in Afrika werden die Genitalien von Klein- und Kleinstkindern unter schlimmsten Umständen verstümmelt. Alles unter dem Deckmantel der Tradition und Religion.

    Beschneidung, ausgenommen aus medizinischen Gründen, ist eine Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes. Wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie eine eigene Entscheidung treffen können, ist es O.K., alles andere Körperverletzung.
  6. #25

    Religionsfreiheit - wessen?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Religionsgemeinschaft des Islam sieht darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit, ebenso wie der Zentralrat der Juden.[/url]
    Was heißt denn da Religionsfreiheit? Die des Kindes? Gerade das wird ja NICHT gefragt, hat also de facto KEINE Religionsfreiheit. Es wird beschnitten, ob es ihm passt oder nicht!

    Es kann also nur um die Religionsfreiheit der Eltern gehen. Und die dürfen eh tun & lassen, was sie wollen, solange nicht ein Dritter - in diesem Fall ihr Kind - wegen ihrer Einbildung dran galuben muss!

    Man darf nicht ungefragt OHNE medizinische Indikation in die körperliche Integrität eines anderen Menschen eingreifen, basta!
  7. #26

    Göttlich!

    Endlich sind Juden und Muslime mal einer Meinung!
    Alleine dafür hat sich das Urteil gelohnt.
    Beschneidung ist ein körperlicher Eingriff mit Schmerzen und Wunden.
    Dieser kann und darf nicht religiös toleriert werden.
    Und die hier schon zitierte Beschneidung der Frau ist ebenfalls hoch traditionell und religiös motiviert. Und Vorteile hat sie auch nämlich verhindert von Kindsschwangerschaften und ungezügeltem Sexualtrieb.

    Hier sollte es kein Problem sein dieses Ritual auf 18 zu verschieben!
    Dann kann der erwachsene Entscheiden ob er das will oder nicht!
  8. #27

    Die Beschneidung ist albern und traurig zugleich...

    Zitat von Glanzlos Beitrag anzeigen
    Selbst ich als Islamgegner finde das übertrieben und albern.

    Die Beschneidung ist nachweislich eine gute Sache, da sie die Hygiene fördert und wie beschrieben Bakterien fern hält.

    Es ist nicht alles schlecht im Morgenland
    In Afrika und im Nahen Osten mögen sich die Menschen nicht waschen, Mangels Möglichkeit, Kultur oder Gewohnheit.
    Hier in Westeuropa ist es jedoch Usus geworden sich regelmäßig zu waschen, eine Circumcision bleibt also dem medizinischen Einzelfall vorbehalten und bringt auch keinen weiteren Nutzen sonst.

    Beschneidung ist immer Amputation, ist immer Verstümmelung!
  9. #28

    Viel Rauch um Nichts

    Zur Kölner Justiz im allgemeinen und dem dortigen Landgericht im besonderen könnte man viel schreiben - sagen wir mal so: Sie hat die Bürger schon des Öfteren überrascht. Siehe etwa hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/04/furztrocken/ Bleiben wir bei den Fakten: Ein Landgericht ist weder Bundesgerichtshof, Verfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Und ich freue mich schon darauf, wenn die Staatsanwaltschaft, die die Sache ins Rollen gebracht hat, jetzt Familien konsequent überwacht. Es sind ja nicht nur Juden und Muslime verdächtig - auch Christen und Atheisten lassen ihre Söhne beschneiden. Da wird Köln zum Eldorado füre Gangster aller Art, denn vor lauter Zipfelmützenguckerei werden die Damen und Herren Strafverfolger für nix anderes mehr Zeit haben. In der Praxis ist das Urteil zumindest für Ärzte bedeutungslos: Da wird dann halt eine Vorhautverengung diagnostiziert und auch sofort beseitigt. Fall erledigt...
  10. #29

    Hygienische...

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Ich finde das Urteil merkwürdig - v.a. die Begründung. Was ist denn mit Beschneidung aus "nicht-religiösen" (sondern z.B. aus hygienischen und praktischen) Gründen wie sie in vielen Ländern routinemäßig praktiziert wird? .
    ...Gründe dürften hier in DE nur schwer als Rechtfertigung heranzuzieziehen sein. Es herrscht hierzulande kein Mangel an Wasser und Seife. Wir sind hier eben nicht in der Wüste.

    Eine Vorhautverengung wäre ein medizinisch zu rechtfertigender Grund.








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