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Mieterrechte: BGH bremst Aufschläge bei Nebenkosten
DPADer Vermieter will mehr Geld, obwohl er selbst Fehler bei der Abrechnung macht: Diese Kombination müssen sich Mieter laut Bundesgerichtshof nicht länger gefallen lassen. Mit dem Urteil korrigierten die Richter ihre eigene Rechtsprechung.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...833392,00.html
- #1 15.05.2012 19:00 von
Mieter vs Vermieter
Es wird immer Streit bei solchen Dingen geben. Ursache ist eben, dass nicht jede Wohnung eine gesonderte Wasseruhr oder eine eigene Heizung hat. Das würde nämlich die Betriebskosten in Höhe treiben und wäre somit auch zum Nachteil des Mieters (obwohl in manchen Mietshäusern genau so realisiert).
Das Urteil ist so korrekt - niemand sollte übervorteilt werden. Allerdings auch die andere Seite nicht. Schließlich ist es so, daß gerade immer mehr Mieter hier die Teufel sind und nicht die Vermieter (jedenfalls wenn man die wirklich schwarzen Schafe abrechnet). Da ziehen Leute in Wohnung für drei Monate ein (obwohl ein längerer Mietzeitraum vereinbart wurde und verlassen die Wohnung dann wieder - weil man ja dann keine Miete mehr zahlen muss) oder viele Mieter zahlen einfach die Nebenkosten nicht oder nur sehr zögerlich, was dann dazu führt, das man die Nebenkosten zusammenaddieren muss, weil ja auch hier die Pflicht von zwei Monatsmietzinsen nicht unterschritten werden darf. Oder es wird gar die Wohnung demoliert - mit all dem hässlichen Gesicht der Rechtschaffenheit, weil die Justiz hier den Eigentümer nicht wirklich schützt. Das Wasser darf der Vermieter dann zahlen (weil ja an das Grundstück gebunden und ein öffentlich-rechtlicher Anspruch), aber der Mieter darf ja nicht so belastet werden, das er sein Wasser oder seinen Müll selber zahlen muss etc. Verquere Welt, verquere Auffassung - so Leute darf man dann noch nicht mittels Selbsthilfe aus seinem Eigentum werfen, weil hier ja die wichtigeren Rechte betroffen sind. Aber Geld hat ja jeder in dieser Republik immer zur Verfügung.
Man kann ein Buch über diese verquere Rechtsauffassung schreiben - daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Wohnraum leer stehen lassen oder möbliert vermieten (dann gibt es keinen wirklichen Mieterschutz, so ein Unsinnsschutz). - #2 15.05.2012 19:33 von
Mieterschutz muß sein ...
Mieterschutz muß sein, denn schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten
Aber ich Wesentlichen stimme ich dir zu. Ich sehe, wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht.
Aber der im Artikel beschriebene Fall geht natürlich auch nicht. - #3 17.05.2012 18:46 von
Mieterschutz
Als ehemaliger Vermieter und Hausverwalter gebe ich den Richtern Recht. Die verquere Rechtsauffassung und Unsinnsschutz liegt meines Erachtens weniger an den Richtern, als an den Gesetzen, die unter Rot-Grün geändert wurden und bis heute unverändert sind. Genaugenommen lag es an Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, die der Meinung war (Vortrag vor der IHK Stuttgart) ihre Schrottgesetze und Schnellschüsse würden von der herrschenden Rechtsprechung schon geordnet werden. Mit dem was dabei herauskam müssen wir leider leben. Auch ihre Nachfolgerin Frau Brigitte Zypries, liebte die schnellen unausgegorenen Gesetze. Man hätte glauben können, sie wäre am Verlag C.H.Beck beteiligt. Schwarz-Gelb macht es zwar etwas besser, aber gegen die Auswüchse ihrer Vorgänger hat sie noch nicht viel unternommen. Ich empfehle deshalb bei Wahlversammlungen und ähnlichen Gelegenheiten zur Meinungsbildung beizutragen, damit solche verqueren & verquaste Gesetze geändert werden und bei den nächsten Wahlen besser überlegen, wen man ans Ruder lässt.
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