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Mord an Buback: Verena Beckers Anwälte fordern Freispruch

dapdDer wohl letzte große RAF-Prozess geht zu Ende. Im Verfahren um den Mord an Siegfried Buback zeigen sich die Verteidigung und Anklage im wichtigsten Punkt einig: Die Ex-Terroristin Verena Becker saß 1977 nicht auf dem Motorrad, von dem aus der Generalbundesanwalt erschossen wurde.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...841095,00.html
  1. #1

    Gisela Friedrichsen verzeiht der Justiz fast alles..

    Zitat von Gisela Friedrichsen Beitrag anzeigen
    Doch heute gibt es die RAF nicht mehr. Heute stehen wieder der Rechtsstaat und die Garantie eines fairen Verfahrens im Vordergrund. Heute kommt es darauf an, einem Angeklagten seine Schuld im einzelnen und auf objektiver Basis nachzuweisen.

    Buback-Prozess: Verena Beckers Verteidiger fordern Freispruch - SPIEGEL ONLINE
    Wo war Frau Friedrichsen denn zum Motassadeq-Prozess oder war das nur ein "Rückfall" ins alte Jahrtausend, der mal so nebenbei in einem Absatz gerechtfertigt werden kann wie vergessene Hausaufgaben?

    Außerdem ist die Verunglimpfung von Michael Buback als Verschwörungs-Theoretiker höchst unangebracht, weil unmittelbaren Opferangehörigen selbst derartiges jedenfalls nachzusehen wäre und ein Rechtstaat sie deshalb lediglich von der Ausübung des Richteramts in eigener Sache ausschließt. Darüber hinaus sind die Geheimdienstakten zu diesem Fall unausgewertet geblieben. Warum also gegen Michael Buback kartätschen, wenn die Justiz effektiv versagt hat, eine Mord aufzuklären und das auch ganz simpel einzugstehen hat?
  2. #2

    Freispruch

    "Verena Beckers Anwälte fordern Freispruch"

    Was denn sonst? Michael Buback konnte nur seine wackeligen Thesen vorbringen, aber keinen Beweis. Das Urteil sollte daher "Freispruch aus Mangel an Beweisen" lauten.
  3. #3

    Verschwörungstheoretiker

    Zitat von postnational Beitrag anzeigen
    Außerdem ist die Verunglimpfung von Michael Buback als Verschwörungs-Theoretiker höchst unangebracht
    Och, ich denke, wenn man Herr Buback einmal zugehört oder eines seiner Werke gelesen hat, kann man diese Bezeichnung schon gelten lassen.
  4. #4

    LERNEN; nicht reden

    Zitat von Zenturio.Aerobus Beitrag anzeigen
    "Verena Beckers Anwälte fordern Freispruch"

    Was denn sonst? Michael Buback konnte nur seine wackeligen Thesen vorbringen, aber keinen Beweis. Das Urteil sollte daher "Freispruch aus Mangel an Beweisen" lauten.
    wann werden Sie denn endlich lernen, dass es in D KEINEN Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt.
  5. #5

    Zitat von diwoccs Beitrag anzeigen
    wann werden Sie denn endlich lernen, dass es in D KEINEN Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt.
    Und wie heißt der Freispruch dann? Wo ich doch so gern von richtig schlauen Leuten belehrt werde.
  6. #6

    Arroganz und Dünkel

    Zitat von diwoccs Beitrag anzeigen
    ....
    Ihre arrogante Überschrift in #4 gefällt mir jedenfalls sehr gut.
  7. #7

    herr buback, ersparen sie uns einfach weitere kosten!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der wohl letzte große RAF-Prozess geht zu Ende. Im Verfahren um den Mord an Siegfried Buback zeigen sich die Verteidigung und Anklage im wichtigsten Punkt einig: Die Ex-Terroristin Verena Becker saß 1977 nicht auf dem Motorrad, von dem aus der Generalbundesanwalt erschossen wurde.

    Buback-Prozess: Verena Beckers Verteidiger fordern Freispruch - SPIEGEL ONLINE
    bubacks verzweiflungsteorie liegt in den letzten zuckungen. jetzt klammert er sich schon an eine meldung, wonach die becker angeblich 1983 also während ihrer haft in stammheim in der schweiz gesehen wurde und das auch noch mit dem sonnenberg, der zu der zeit schwer verletzt im haftkrankenhaus lag. folglich seien die täter gar nicht in haft gewesen sondern in freiheit und alle haftunterlagen sind dann vermutlich gefälscht, alle wärter vom bnd bestochen und überhaupt waren es böse mächte am werk.

    es ist einfach gut jetzt. man muss sich auch mal damit abfinden können, dass es doch anders war, als man es wahrhaben will in seiner paranoja.
  8. #8

    natürlich gibts den

    Zitat von diwoccs Beitrag anzeigen
    wann werden Sie denn endlich lernen, dass es in D KEINEN Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt.
    sie irren:

    Strauß-Prozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen - manager magazin - Unternehmen
  9. #9

    Leuchte

    Zitat von diwoccs Beitrag anzeigen
    wann werden Sie denn endlich lernen, dass es in D KEINEN Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt.
    Was meinen Sie denn wohl, Sie Leuchte, warum ich "Freispruch aus Mangel an Beweisen" in Anführungszeichen gesetzt habe?


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