Zitat von
elbröwer
"Weil ein Psychologe dann im Oktober zu der Ergebnis kam, dass K. nicht mehr gefährlich sei, verfügte das Oberlandesgericht Hamm Mitte November die Freilassung. Es gebe keine "konkreten Anzeichen für eine hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten", hieß es nun plötzlich."
Diese Scharlatane die sich selbst Psychologen nennen sollten für ihre Gutachten haften. Bezahlung dann wenn das Gutachten über ein Jahr stimmt. Schadenersatz aus eigener Tasche an das Opfer. Adäquat auf Richter anwenden.