Muslime fühlen sich kriminalisiert

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar - dieses Urteil des Landgerichts Köln stößt auf scharfe Kritik. Die Religionsgemeinschaft des Islam sieht darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit, ebenso wie der Zentralrat der Juden.

Islamische Religionsgemeinschaft kritisiert Beschneidungsurteil - SPIEGEL ONLINE
  1. #160

    Körperverletzung an

    Der Eingriff stellt schlicht eine Körperverletzung an "nichteinwillungsfähigen" Menschen dar. Die Fürsorgebechtigten, also im Normalfall die Eltern dürfen einen solchen Eingriff nur zustimmen, bzw veranlassen, wenn er dem Kindswohl dient. Es entsteht keinerlei Nachteil, wenn die Entscheidung später durch das (dann erwachsene) Kind erfolgt. Damit ist die Entscheidung zwingend dem Kind zu überlasssen.
  2. #161

    Religionsfreiheit.

    Zitat von fwittkopf Beitrag anzeigen
    es auch:
    Der Vertrag garantiert, daß die EU zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes,......beiträgt.
    Überwachen soll dies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
    Dann sind wir mal gespannt: Religion oder Menschenrechtsschutz.
    Religionsfreiheit ist also in Ihren Augen kein Menschenrecht? Komisch sieht das GG und die EMRK anders.

    Mal abgesehen davon nochmals: Das Urteil verletzt Art. 6 II 1 GG. Mir Art. 4 GG hat das ganze wenig zutun.
  3. #162

    Gerichte

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Das haben ja nun nicht Sie zu entscheiden. Dies das erste Gerichtsurteil dieser Art -- (mit dem sich Deutschland in aller Welt zum Gespött macht, wenn Sie die internationalen Medien verfolgen). Es gilt nur für diesen Fall, ist rechtlich nicht bindend und würde, wenn man sich durch die Instanzen kämpft, von Karlsruhe, spätestens vom EuGHM wieder kassiert.
    So, sie sind sich da ja sehr sicher und welche international relevanten Medien lachen denn über dieses Urteil?
  4. #163

    ...

    Find ich vollkommen in Ordnung. Wer das später gerne hätte, soll es machen lassen. Kinder sollte man einer solchen Prozedur nicht unterziehen. Und was den hygienischen Aspekt angeht: Waschen hilft!

    Religiöse Gründe anzuführen ist Mumpitz. Es gibt eh schon zu viel davon und leider wird es mit der Religion immer mehr. Warum keine Religionsgemeinschaft gründen, in der das Kind tätowiert oder sonstwie 'verschnitten' wird? Was spricht dagegen?

    Ich denke, die Vermeidung von Schmerz und Verstümmelung sollten vorgehen.
  5. #164

    ...

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Urteil NICHT mit unserem GG konform ist und bin mir sicher, dass das auch noch so festgestellt werden wird.
    Die körperliche Unversehrtheit ist ein weit höheres Rechtsgut als die Religionsfreiheit. Das Urteil wird Bestand haben! Gott sei Dank!
  6. #165

    Beschneidung und Vaginalverstümmelung

    finden merkwürdigerweise immer noch Zustimmung, obwohl gerade dieser Fall zeigt, daß der Junge nach der Tat in ein Krankenhaus eingeliefert werden mußte. Wenn man das erweitert, öffnet man jedem Woodoo-Zauberer / Priester den Weg zur Verstümmelung. Es spricht doch nichts dagegen, die Verstümmelung auf einen späteren Zeitpunkt,z.B.18 Jahre, zu verschieben.
  7. #166

    Und Sie?

    Zitat von akeley Beitrag anzeigen
    Aufgrund welcher Fachbildung meinen Sie dies? Das Grundgesetz ist nicht nach Bauchgefühl und Voreingenommenheit auszulegen!
    Ich für meinen Teil habe 9 Semester Jura studiert, mein Examen mit Prädikat (sowohl im Staatsteil als auch im universitären Teil), promoviere gerade an einem Lehrstuhl für Medizinrecht über ein medizinrechtliches Thema und mache einen LLM in Medizinrecht.
    Und Sie?
  8. #167

    ...

