Zitat von
emma
Das DDR-Register entsprach nicht dem bundesdeutschen Datenschutz...Der Datenbestand des Nationalen Krebsregisters der DDR hätte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik eigentlich vollständig und unverzüglich gelöscht werden müssen. Er war nach bundesdeutschem Recht unrechtmäßig zustande gekommen, da die Betroffenen der Meldung nicht zugestimmt hatten und zudem die Daten auf die Personen rückführbar waren. ." Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Etwas anderes hat wohl auch keiner wirklich von einer DDR-Datenbank erwartet....