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Megaupload-Gründer: USA beantragen Auslieferung von Kim Dotcom
AFPKim Dotcom soll in den USA vor Gericht gestellt werden: Wie erwartet haben die USA einen Auslieferungsantrag gegen den Gründer des für Musik- und Filmtausch genutzten Angebotes Megaupload gestellt. Dort könnten Dotcom, der seine Unschuld beteuert, bis zu 20 Jahre Haft drohen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...819242,00.html
- #1 05.03.2012 07:58 von
Schwierige Aufgabe
Die Auslieferung in die USA könnte sich als logistische Herausforderung erweisen.
Ich empfehle wahlweise einen Transport mittels Frachtschiff oder einen Flug im Airbus Beluga. - #2 05.03.2012 08:10 von
Verpennt
Da hat die Film- und Musikindustrie zwar das 21. Jh. verpennt, aber was stört das, wenn man sich eine Weltpolizei gekauft hat.
Bis zu 20 Jahre ist sicher auch absolut angemessen, v.a. im Vgl. zu Kapitalverbrechen, bei den Menschen zu Schaden gekommen sind. Was muss man in Dtl. tun, um 20 Jahre in den Bau zu wandern? Mit einem Räumfahrzeug in eine Kindergruppe fahren? Ob das reicht?
Und wir lassen uns das alles gefallen: Ländercodes, nationale Medienbeschränkungen auf YT, Untertitelzwang, Kastration öffentlich rechtlicher Inhalte durch die Privatverlaglobby. - #3 05.03.2012 08:18 von
Warum ist eigentlich jeder "souveräne" Nationalstaat ein Lakai der US-Regierung?
Die wollen alle bösen "Straftäter" am liebsten mit Geschenkband ausgeliefert haben und gleichzeitig sind die USA nicht Mitglied des IStGH... - #4 05.03.2012 08:19 von
....
finde es auch Grob was hier passiert! 20 Jahre is ne harte Ansage! Kinderschänder und Mörder bekommen bei weitem nicht so viel.
Dass sich unser Rechsstaat von den Rechtevertretern derart erpressen lässt ist verschließt sich mir (thema Mediathek der öffentlichen) . - #5 05.03.2012 08:51 von
- #6 05.03.2012 08:52 von
- #7 05.03.2012 08:59 von
1. Mörder und Kinderschänder bekommen in den USA weit höhere Strafen, Mördern droht sogar die Todesstrafe.
2. Was hat unser Rechtsstaat mit den USA bzw. dem aktuell vorliegenden Fall zu tun?
Kim Schmitz hat sich dilettantisch angestellt und ist erwischt worden. Nun muss er auch die Konsequenze tragen. Im übrigen geht es in dem vorliegenden Fall auch um Steuerhinterziehung und dem Anschein der Geldwäsche, also nicht nur um "Urheberstreitigleiten".
Merken manche eigentlich nicht, dass sie die Schuldfrage verdrehen? - #8 05.03.2012 09:00 von
Prinzipiell richtig. Aber Hauptsitz der Contentindustrie ist nun mal die USA. Zudem - nehmen wir mal an, Dotcom hätte etwas per Megaupload zur Verfügung gestellt, das Ihnen gehört. Nehmen wir an, er hätte es höchstpersönlich hochgeladen und sie könnten das beweisen. Würden Sie ihn wirklich verklagen? Wozu? Wenn die ganz großen Verwerter in den USA ihn nicht kleinkriegen, werden sie das auch nicht schaffen. Und sollten sie mit ihrer Klage Erfolg haben, wird das eh keinen Effekt haben - ein eventuelles Vermögen, auf dessen Basis ihre Forderungen beglichen werden könnten, wird dann sicherlich nicht mehr existieren. Das haben sich bis dahin nämlich Anwälte und die Verwerter aus den USA geholt.
- #9 05.03.2012 09:07 von
...
Vieleicht weil die Staatsanwaltschaften der Länder der Meinung sind, er habe keine Gesetzte dieser Länder verletzt, vieleicht aber auch, weil sie der Meinung sind, er solle da angeklagt werden, wo der größte Schaden entstanden ist. (Wenn es denn die USA sind) Wenn z.B. jemand 20 Leute in den USA, 2 in Deutschland, 5 in Frankreich und 2 in China umbringt, dann wäre es logisch, ihn in den USA anzuklagen. Vieleicht haben ja die USA auch nur die effektivsten Ermittlungsbehörden und die Schnarchnasen in den anderen Ländern sind dem Gauner nur noch nicht auf die Spur gekommen. Möglichkeiten gibt es genug.
Im Übrigen soll ja wohl Geldwäsche einer der Hauptanklagepunkte sein und die hat er wohl in den USA betrieben.
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