Menschenversuche: Opfer amerikanischer Syphilis-Experimente scheitern vor Gericht

Getty ImagesAmerikanische Mediziner haben in den vierziger Jahren in Guatemala mehr als 1300 Menschen bewusst mit Geschlechtskrankheiten angesteckt, um Penicillin zu erforschen. Ein Gericht hat die Klage der Opfer nun abgewiesen.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...838867,00.html
  1. #10

    Selbstanbetung

    Ein Gesetz, dass die Vorurteile vieler Menschen bestätigt, die den Eindruck haben, dass hier eine Nation sich selbst zur Gottheit erklärt.
  2. #11

    formale Gründe

    Zitat von WolfHai Beitrag anzeigen
    Das Gericht hat die Klagen also aus völlig formalen Gründen zurückgewiesen ("Nach US-Bundesrecht könnten in den USA aber keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden, die im Ausland zugefügt worden seien", sagt der Artikel - ich gehe einmal davon aus, der der Artikel die Rechtslage korrekt wiedergegeben hat.)...
    jedes Gericht auf der Welt prüft erst einmal seine Zuständigkeit. Warum? Weil es in Sachen, für die es unzuständig ist, keine (rechtswirksamen) Urteile fällen kann. Und es prüft, ob der Beklagte auch der "richtige" Beklagte ist. Das sind die von ihnen kritisierten formale Gründe. Man könnt es auch so ausdrücken, daß die Kläger (nach Ansicht des Gerichts) sich an das falsche Gericht gewendet haben, und den falschen beklagt.

    Die moralische Frage steht da außen vor. Daß Obama sich dafür entschuldigt, bezeugt dessen Meinung zu dieser Angelegenheit und ist schon insoweit etwas besonderes.
  3. #12

    Strafe..

    Zitat von KT712 Beitrag anzeigen
    Medizinische Experimente an Häftlingen und Geisteskranken, wo gab es denn das schon mal? Komme gerade nicht drauf.
    Diese Täter wurden aber bestraft!
  4. #13

    Klassischer US-amerikanischer Chauvinismus

    Es ist doch bekannt, dass die Amerikaner das, was sie für Recht halten, exzessiv anwenden wenn Amerikaner oder amerikanische Interessen betroffen sind. Dann werden auch großzügige Strafen verhängt.

    Ansonsten interessiert sie weder Völkerrecht, noch Kriegsvölkerrecht oder Ähnliches. Sie haben Verbrechen begangen und begehen sie weiter in ungebrochener Tradition vom Völkermord an den amerikanischen Ureinwohnern über Menschenversuche bis hin zu Kriegsverbrechen in Vietnam und Verbrechen in Guantanamo.

    Für derartige Verbrechen haben andere Personen in Nürnberg vor dem Internationalen Gerichtshof gestanden. Amerikanische Bürger sollen aber heutzutage unabhängig von ihren Taten zur Not sogar mit Waffengewalt vor dem Zugriff des Internationalen Gerichtshofes in den Haag geschützt werden.
  5. #14

    schier unfassbar

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Amerikanische Mediziner haben in den vierziger Jahren in Guatemala mehr als 1300 Menschen bewusst mit Geschlechtskrankheiten angesteckt, um Penicillin zu erforschen. Ein Gericht hat die Klage der Opfer nun abgewiesen. Nach US-Bundesrecht könnten in den USA aber keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden, die im Ausland zugefügt worden seien.
    :-O

    Wie kann man so... so... mir fehlen die Worte!

    Die pauschale Ablehnung von Übernahme der Verantwortung grausamster Verbrechen schockiert mich... weil sie im Ausland begangen wurden?!?!

    Jedoch entschuldigt man sich in der Öffentlichkeit? Ist das nicht als Eingeständnis zu werten?

    Wozu dann das ganze Geschrei um Guantanamo?

    Mengele war nur ein Monster, weil wir den Krieg verloren haben?
    Ansonsten hätten wir uns halt kurz entschuldigt?
    Das kann nicht deren Ernst sein. Das ist die brutalste Missachtung von Menschenrechten der Amerikaner, die mir spontan einfällt.
    Und die sagen "Nö, war ja nicht zuhause..."

    Ab vor den Internat. Gerichtshof f. Menschenrechte!!!!!!!!!!
  6. #15

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Ist es zuviel verlangt zu schreiben, warum die Klage abgewiesen wurde? Dies ist wohl ein ganz entscheidender Punkt! Warum muss man andere Quellen nutzten um die simpelsten Informationen zu bekommen?

    Für alle die nicht so oberflächlich sind: "Der Richter stützte sich auf Bundesrecht, wonach in den USA keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden können, die im Ausland zugefügt worden waren.".
    danke dir :) ... hab mich auch gewundert warum der artikel diese info nicht enthält. man merkt zusehends wie die artikel von spon schlechter werden.
  7. #16

    Zitat von irgendwer_bln Beitrag anzeigen
    :-O
    Mengele war nur ein Monster, weil wir den Krieg verloren haben?
    Ansonsten hätten wir uns halt kurz entschuldigt?
    Genau so schaust es aus. Die Welt war noch nie "gerecht". Justicia ist grundsätzlich blind, wenn es um die Stärkeren geht.

    Das wird sich auch niemals ändern.
  8. #17

    Aufmerksamkeitsdefizit, oder was?

    Zitat von bl3d2death Beitrag anzeigen
    danke dir :) ... hab mich auch gewundert warum der artikel diese info nicht enthält. man merkt zusehends wie die artikel von spon schlechter werden.
    Steht doch alles ganz klar im Artikel!
  9. #18

    Obama muss nun handeln

    Man kann sich nicht selbst entschuldigen. Man kann aber die, denen man was schuldet, um Entschuldigung bitten. Obama hat also eigentlich nur gesagt "sorry, I am terribly sorry". Was er jetzt tun muss, damit den USA vergeben werden kann, das ist aus seinem Budget eine richtig bemessene Summe Geldes an die Opfer bzw. deren Nachfahren auszahlen. Tut er das nicht, dann bedeutet sein "sorry" genauso wenig wie sein "yes, we can", nämlich gar nichts.
  10. #19

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Ist es zuviel verlangt zu schreiben, warum die Klage abgewiesen wurde? Dies ist wohl ein ganz entscheidender Punkt! Warum muss man andere Quellen nutzten um die simpelsten Informationen zu bekommen?

    Für alle die nicht so oberflächlich sind: "Der Richter stützte sich auf Bundesrecht, wonach in den USA keine Ansprüche für Verletzungen geltend gemacht werden können, die im Ausland zugefügt worden waren.".
    hilft oft weiter. die klage wurde abgelehnt, da der schaden ausserhalb der usa verursacht wurde. praktisch für die amis, solche gesetze. steht alles im text.