Missbrauchsverdacht: Erneute Anklage gegen ehemaligen Sicherungsverwahrten

Er saß wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis, musste aus der anschließenden Sicherungsverwahrung entlassen werden: Ein Sexualstraftäter soll sich an einem Mädchen vergangen haben - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Nun hat die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erhoben.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...851153,00.html
  1. #1

    was soll das

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er saß wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis, musste aus der anschließenden Sicherungsverwahrung entlassen werden: Ein Sexualstraftäter soll sich an einem Mädchen vergangen haben - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Nun hat die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erhoben.

    Missbrauch von Mädchen: Anklage gegen Ex-Sicherungsverwahrten - SPIEGEL ONLINE
    Hätte die Sicherheitsverwahrung gegriffen wäre dem 7 jährigen Mädchen das erspart geblieben.
    Die Richter, die diese Sicherheitsverwahrung aufgehoben bzw. gekippt haben, denen wünsche ich nun schlaflose Nächte und Alpträume!
    Vermutlich haben Diese aber nicht darüber nachgedacht was ein Kinderschänder tun kann wenn er wieder auf freien Fuss kommt.
    Wer schützt uns Bürger und unsere Kinder eigentlich vor solchen Urteilen solcher Richter??
  2. #2

    Missbrauch trotz Fussfessel

    Dass die elektronische Fussfessel kein Instrument ist um Straftaten zu verhindern, wissen wir jetzt. Es haben einige Kritiker zwar auch schon vorher gesagt, aber aus Kostengründen wollte man den Versuch eben starten.
    Wer verfolgt aber jetzt die Befürworter der elektronischen Fussfessel? Die gehören für ihre Dummheit ebenso eingesperrt wie die Straftäter auch.
  3. #3

    Zitat von juergenwolfgang Beitrag anzeigen
    Hätte die Sicherheitsverwahrung gegriffen wäre dem 7 jährigen Mädchen das erspart geblieben.
    Die Richter, die diese Sicherheitsverwahrung aufgehoben bzw. gekippt haben, denen wünsche ich nun schlaflose Nächte und Alpträume!
    Vermutlich haben Diese aber nicht darüber nachgedacht was ein Kinderschänder tun kann wenn er wieder auf freien Fuss kommt.
    Wer schützt uns Bürger und unsere Kinder eigentlich vor solchen Urteilen solcher Richter??
    Gesetzgeber die gerichtsfeste Gesetzt produzieren und nicht irgendwelche Schnellschüsse in einer aufgepeitschten Atmosphäre hinschludern.
  4. #4

    Zitat von juergenwolfgang Beitrag anzeigen
    Hätte die Sicherheitsverwahrung gegriffen wäre dem 7 jährigen Mädchen das erspart geblieben.
    Die Richter, die diese Sicherheitsverwahrung aufgehoben bzw. gekippt haben, denen wünsche ich nun schlaflose Nächte und Alpträume!
    Vermutlich haben Diese aber nicht darüber nachgedacht was ein Kinderschänder tun kann wenn er wieder auf freien Fuss kommt.
    Wer schützt uns Bürger und unsere Kinder eigentlich vor solchen Urteilen solcher Richter??
    Ich finde die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch nicht gut. Ebensowenig aber Ihre Andeutungen und Androhungen.

    Die Richter haben dabei aber eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Das Problem sind in diesem Fall die Politiker, die eine Sicherungsverwahrung nicht früher eingeführt haben. Und nicht früh genug auf die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung reagiert haben.
  5. #5

    Ein unheilbarer Kranker...

    Falls sich die Beschuldigungen als wahr erweisen, so gehört dieser Mann nicht ins Gefängnis sondern in eine psychiatrische Anstalt. Dass seine Krankheit geheilt werden könnte, da habe ich große Zweifel, daher wird er bis zu seinem Ableben verwahrt bleiben müssen.
  6. #6

    Was erwarten Sie...??!

    Zitat von juergenwolfgang Beitrag anzeigen
    Wer schützt uns Bürger und unsere Kinder eigentlich vor solchen Urteilen solcher Richter??
    Sie leben in einem Rechtsstaat, dessen Aufgabe zuvörderst der Schutz von Tätern und deren Rechten ist - der Schutz vor solchen muß dahinter natürlich weit zurückstehen und darf erstere keinesfalls auch nur im geringsten beeinträchtigen... :-(
  7. #7

    diesen Mann sollte man bei den Richtern

    Zitat von juergenwolfgang Beitrag anzeigen
    Hätte die Sicherheitsverwahrung gegriffen wäre dem 7 jährigen Mädchen das erspart geblieben.
    Die Richter, die diese Sicherheitsverwahrung aufgehoben bzw. gekippt haben, denen wünsche ich nun schlaflose Nächte und Alpträume!
    einquartieren. Diese Begegnung mit der Realität würde dann eben zur Probe ihres Gewissens.
  8. #8

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er saß wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis, musste aus der anschließenden Sicherungsverwahrung entlassen werden: Ein Sexualstraftäter soll sich an einem Mädchen vergangen haben - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Nun hat die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erhoben.

    Missbrauch von Mädchen: Anklage gegen Ex-Sicherungsverwahrten - SPIEGEL ONLINE
    Ich kann ja verstehen, dass man die nachträglicher Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof aufheben musste - trotz aller Risiken. Ein rechtlich anerkanntes Urteil kann nicht einfach nachträglich - durch ein neues Gesetz abgeändert werden.

    Was ich jetzt aber nicht verstehe - Wien drohen diesem Täter nur 15 Jahre? Dem sollten 15 Jahre MIT anschließender Sicherungsverwahrung drohen - dann wäre dieses Subjekt endgültig weggeschlossen. Alles andere wäre lachhaft und würde zeigen, dass man sich in Deutschland alles erlauben kann - selbst mit dieser Höchststrafe wird er ja das Vergnügen haben ab und an mal "rauszukommen" wie vor kurzem in Sachsen Anhal passiert....
  9. #9

    Zitat von OskarVernon Beitrag anzeigen
    Sie leben in einem Rechtsstaat, dessen Aufgabe zuvörderst der Schutz von Tätern und deren Rechten ist - der Schutz vor solchen muß dahinter natürlich weit zurückstehen und darf erstere keinesfalls auch nur im geringsten beeinträchtigen... :-(
    Dann schreiben Sie doch gleich, dass Sie den jetzigen Rechtsstaat ablehnen und dass wieder das "gesunde Volksempfinden" als Grundlage des Rechts gelten soll.