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Migrantenquote im Schrebergarten : Laubenpieper mit Integrationsproblemen
Per Höchstquote wollten Schrebergärtner*in Schleswig-Holstein die Zahl von Laubenpiepern mit ausländischen Wurzeln klein halten.*Die Mehrheit*der Vereinsmitglieder*stellte sich hinter den Beschluss.*Danach*sollte es im Gartenparadies nie wieder so friedlich sein wie zuvor.
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...802810,00.html
- #1 10.12.2011 08:54 von
Zeichen der Unzufriedenheit und aufbäumen
Mit 19,6% Migranten in den Schrebbergärten oder 9% im Land schon solche Probleme ?
Aber wenn die Schweizer Schrebbergarten mit 60% keine Probleme haben und das Ländle mit 23% Migranten Anzeichen auf kleine Probleme..........
schon irgendwie lächerlich was da in Deutschland abgeht und schon wegen den wenigen Migranten alles massiv in die falsche Richtung abtriftet. - #2 10.12.2011 09:10 von
Habe ich.
Das wäre doch eine perfekte Chance für Integration für die Migranten und für die "Eingeborenen" die Tugenden eines Gartenkoloniebürgers anderen näher zu bringen . Denn was ist mehr Deutsch, als so ein kleines Häuschen mit perfektem Garten, abgeschirmt mit der Hecke von allen Nachbarn.
- #3 10.12.2011 09:10 von
Das ist kein...
Kleingartenverein, das ist ein Kleingeisterverein.
- #4 10.12.2011 09:14 von
- #5 10.12.2011 09:16 von
Sagen, daß sie den Zuzug von Ausländern nach Deutschland begrenzt haben wollen oder sagen, daß sie Ausländer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis schneller abgeschoben haben möchten dürfen Sie, so lange Sie möchten.
Sie können auch politische Mehrheiten dafür suchen, und das politisch umsetzen.
Was Sie nicht dürfen: Ausländer und ausländisch-stämmige Deutsche, die bereits in Deutschland leben diskriminieren, weil sie Ausländer sind.
Das verstößt nun mal genauso gegen unser Grundgesetz wie gegen geltende Gesetze.
Im übrigen waren die Norderstedter Kleingärtner einfach nur, pardon, ziemlich dusselig.
Niemand würde es nämlich einer Kleingartengemeinschaft verwehren zu sagen: "Neues Mitglied wird bei uns nur, wer die Zustimmung von zwei Dritteln der alten Mitglieder erhält. Weil wir nur Mitglieder wollen, die in unsere Gemeinschaft hineinpassen."
Am Rande angemerkt: falls der Kleingartenverein ein gemeinnütziger e.V. sein sollte, muß er von Gesetzes wegen jeden aufnehmen, der bereit ist, sich an die Vereinssatzung zu halten und seine Beiträge zu bezahlen, gemeinnützige Vereine sind nicht frei in der Auswahl ihrer Mitglieder. - #6 10.12.2011 09:16 von
Jetzt versuchst Du auch noch Rassismus mit Meinungsfreiheit zu rechtfertigen. Natürlich gibt es in bestimmten Städten ein Integrationsproblem, aber versuchen die Deutschen dies zu lösen ? Hast Du mal Deinen türkischen Nachbarn zum Abendessen eungeladen und gefragt, ob Du ihm helfen kannst ? Übrigens sind die meisten Hartz IV-Empfänger Deutsche. Menschen, die den Frust über Ihr eigenes persönliches Scheitern an Ausländern loswerden, sind erbärmlich.
- #7 10.12.2011 09:18 von
Übersensibel
Sie haben einfach ein falsches Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit. Die hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sind für sie Ausländer, im Sinne des Grundgesetzes sind es Deutsche, Art. 116 GG.
Art. 3 GG gebietet eine Gleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Es gibt hier keine sachlichen Gründe, warum ein Araber oder Türke oder noch besser ein Deutscher mit türkischem Migrationshintergrund keine Parzelle erhalten sollte.
Zudem will ich mal ihr Gesicht sehen, wenn ihnen jemand sagt: "Tut mir Leid, sie dürfen bei mir nicht einkaufen/mieten, weil sie Deutscher sind."
Sie würden toben und sich darüber aufregen, wie das in "ihrem" Land so sein kann. Da aber bereits 20% aufwärts einen Migrationshintergrund haben, ist es auch "deren" Land.
Wie fänden sie es denn, wenn jemand ein Schild an seine Ladentür hängen würde mit der Aufschrift:
"Keine Juden/Schwarzen/Frauen/Homosexuelle".
Wäre das für Sie ok? Ist ja schließlich Meinungsfreiheit in ihrem Sinne. Nun zum rechtlichen Teil:
Die Meinungsfreiheit ist garnicht einschlägig, da es hier garnicht erst um die Kundgabe einer Meinung geht, Art. 5 GG.
Viel mehr muss man von dem Anwendungsvorrang des einfachen Rechts ausgehen:
§ 2 VereinsG erlaubt ein Einschreiten, u.A. wenn der Verein der öffentlichen Sicherheit zuwider handelt. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst die Rechtsgüter des Einzelnen sowie die gesamte Rechtsordnung. Also jeder Rechtsverstoß, ist ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit.
Es dürfte hier der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eröffnet sein, § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG. Denn der Zugang zu den Parzellen ist eine Versorgung mit Gütern iSd Norm. Auf der Ebene des einfachen Rechts liegt damit ein Verstoß gegen § 19 Abs. 2 AGG vor; damit auch ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit.
Die zuständige Behörde muss daher einschreiten; nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen tätig werden.
Sofern in dem genannten Bundesland der Bürgermeister als die zuständige Ordnungsbehörde gilt, ist dieser auch zuständig.
Dazu gilt, dass eine Behörde, sofern sie privatrechtlich handelt, ebenfalls an die Grundrechte gebunden ist. Aufgrund der den Grundrechten entspringenden Schutzwirkung ist der Staat angehalten, in privatrechtsverhältnissen auf die Einhaltung der Grundrechte hinzuwirken, also auch seinen Einfluss entsprechend geltend zu machen.
Bevor Sie von Meinungsfreiheit und anderen Dingen sprechen, informieren Sie sich doch.
Freiheit, GLEICHHEIT, Brüderlichkeit. So war es schon zur Zeit der französichen Revolution. - #8 10.12.2011 09:19 von
- #9 10.12.2011 09:23 von
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