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Missbrauchsvorwürfe: Anklage gegen Schwimmtrainer überrascht DSV
Nichts gehört und nichts gewusst: Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) gibt sich ahnungslos, was die Missbrauchsvorwürfe gegen einen seiner Olympia-Trainer betrifft. Obwohl bereits seit 2009 ermittelt und schon 2011 Anklage erhoben wurde, habe niemand Alarm geschlagen.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...849500,00.html
- #1 11.08.2012 12:07 von
Behauptung gegen Urteil?
Doch selbst wenn er freigesprochen würde, bliebe es wohl nicht folgenlos. "Wir werden dann mit unseren Juristen im Hause intern beraten, wie wir vorgehen. Aber für mich ist das ein Vertrauensbruch.
Welchen Stellenwert hat ein gerichtliches Urteil ? - #2 11.08.2012 13:03 von
optional
Es geht wohl auch darum, dass der Trainer von den Ermittlungen und auch von der Anklageerhebung schon vor Abreise nach London gewusst haben wird. Und der DSV meint, dass der Trainer den DSV über diese Geschichte, bzw. die Ermittlungen in Kenntnis hätte setzen müssen. Dass er das nicht getan hat, wird jetzt als Vertrauensbruch gewertet - unabhängig von einer Verurteilung.
- #3 11.08.2012 14:19 von
Vorverurteilende Sprache
Ihm wird vorgeworfen, sich an dem Mädchen "vergangen" zu haben.
Das ist eine völlig unangemessene Formulierung, wenn selbst der Staatsanwalt davon ausgeht, dass die Kontakte einvernehmlich zustande kamen!
Ich schreibe übrigens "Kontakte", weil mir nicht bekannt ist, wie weit dies denn ging, also ob es überhaupt zu Verkehr gekommen ist.
Ich will also damit keineswegs etwas verharmlosen. - #4 11.08.2012 14:43 von
Missbrauch?
"Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der sexuelle Kontakt zwar einvernehmlich stattfand, aber unter Ausnutzung des Betreuungsverhältnisses als Schwimmtrainer."
2004 mit Ü16 passiert und 2009 Strafanzeige erstattet. Wollte die junge Frau dem Trainer nachträglich eins auswischen? Soll schon vorgekommen sein, muss aber in dem Fall nicht so sein...
Allerdings wird mir als Nicht-Juristen nicht ganz klar, wo in dem Fall (Einvernehmen vorausgesetzte) der strafrechtliche Anknüpfungspunkt liegen soll (siehe unten):
StGB 174c
Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar. - #5 11.08.2012 20:14 von
Ohne C
"§174 StGB
(1) Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder"
Ob ein solches Verhältnis vorliegt ist nun auslegungsbedürftig. - #6 11.08.2012 21:35 von
Och Joh!
Der Vertrauensbruch hat rein gar nicht mit einer möglichen Verurteilung zu tun, sondern vielmehr mit der Tatsache, das der Trainer vor Olympia die Erklärung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterschrieben hat, in der er unter anderem bestätigt, aktuell nicht strafverfolgt zu werden oder in einem Ermittlungsverfahren als "Verdächtiger" involviert zu sein.
- #7 12.08.2012 09:28 von
Fakt....
..ist doch eines. Wer als Trainer seine Pfoten nicht von den betreuten Jugendlichen lassen kann, ob "einvernehmlich" oder nicht, muss weg. Zur Läuterung erst mal 5 Jahre wegsperren und dann für alle Zeiten den Umgang mit Minderjährigen verbieten.
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