Trauertag für Anwälte.
dapdEltern sind aus dem Schneider: Wenn der Nachwuchs illegal Dateien im Internet tauscht, können sie nur in Ausnahmefällen dafür belangt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Auch zur Kontrolle der Internet-Aktivitäten ihrer Kinder gibt es keine generelle Pflicht.
BGH-Urteil: Eltern haften nur ausnahmsweise für ihre Kinder - SPIEGEL ONLINE
Trauertag für Anwälte.
Nun brauchen die Eltern einfach nur behaupten, dass sie ihre Kinder vor der Nutzung von Tauschbörsen hingewiesen hatten und schon dürfen sich die lieben Kleinen kriminell betätigen.
Wenn man bedenkt, dass es sich nur am Lappalien handelt, kann man eigentlich zu keinem anderen Schluss kommen. Selbst im Straßenverkehr müssen Eltern nicht ständig auf ihre Kinder aufpassen, dass sie keinen Wagen zerkratzen, und da geht es immerhin um Sachbeschädigung. Da kann beim Kopieren im Internet, wo niemand einen Verlust erleidet, sondern nur keinen erhofften Gewinn erhält, erst Recht nichts anderes gelten.
Die Musikindustrie muss schon selbst sehen, wie sie der von ihr durch die Digitalisierung, die sie freiwillig durchgeführt hat, ausgelösten Probleme Herr wird.
was der Spiegel leider nicht schreibt, scheinbar wurde wegen dieser Lappalie eine Hausdurchsuchung bei der Familie gemacht BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften bei Belehrung nicht | heise online Die Musikindustrie muss sich nicht wundern, wenn sie immer unbeliebter wird, wer Menschen wegen Pillepalle wie heruntergeladener Musik eine Hausdurchsuchung inklusive beschlagnahmter PCs beschert für den fehlt mir jedes Verständnis.
Zu beachten aber, dass der BGH in dem Urteil ausschließlich zu den Grenzen der Aufsichtsplicht Stellung genommen hat. Ein ähnliches Urteil zur Störerhaftung würde ich sehr begrüßen.
Oder gibt es eins und es ist mir entgangen?
Wieder ein Gesetz, dass es Eltern ermöglicht, sich nicht um ihre Kinder zu kümmern. Hier in NRW sagte mir die Leiterin einer OGS, dass viele Kinder ungewaschen und stinkend in die Schule kommen - natürlich ohne Turnbeutel und Hausaufgaben - kein Einzelfall. Dass diesen Eltern auch egal ist, was ihre Kinder im Internet treiben, liegt auf der Hand. Nur hat man als Eltern eben Pflichten, damit die Kinder sich gesund und gut entwickeln können. Solche Gesetze gehen meiner Meinung nach in die falsche Richtung - nämlich noch weiter Richtung Gleichgültigkeit. Denn Kinder sind grundsätzlich neugierig und gerade im Internet brauchen sie eine gute Schulung und ein Elternhaus, dass sich zumindest ab und zu darum kümmert, was hier vor sich geht.
War höchste Zeit dafür, dass den Abmahngeiern mal Grenzen gezeigt werden. Mit Durchsetzung berechtigter Interessen, hat der Abmahnwahn doch schon lange nichts mehr zu tun.