"damit er nicht in einem geschiedenen Heim aufwächst".
Heime können sich also auch scheiden lassen,man lernt nie aus!!!
Verkommt "Til Eulenspiegel" jetzt zu einem lächerlichen Provinzblättchen,oder ist es das schon???
Einer 73-jährigen Deutschen wurde in den USA der Prozess gemacht, weil sie ihren fünfjährigen Enkel ertränkt hatte. Nach einer Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft bleibt der Frau die Todesstrafe nun erspart.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-857707.html
"damit er nicht in einem geschiedenen Heim aufwächst".
Heime können sich also auch scheiden lassen,man lernt nie aus!!!
Verkommt "Til Eulenspiegel" jetzt zu einem lächerlichen Provinzblättchen,oder ist es das schon???
Aug um Aug, Zahn um Zahn. Der Vater will die Oma tot sehen, was ist das denn für eine Geisteshaltung? Sind 21 Jahre nicht genug? Mord hat schließlich 3 Merkmale, und nicht nur 2 1/2 wie hier in diesem Prozeß. Wenn die böswillige Gesinnung nicht nachgewiesen werden kann, dann geht das unter fahrlässige Tötung oder "aggrevated manslaughter".
Ihrer martalischen Überschrift nach trifft das wohl auch auf Sie zu. 'Auge um Auge' etc. ist alttestamentarisch und insofern eher nicht christlich. Dass ein in Scheidung befindlicher Vater, dem der Sohn von der Oma ertränkt wurde, finstere Rachegedanken gegen diese hegt, ist menschlich. Und ob die Oma zurechnungsfähig war oder nicht, können wir nach "SpOn-Aktenlage" kaum beurteilen.
'typisch amerikanisch' gibt es genausowenig wie typisch deutsch, typisch österreichisch, typisch schwul, typisch jüdisch oder typisch türkisch.
Wann endlich hört man auf, andere der Einfachheit halber oder aus purer Unwissenheit oder Angst vor dem "Anders sein" in "Stereotypen" einzuteilen ? Schubladen sind was Feines. Aber eher für Besteck oder Papierkram und nicht für Menschen oder Nationen oder Kulturkreise.
Und was den Vater angeht: haben Sie, keksguru, Kinder ? Versuchen Sie einfach einmal sich in SEINE Situation zu versetzen.
Das hat nichts mit Blut spritzen sehen oder christliche Wertvorstellung zu tun, daß ist ein zutiefst menschliches Bedürfnis. Ich nehme mal an, Sie selber haben keine Kinder und somit keine Ahnung, aber wenn jemand meiner 3-Jährigen Tochter so was antäte, würde ich denjenigen auch tot sehen wollen, selbst wenn ich dann in den Knast kommen sollte.
Siehe Fall M. Bachmeier.
Sie haben Ihren Vorredner "Enceladus" nicht verstanden. Er mokiert sich nicht ob der Formulierung, sondern der bedeutungsentstellenden bzw. bedeutungsvernichtenden Schreibweise ("geschiedenen Heim" statt korrekt "Geschiedenenheim")! Immerhin handelt es sich vermutlich um ein Transkript dessen, was die alte Dame sagte - und der Schreiber des Artikels hat offenbar das Kompositum "Geschiedenenheim" nicht als solches, nämlich als Kompositum, identifiziert. Ein "Heim für Kinder von Geschiedenen" hat die Dame wohl oder übel ein "Geschiedenenheim" genannt, aber keineswegs ein "geschiedenen Heim" (sowas gibt es nämlich gar nicht, wie Ihr Vorredner "enceladus" aufzeigte). Das optionalitätsdurchsetzte Regelwerk der Rechtschreibdeform ist der Kotau vor Leuten, die zu blöd sind, den zusammengesetzten Sinn von Komposita zu begreifen. Zu meiner Kinderzeit lernte man sowas noch in der Grundschule. Geistig armes Deutschland!
Ich - auch als Vater von zwei Kindern - finde solche Einstellungen archaisch. Möchten Sie lieber die Scharia einführen, obwohl gerade in dieser ein Mord/Totschlag durch Zahlung eines "Blutgeldes" gesühnt werden kann?
Ich teile hier die Ansicht der Eltern des Mordopfers Ursula Herrmann, dass man nicht noch mehr Hass, Gewalt und Unfrieden in die Welt bringen soll, auch wenn ich Atheist bin, aber vielleicht auch gerade deshalb.
Über die Eltern von Ursula Herrmann aus dem Stern von 2008
Die Eltern äußerten kein Groll, keine Wut, kein Hass. Fast mussten sie sich vor der aufgewühlten Öffentlichkeit rechtfertigen, dass sie dem Täter nicht die Pest an den Hals wünschten. Ihre besonnene Art liege in ihrem Glauben begründet, teilten sie mit.