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Missbrauchsverdacht: Erneute Anklage gegen ehemaligen Sicherungsverwahrten
Er saß wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis, musste aus der anschließenden Sicherungsverwahrung entlassen werden: Ein Sexualstraftäter soll sich an einem Mädchen vergangen haben - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Nun hat die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erhoben.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...851153,00.html
- #1 21.08.2012 11:13 von
was soll das
Hätte die Sicherheitsverwahrung gegriffen wäre dem 7 jährigen Mädchen das erspart geblieben.
Die Richter, die diese Sicherheitsverwahrung aufgehoben bzw. gekippt haben, denen wünsche ich nun schlaflose Nächte und Alpträume!
Vermutlich haben Diese aber nicht darüber nachgedacht was ein Kinderschänder tun kann wenn er wieder auf freien Fuss kommt.
Wer schützt uns Bürger und unsere Kinder eigentlich vor solchen Urteilen solcher Richter?? - #2 21.08.2012 11:23 von
Missbrauch trotz Fussfessel
Dass die elektronische Fussfessel kein Instrument ist um Straftaten zu verhindern, wissen wir jetzt. Es haben einige Kritiker zwar auch schon vorher gesagt, aber aus Kostengründen wollte man den Versuch eben starten.
Wer verfolgt aber jetzt die Befürworter der elektronischen Fussfessel? Die gehören für ihre Dummheit ebenso eingesperrt wie die Straftäter auch. - #3 21.08.2012 11:25 von
- #4 21.08.2012 11:30 von
Ich finde die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch nicht gut. Ebensowenig aber Ihre Andeutungen und Androhungen.
Die Richter haben dabei aber eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Das Problem sind in diesem Fall die Politiker, die eine Sicherungsverwahrung nicht früher eingeführt haben. Und nicht früh genug auf die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung reagiert haben. - #5 21.08.2012 11:32 von
Ein unheilbarer Kranker...
Falls sich die Beschuldigungen als wahr erweisen, so gehört dieser Mann nicht ins Gefängnis sondern in eine psychiatrische Anstalt. Dass seine Krankheit geheilt werden könnte, da habe ich große Zweifel, daher wird er bis zu seinem Ableben verwahrt bleiben müssen.
- #6 21.08.2012 11:57 von
- #7 21.08.2012 11:58 von
- #8 21.08.2012 12:00 von
Ich kann ja verstehen, dass man die nachträglicher Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof aufheben musste - trotz aller Risiken. Ein rechtlich anerkanntes Urteil kann nicht einfach nachträglich - durch ein neues Gesetz abgeändert werden.
Was ich jetzt aber nicht verstehe - Wien drohen diesem Täter nur 15 Jahre? Dem sollten 15 Jahre MIT anschließender Sicherungsverwahrung drohen - dann wäre dieses Subjekt endgültig weggeschlossen. Alles andere wäre lachhaft und würde zeigen, dass man sich in Deutschland alles erlauben kann - selbst mit dieser Höchststrafe wird er ja das Vergnügen haben ab und an mal "rauszukommen" wie vor kurzem in Sachsen Anhal passiert.... - #9 21.08.2012 12:09 von
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