Bei grünem Lichtsignal für Abbieger kann man bedenkenlos abbiegen, da Fußgänger dann ein rotes Lichtsignal haben (und andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Entgegenkommende, auch).
Vielleicht verwechseln Sie diese Regelung mit der sog. Grünpfeil-Regelung (dauerhafter grüner Pfeil auf einem "Blechschild")?

Antworten / Zitieren

