dass die Richter des BVerfg diesen Sachverhalt entsprechend würdigen. Ganz eindeutig werden hier ohne jegliche Einflussmöglichkeit des Bundestages oder anderer Instititutionen zusätzliche Risiken für den den deutschen Staat geschaffen. Ferner wird das verbot der Staatsfinanzierung, die Statuten der EZB und die EU-Verträge (no-bail-out) ausgehebelt.
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