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Mord an Zuhälter: Gericht verurteilt zwei Männer zu hohen Jugendstrafen

dapdZwei junge Männer müssen wegen Mordes an ihrem Zuhälter ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verurteilte die 19 und 20 Jahre alten Litauer zu siebeneinhalb und acht Jahren Haft. Im Verfahren hatten sie die Tat gestanden.

Mord an ihrem Zuhälter: Zwei Männer zu hohen Jugendstrafen verurteil - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    Seltsam

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Zwei junge Männer müssen wegen Mordes an ihrem Zuhälter ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verurteilte die 19 und 20 Jahre alten Litauer zu siebeneinhalb und acht Jahren Haft. Im Verfahren hatten sie die Tat gestanden.

    Mord an ihrem Zuhälter: Zwei Männer zu hohen Jugendstrafen verurteil - SPIEGEL ONLINE
    'Zwei junge Männer'?
    Sonst werden Männer in dem Alter doch immer als Jugendliche bezeichnet. Warum hier nicht? Weil sie komischerweise nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden oder weil sie Litauer waren? Vermutlich letzteres.
  2. #2

    Notwehr

    Der Artikel beschreibt eindeutige eine Notwehrsituation, deren Verlauf mE dem jungen Alter, der Hilflosigkeit in einem fremden Land, wie auch der permanenten Vergewaltigungssituation durch den Zuhälter zuzuschreiben ist. Das scheint bei diesem Urteil keine wesentliche Rolle gespielt zu haben!
  3. #3

    Verstehe ich nicht

    Zitat von hxk Beitrag anzeigen
    'Zwei junge Männer'?
    Sonst werden Männer in dem Alter doch immer als Jugendliche bezeichnet. Warum hier nicht? Weil sie komischerweise nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden oder weil sie Litauer waren? Vermutlich letzteres.
    Die Richter urteilten nach dem Jugendstrafrecht.
  4. #4

    Mord? Eine Lappalie.

    Unfassbar, aber wahr: da ermorden 2 Menschen einen andern und werden für nicht mal 2 Jahre eingeknastet.
    bei guter Führung öffnen sich dann nach spätestens 5 Jahren wieder die Gefängnistore. Mord wird so zu einer überlegenswerten Möglichkeit der Problemlösung
  5. #5

    Jetz ma nich paranoid werden...

    Zitat von hxk Beitrag anzeigen
    'Zwei junge Männer'?
    Sonst werden Männer in dem Alter doch immer als Jugendliche bezeichnet. Warum hier nicht? Weil sie komischerweise nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden oder weil sie Litauer waren? Vermutlich letzteres.
    Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Kandidaten 19 und 20 Jahre alt und damit nicht mehr jugendlich sind. Zudem haben die Richter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch bei jungen - nicht mehr jugendlichen - Menschen, Jugendstrafrecht anzuwenden. Sehr großzügig.

    Aber langweilig, weil man sich dann nicht gutmenschlich echauffieren kann, nicht wahr?
  6. #6

    Jugendstrafrecht ?

    Wer hier im Lande mit 18 Jahren Volljährig ist und somit an einer Wahl mitwirken kann, der muss auch dafür als volljähriger bei einer Bestrafung gerecht verurteilt werden.
    Was haben wir für eine Gesetzgebung, die Gutmenschen (Richter,Strafverteidiger usw.) sorgen sich mehr um die Täter als um die Opfer, das Verstehe wer will.
  7. #7

    Zitat von w b a Beitrag anzeigen
    Die Richter urteilten nach dem Jugendstrafrecht.
    Stimmt auffallend. Alles andere wäre ja auch unerhört. Geht ja garnicht, dass Erwachsene auch im Strafrecht wie Erwachsene behandelt werden. Da bleibt unsere 'Kuscheljustiz' ihrem schlechten Ruf treu.
  8. #8

    macht das Sinn?

    "Sie hatten das spätere Opfer...vor der Tat einige Male in Berlin besucht." Warum mehr als einmal, wenn sie sich dort prostituieren mussten? Dann wurden ihnen Ausweise sowie die Schlüssel zur Wohnung abgenommen. Aber der Richter sagt, sie haetten jederzeit gehen koennen... eigenartig.
  9. #9

    Moment mal eben......

    Zitat von bbphk Beitrag anzeigen
    Der Artikel beschreibt eindeutige eine Notwehrsituation, deren Verlauf mE dem jungen Alter, der Hilflosigkeit in einem fremden Land, wie auch der permanenten Vergewaltigungssituation durch den Zuhälter zuzuschreiben ist. Das scheint bei diesem Urteil keine wesentliche Rolle gespielt zu haben!
    ...habe ich da was nicht mitbekommen? Die haben den erst gefesselt und dann erstickt und danach seine Bude ausgeräumt, richtig? Wo is da denn die Notwehr? Notwehr is immer Unmittelbar und wenn die zwei den ach so Übergrossen Mann schon ans Bett fesseln konnten, mhm....wir reden hier doch nicht von kleinen Jungs.
    Dann haben sie ihren Zuhälter im Netz kennengelernt, also sind sie freiwillig zu ihm. ......
    Habe echt zweifel an der Opferrolle der zwei.......und das Gericht anscheinend auch.








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