DPADie Deutsche Bahn will das umstrittene Projekt Stuttgart 21 nur deshalb weiterbauen, weil ein Ausstieg zu teuer wäre. Interne Dokumente zeigen: Der Vorstand hätte das Projekt gar nicht erst begonnen, wenn er schon vorher gewusst hätte, auf was er sich einlässt.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-885975.html
....es geht um die Dividende für die Aktionäre .....
Die Verluste sollen mal wieder der Allgemeinheit.. (Land und Stadt) aufgebürdet werden, während die Aktionäre weiter ihre Dividende kassieren.....
Ist nicht der Bund noch alleiniger Inhaber aller Bahn-Aktien?? Was soll dann diese Aussage?? Hält Ramsauer also am Projekt fest um dem Bund die Dividende zu sichern? ... bzw.... die Bahn für die Privatisierung wieder attraktiv zu machen???
Diese Rechnung ist nur sinnvoll, wenn die Privatisierung der Bahn bald über die Bühne geht,.... die Mehrkosten bis zur Zeit danach weiter verschleiert werden und gleichzeitig versucht wird, diese dem Land und der Stadt zuzuschieben......
Mal schauen, ob der Bund nicht in in einer Nacht- und Nebelkerzenaktion, (z.B. während eines Fußballländerspiels) beschließt, die Bahn an die Börse zu bringen.
ich bin ja nun wirklich ein fan von toller architektur und großenprojekten. aber zu behaupten man hätte nicht wissen könne ist eine dreiste lüge die vor gericht gehört. in etlcih dokumenten der s21 gegener wurde eben genau diese rechnung aufgeführt und zwar fundiert. dass auch der spiegel diese tatsache ignoriert wundrt mich nun nicht.
Stuttgart 21 ist EINDEUTIG ILLEGAL: "Schwäbische Schweinereien: Seit einer Grundgesetzänderung 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben bezahlen. Die Verträge zur Finanzierung für Stuttgart 21 sind deshalb null und nichtig - schreibt der renommierte Verfassungsrechtler [...] Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Zu den Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die Kommunen, hier also die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart. Ausnahmen sind im Grundgesetz geregelt, sie treffen hier nicht zu. Der Bau von Fernstrecken der Bundesbahn einschließlich der Bahnhöfe ist trotz der organisatorischen Privatisierung der Bundesbahn eine Bundesaufgabe. Er ist durch Bundesgesetz zu regeln, und der Bund hat zu gewährleisten, dass dabei "dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen wird" (Art. 87e Abs. 3 u. 4 GG)."
Verfassungsrechtler Meyer - "Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 sind unwirksam" - Politik - Süddeutsche.de
Ich weiß nicht, ob jemand S21 deswegen schon vor Gericht gebracht hat, glaube aber nicht. Weil die Sachlage ist nun mal wie oben genannt.
pseudowirtschaftlich verbrämt. Es ist noch immer billiger, 2 Milliarden (???) für den Ausstieg hinzublättern als das Projekt für mehr als 10 Milliarden zu Ende zu bringen.
"Mit dem heutigen Kenntnistand würde man das Projekt nicht beginnen, sehr wohl aber fortführen."
Der heutige Kenntnisstand der Befürworter von Stuttgart21 ist offensichtlich genauso wertlos wie der gestrige. Und die werden es auch morgen nicht besser machen.