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Eltern treffen im Rahmen ihrer Erziehungspflicht viele Entscheidungen im Leben eines Kindes, die unumkehrbar sind. Wo wollen Sie denn die Grenze ziehen?
    Bei der körperlichen Unversehrtheit! Alles andere ist umkehrbar!
  9. #168

    Inhalte!

    Auch hier, wie in der Debatte zuvor, bitte darauf achten, nicht ständig Dinge zu wiederholen die schon dutzendfach gesagt wurden und daher inzwischen bestens bekannt sind.
  10. #169

    Beschneidung minimalinvasiv?

    Zitat von Rechtskenntnisse Beitrag anzeigen

    Eine Beschneidung ist ein minimalinvasiver Eingriff und wird idR unter örtlicher Betäubung vorgenommen. Es wird ein kleiner Hautlappen entfernt, die Wunden verheilen nach wenigen Tagen. Der Eingriff vermindert das Risiko von Geschlechtskrankheiten, sowohl für den Patienten, als auch für etwaige Sexualpartner und sorgt für eine Geschlechtshygiene. Besondere Eingriffspezifische Risiken (jetzt kommen Sie mir nicht mit Infektionen, die können bei jedem Eingriff auftreten) bestehen nicht.
    Im Vergleich mit einer Zahnextraktion oder einer prohylaktischen Polypen- oder Mandelentfernung erscheint das Eingriffsrisiko nicht unvertretbar.
    Sie behaupten hier wiederholt eine weitgehende Übereinstimmung in der Bewertung von medizinisch nicht notwendigen Beschneidungen, die so nicht gegeben ist. Zu Ihren obigen Behauptungen:
    "Minimalinvasiv": Gerade eben nicht. Hierzu ein Zitat„Es kann nicht sein, dass im Zeitalter der minimal invasiven Chirurgie und der organerhaltenden Operationstechniken ein gesunder oder nur teilweise erkrankter Körperteil meist sogar ohne direkte Zustimmung des Betroffenen einfach entfernt wird. […] Von drei erogenen Zonen am Penis (Eichel, Vorhaut, Frenulum) werden zwei beseitigt und die dritte schutzlos gemacht und damit ebenfalls geschädigt – Steinzeitchirurgie am Beginn des 3. Jahrtausends!" Prim. Univ.-Doz. Dr. Michael Rauchenwald, Urologe. Dieses Zitat nur exemplarisch für viele Mediziner, die sich gegen vorschnelle Beschneidungen MIT medizinischer Indikation wenden. Was denken diese Fachleute wohl über nicht notwendige Beschneidungen?
    "örtliche Betäubung": Sie verwechseln "ambulant" und "örtlich", amchen Laien öfter. Beschneidungen werden in der Regel unter Vollknarkose durchgeführt, sind aber nicht mit einem stationären Aufenthalt verbunden.
    "Risiko von Geschlechtskrankheiten": Im Jahre 2012 kommen sie tatsächlich noch mit diesem Argument? Dafür gibt es keine, aber auch wirklich gar keine Studien neueren Datums, die das stützen würde. Wir haben in Europa seit mehreren Jahren schon flächendeckende Heißwasserversorgung, schon mal aufgefallen?!
    "Geschlechsthygiene": Ich möchte besser gar nicht wissen, was Sie damit meinen. Klingt so, also ob Sie die männliche Sexualität generell und den Penis im besonderen für etwas grundsätzlich Schmutziges halten.
    "Eingriffsspezifische Risiken": Es gibt keine? So, so und was ist mit der Übertragung von Herpes vom Mohel auf das Kind? Nachweislich hat dies schon im mehreren Fällen zum Kindstod geführt. Googlen sie doch mal "metzitzah b'peh" Von Traumatisierungen und dergleichen kann nicht zu sprechen. Für einen nicht notwendigen Eingriff gar nicht so unerhebliche Risiken, oder?