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Menschenversuche: Opfer amerikanischer Syphilis-Experimente scheitern vor Gericht

Getty ImagesAmerikanische Mediziner haben in den vierziger Jahren in Guatemala mehr als 1300 Menschen bewusst mit Geschlechtskrankheiten angesteckt, um Penicillin zu erforschen. Ein Gericht hat die Klage der Opfer nun abgewiesen.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...838867,00.html
  1. #1

    Einfach schlecht der Autor...

    Ist es zuviel verlangt zu schreiben, warum die Klage abgewiesen wurde? Dies ist wohl ein ganz entscheidender Punkt! Warum muss man andere Quellen nutzten um die simpelsten Informationen zu bekommen?

    Für alle die nicht so oberflächlich sind: "Der Richter stützte sich auf Bundesrecht, wonach in den USA keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden können, die im Ausland zugefügt worden waren.".
  2. #2

    Völlig logisch

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Nach US-Bundesrecht könnten in den USA aber keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden, die im Ausland zugefügt worden seien.
    So etwas ist nur möglich, wenn Amerikanern im Ausland etwas zugefügt wird. Schliesslich gibt es da ja eine Werteskala.
  3. #3

    Gut zu wissen:

    "Nach US-Bundesrecht könnten in den USA aber keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden, die im Ausland zugefügt worden seien."

    Jetzt weiß man, wo man man Verletzungen jemandem zuführen darf, ohne von einem US-Gericht belangt werden darf - nämlich außerhalb der USA.

    Echt komisch diese Logik. Aber jetzt verstehe ich auch, weshalb sie so empfindlich auf 9/11 reagiert haben, weil es eben nicht außerhalb der USA stattgefunden hat.
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Amerikanische Mediziner haben in den vierziger Jahren in Guatemala mehr als 1300 Menschen bewusst mit Geschlechtskrankheiten angesteckt, um Penicillin zu erforschen. Ein Gericht hat die Klage der Opfer nun abgewiesen.

    Menschenversuche: Klage wegen Syphilis-Experimenten abgewiesen - SPIEGEL ONLINE
    Medizinische Experimente an Häftlingen und Geisteskranken, wo gab es denn das schon mal? Komme gerade nicht drauf.
  5. #5

    Imperialistisches US-Prozessrecht

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Gericht hat die Klage der Opfer nun abgewiesen.
    Das Gericht hat die Klagen also aus völlig formalen Gründen zurückgewiesen ("Nach US-Bundesrecht könnten in den USA aber keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden, die im Ausland zugefügt worden seien", sagt der Artikel - ich gehe einmal davon aus, der der Artikel die Rechtslage korrekt wiedergegeben hat.) Es ist absurd - ich halte es für imperialistisch - dass die USA anscheinend keine Klagen wegen übler Menschenrechtsverbrechen gegen sich selbst akzeptieren, während sie ansonsten keine Probleme damit haben, extraterritoriale Rechtssachen an sich zu ziehen, wie z.B. Geldwäsche, die ein nicht US-Amerikaner außerhalb der USA begangen hat oder die verschiedenen Holokaust-Fälle, die ebenfalls mit den USA nicht viel zu tun haben.
  6. #6

    Komisch

    Barbara Becker konnte Ihre Scheidung von Boris aber in den USA ausfechten. Mir scheint, dass Justitia sich in den USA der Staatsraison unterordnet.
  7. #7

    Entschuldigen?

    Warum sollte sich der Leiter der Experimente, John Cutler, auch entschuldigen? Manche Mitarbeiter am ehemaligem amerikanischem Atombombenprojekt und selbst der US-Bomberbesatzungen, die später Japan atomar bombardierten fühlen bis heute keine "Schuld", weil sie in ihren Augen hunderttausenden GIs Kampf und Tod in Japan ersparten. Ebenso wird John Cutler sich im Kriegseinsatz gefühlt haben. Sollte er jemals Schuldgefühle verspürt haben, hätte er fast 70 Jahre Zeit dazu gehabt dagegen anzugehen. Der Mann war wohl bis zum Schluß seines Lebens überzeugt, das Richtige für sein Land getan zu haben.
  8. #8

    Eine Schande für die USA

    ist dieses Urteil, auch wenn es sich auf geltendes Recht stützt! Für die wenigen Überlebenden hätte man schon längst eine zufrieden stellende Regelung politisch treffen müssen.
  9. #9

    alles in bester Ordnung

    Wenn nach US-Bundesrecht in den USA aber keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden könnten, die im Ausland zugefügt worden seien ist ja wieder alles in bester Ordnung.


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