Unten folgen Auszüge aus einem Beitrag von Hildegard Hamm-Brücher, den sie am 17.März 2008 in der SZ veröffentlichte, Titel: „Das bestrafte Gewissen“. Dort wird die Problematik der Fraktionsdisziplin sehr eindrucksvoll dargestellt – wer den ganzen Beitrag lesen will, findet ihn hier: Fraktionszwang und Abweichler - Das bestrafte Gewissen - Politik - sueddeutsche.de
„Die FDP hatte 1980 im Wahlkampf versprochen, nicht mit der Union, sondern mit der SPD für vier Jahre zu koalieren. Also musste es nun darum gehen, den Wortbruch zu kaschieren - mit einem Misstrauensvotum gegen den erfolgreichen SPD-Kanzler Helmut Schmidt. Auf Dissidenten wurde Druck ausgeübt. Auch versuchte man, meine Beweggründe zu diskreditieren. In einer "persönlichen Erklärung" vor dem Bundestag begründete ich meine Ablehnung des Verfahrens, Schmidt "konstruktiv" zugunsten von Helmut Kohl zu stürzen, und berief mich dabei auf Artikel 38, auf mein Wahlversprechen und meinen Amtseid.
Die Folgen meiner eigentlich plausiblen, zumindest ernstzunehmenden Begründung habe ich bis zum freiwilligen Ende meiner politischen Karriere zu spüren bekommen. Bis 1990. Vier Jahre davon verlebte ich in einer Art "liberalem Strafvollzug". Ich erhielt keinen Ausschuss-Sitz, keine Redezeit, keine Beteiligung an sonstigen parlamentarischen Aufgaben, jede Menge Nadelstiche im innerfraktionellen Umgang.
Ich hoffe nur, dass es der Landtagsabgeordneten Dagmar Metzger nicht ähnlich ergeht. Auch sie wollte ja nichts anderes als: nicht wortbrüchig werden. Und dafür hat sie das Angebot des Grundgesetzes in Anspruch genommen. Wie wird es ihr nun im parlamentarischen Alltag ergehen?
Auch dieser jüngste Fall lässt erkennen, wie weit Verfassungstext und Verfassungsrealität auseinanderklaffen, wie meilenweit wir vom Verständnis für Buchstaben und Geist des Artikels 38 entfernt sind. Aufgrund meiner mehr als 30-jährigen Erfahrung als Parlamentarierin bin ich - trotz aller Einsichten, dass die Abläufe funktionieren müssen - der Überzeugung, dass bei schwerwiegenden Entscheidungen die Gewissensfreiheit ein Grundrecht des Abgeordneten sein muss und unverzichtbar ist.“
von Hildegard Hamm-Brücher

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