Missbrauchsfall in Neuwied: Weitere Schüler zeigen Lehrer an
Obwohl er Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, sprach ein Gericht einen Lehrer aus Rheinland-Pfalz frei. Doch nun werden weitere Vorwürfe bekannt: Fünf ehemalige Schüler haben den Mann angezeigt. Das Land will nun das Schulgesetz ändern, um Minderjährige künftig besser zu schützen.
Sexualisiert übergriffigen Menschen geht es nicht um "Sex" im landläufigen Sinne, sondern darum, schwächere Menschen zu dominieren, sie zu demütigen und ihnen zu schaden.
Das Mittel, das sie dazu einsetzen, sind sexuelle Handlungen. Da dieser Bereich einer der intimsten ist, den wir haben.
LehrerInnen, die derartig persönlichkeitsgestört und übergriffig sind, haben sich per se schon für die pädagogische Arbeit disqualifiziert.
Dies sollte im Schulgesetz verankert werden.
In jedem Bundesland.
Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit
SchülerInnen, die zu einer Klassenfahrt im Zuge einer Abschlussreise von ihren Eltern in die Obhut der zuständigen Lehrer übergeben werden, tragen sehr wohl einen Auftrag, den ihnen vonseiten ihres Statuses als Staatsbeamte, bzw. Lehrer - Aufsichtspflicht angetragen wurde.
Es handelt sich hier um einen Klassenfahrt, und die mitreisenden Lehrer tragen hier die Verantwortung als Pädagogen während dieser Zeit. Eltern vertrauen darauf, dass diese Pädagogen ihrer Pflicht während dieser Zeit nachkommen. Es ist dabei unerheblich, ob der Lehrer, in dem Fall der Täter eine ansonsten reguläre Vertreteranstellung in der Schule innehatte oder nicht. Sobald er sich bereit erklärt, eine Klassenfahrt zu beaufichtigen, hat er hier einen Auftrag, für das Wohlergehen der ihm anvertrauten SchülerInnen zu sorgen.
Also besteht unweigerlich damit auch ein Obhutsverhältnis ab dem Beginn der Klassenfahrt bis zur Übergabe der SchülerInnen am Ende der Fahrt an die Eltern.
Hier sich mit fadenscheinigen Ausreden heraus zu manifrieren, ist mehr als schäbig. Denn es ist mittlerweile bekannt, dass zwischen SchülerInnen und Lehrern immer ein Machtgefälle herrscht, sei dies noch so getarnt als Kumpanei oder freundschaftlichem Geplänkel.
Man kann nur hoffen, dass die weiteren betroffenen SchülerInnen hier die Machenschaften des Lehrers aufdecken, mit denen er sich die SchülerInnen auf schäbige Weise gefügig machte, und sich selbst als Unschuldslamm hinstellen will. Am Ende wird es noch so verdreht dargestellt, dass der Täter als Opfer deglariert wird, das von den SchülerInnen verführt wurde. Unfassbar!!! Ich hoffe inständig, dass die Eltern der betroffenen SchülerInnen hier einen Aufschrei wagen, sich nicht von den Verdrehungen einschüchtern lassen und geschlossen vor Gericht gehen.
Für Vergewaltigung gibt es eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Bei sex. Missbrauch an Abhängige (Schüler sind dem Wohlwollen der Lehrer, die sich für die Aufsicht der Klassenfahrt bereiterklärt haben, abhängig) gilt eine läppische Verjährungsfrist von 5 - 10 Jahren höchstens. Auch hier eine Verdrehung zum Nachteil abhängiger Personengruppen, deren Überarbeitung längst fällig ist.
Sarah Mohn, Betroffene von fam. sat. rit. sex. Gewalt in der Kindheit