Zitat von
haroldb
Herr Lublewski,
Sie haben leider keine Ahnung von dem, wovon Sie schreiben. Bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach englischem Recht werden normalerweise die Täter bzw. der Tat verdächigten Personen erst ganz am Schluß vernommen, wenn die sonstigen Ermittlungen (zB Befragung aller Zeugen) abgeschlossen sind. Das ist nur dann anders, wenn bei schweren Verbrechen und Fluchtgefahr jemand in Untersuchungshaft genommen wird. Letzteres ist hier unmöglich, da der Hauptverdächtige seit mehr als einem Jahr verstorben ist. Ob es weitere Verdächtige gibt, ist bislang reine Spekulation der Medien. Wenn es lebende Täter gibt, ist es kaum vorstellbar, daß diese nicht vernommen und bei genügend erhärtetem Verdacht angeklagt werden.
Was bei den Medienberichten leider immer wieder vergessen wird, ist daß alle frühren Ermittlungen gegen Saville eingestellt werden mußten, da die Beteiligten (Opfer u.a.) sich geweigert haben, ihre Angaben polizeilich und vor Gericht zu bestätigen.